Der Mietendeckel ist tot – oder schläft er nur?
Drei von fünf Deutschen unterstützen bundesweiten Mietendeckel.
Am 15. April dieses Jahres ließ sicher der eine oder andere Vermieter die Sektkorken knallen: An diesem Tag erklärte das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig – ein Gesetz des Bundeslandes Berlin, mit dem die Mieten in der Stadt eingefroren und in manchen Fällen sogar zwangsweise gesenkt wurden. Wie viele andere, vor allem größere, Städte war auch Berlin in den letzten Jahren von starken Steigerungen bei Immobilienpreisen und Mieten betroffen. Auch die 2015 per Bundesgesetz eingeführte Mietpreisbremse hatte keine Abhilfe geschaffen. Mit dem 2020 eingeführten Mietendeckel wollte die rot-rot-grüne Berliner Regierungskoalition die Mietsteigerungen in der Stadt begrenzen.
Ist ein Mietendeckel wirksam?
Dieses Instrument war dabei von Anfang an umstritten. Einerseits wird seine Wirksamkeit angezweifelt beziehungsweise Nebenwirkungen vermutet: Die gedeckelte Miethöhe macht es für Eigentümer tendenziell weniger attraktiv, eine Wohnung zu vermieten, anstatt sie beispielsweise zu verkaufen. Viele fