Ihre Finanzen im Mai

Was sich jetzt zu wissen lohnt

Freundinnen im Park

Weniger Steuern auf Benzin und Diesel, neue Förderungen für E-Autos, viele Feiertage – das bringt der Mai 2026.

Inhaltsverzeichnis
  1. Weniger Steuer auf Kraftstoff und eine mögliche Entlastungsprämie
  2. Höhere Gehälter im öffentlichen Dienst
  3. Neue Förderung für Elektroautos geplant
  4. Rente? Für diese Jahrgänge kann es jetzt losgehen
  5. Mehr Untersuchungen für Neugeborene
  6. Neue Regeln für Gebäude und Energie
  7. Feiertage im Mai: gute Chancen auf eine längere Pause

Weniger Steuer auf Kraftstoff und eine mögliche Entlastungsprämie

Wenn die Pläne der Regierung umgesetzt werden, sollen zum 1. Mai die Steuern auf Diesel und Benzin sinken. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger angesichts gestiegener Kraftstoffpreise zu entlasten. Vorgesehen ist, dass die Energiesteuern für zwei Monate um rund 17 Cent brutto je Liter reduziert werden.

Zusätzlich ist eine Entlastungsprämie im Gespräch: Unternehmen sollen ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen können. Wichtig zu wissen: Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Ob die Prämie gezahlt wird, entscheiden die Arbeitgeber freiwillig.

Damit das Paket bereits im Mai starten kann, kommt der Bundesrat am 24. April zu einer Sondersitzung zusammen.

Höhere Gehälter im öffentlichen Dienst

Für viele Beschäftigte bei Bund und Kommunen gibt es gute Nachrichten: Mehr als 2,5 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten künftig mehr Geld. Nach dem Tarifabschluss aus dem vergangenen Jahr steigen die Tabellenentgelte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) um 2,8 Prozent – und zwar in allen Entgeltgruppen. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende bekommen zusätzlich 75 Euro mehr.

Neue Förderung für Elektroautos geplant

Wer in diesem Jahr über den Umstieg auf ein Elektroauto nachdenkt, könnte bald Unterstützung vom Staat bekommen. Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Förderprogramm, das vor allem privaten Haushalten helfen soll, klimafreundlicher unterwegs zu sein.

Geplant ist, dass Anträge ab Mai über eine Online-Plattform des Bundes gestellt werden können. Die Förderung soll dabei nicht nur für künftige Käufe oder Leasingverträge gelten. Auch wer seit dem 1. Januar 2026 ein neues Fahrzeug zugelassen hat, soll die Unterstützung voraussichtlich nachträglich beantragen können.

Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die ein neues Fahrzeug gekauft oder geleast haben. Gefördert werden sollen:

  • reine Elektroautos,
  • bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb,
  • sowie Modelle, bei denen ein zusätzlicher Motor die elektrische Reichweite verlängert.

Wichtig ist außerdem das Einkommen: Vorgesehen ist die Förderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Für Kinder unter 18 Jahren steigt diese Grenze. Pro Kind kommen 5.000 Euro hinzu, für maximal zwei Kinder. Familien mit zwei oder mehr Kindern können damit bis zu 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen haben und trotzdem förderberechtigt sein.

Rente? Für diese Jahrgänge kann es jetzt losgehen

Der Mai 2026 bringt für einige Geburtsjahrgänge einen möglichen nächsten Schritt: In diesem Monat können bestimmte Altersrenten erstmals beantragt oder bezogen werden. Welche Option passt, hängt vom Geburtsdatum und von den Versicherungszeiten ab:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Wer zwischen dem 2. April 1963 und dem 1. Mai 1963 geboren ist, kann ab Mai 2026 diese Rente beziehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Jahre mit Rentenbeiträgen. Für diesen Jahrgang fällt dabei der höchstmögliche Abschlag von 13,8 Prozent an.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag): Wer zwischen dem 2. Oktober 1961 und dem 1. November 1961 geboren ist, kann ab Mai 2026 eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Voraussetzung sind mindestens 45 Jahre mit Rentenbeiträgen.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Wer zwischen dem 2. Juni 1963 und dem 1. Juli 1963 geboren ist und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann ab Mai diese Rente beziehen. Der Abschlag beträgt in diesem Fall 10,8 Prozent.
  • Regelaltersrente: Im Mai 2026 gibt es hier keine Geburtsdatumsspanne. Relevant ist konkret: Menschen, die am 1. Januar 1960 geboren wurden, erreichen die für sie geltende Altersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten und können zum 1. Mai in die Regelaltersrente gehen.

Ein Detail zeigt, wie stark es auf einzelne Tage ankommen kann: Wer am 31. Dezember 1959 geboren wurde, hatte noch eine Altersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten – der Rentenbeginn lag damit bereits im März 2026. Wer am 2. Januar 1960 geboren wurde, kann dagegen erst ab Juni 2026 regulär in den Ruhestand starten.

Mehr Untersuchungen für Neugeborene

Auch für junge Familien gibt es Neuerungen: Beim Screening für Neugeborene kommen ab dem 15. Mai zusätzliche Untersuchungen hinzu. Künftig umfasst das Screening unter anderem die Früherkennung von Vitamin-B12-Mangel sowie bestimmten Stoffwechselerkrankungen. Ziel des Screenings ist es, angeborene Stoffwechselerkrankungen sowie Störungen des Blut- und Immunsystems möglichst früh zu erkennen.

Neue Regeln für Gebäude und Energie

Auch beim Thema Wohnen und Energie tut sich etwas. Deutschland muss eine überarbeitete Richtlinie der Europäischen Union bis Ende Mai in nationales Recht umsetzen.

Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist dabei besonders wichtig: Für einzelne Wohnhäuser oder Wohnungen ist keine direkte Sanierungspflicht vorgesehen. Stattdessen soll der Energieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands nach und nach sinken. Das Ziel ist also eine schrittweise Verbesserung über viele Gebäude hinweg, nicht der sofortige Umbau jedes einzelnen Hauses.

Für Besitzerinnen und Besitzer von Wohnimmobilien ist das zunächst eine beruhigende Nachricht. Trotzdem lohnt es sich, die eigene Immobilie im Blick zu behalten. Wer heute in bessere Dämmung, moderne Technik oder eine effiziente Heizung investiert, kann langfristig Energiekosten senken und den Wert des Gebäudes stärken.

Anders sieht es bei Gebäuden aus, die nicht zum Wohnen genutzt werden – zum Beispiel größere Gewerbeimmobilien, Bürogebäude oder Hallen. Dort sind konkrete Verbesserungen vorgesehen:

  • Bis 2030 sollen die energetisch schlechtesten 16 Prozent modernisiert werden.
  • Bis 2033 sollen es die schlechtesten 26 Prozent sein.

Künftig soll außerdem bei jedem Verkauf, jeder Vermietung und jeder größeren Sanierung ein Energieausweis vorgelegt werden müssen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer wird das Thema Energieeffizienz damit noch wichtiger.

Feiertage im Mai: gute Chancen auf eine längere Pause

Der Mai hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder einige freie Tage im Gepäck. Mit etwas Planung können daraus sogar längere Erholungsphasen werden:

  • Freitag, 1. Mai: Tag der Arbeit
  • Donnerstag, 14. Mai: Christi Himmelfahrt
  • Montag, 25. Mai: Pfingstmontag

Vor allem rund um Christi Himmelfahrt und den Tag der Arbeit lassen sich mit einzelnen Urlaubstagen längere Wochenenden schaffen.

Muttertag nicht vergessen

Zwar ist der 10. Mai kein gesetzlicher Feiertag, für viele Familien ist der Muttertag aber trotzdem ein besonderer Termin.

Neu: Tag des Grundgesetzes

Am 23. Mai steht noch ein weiterer wichtiger Termin an: der von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ins Leben gerufene Tag des Grundgesetzes. Geplant ist ein bundesweiter Mitmachtag, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen soll.

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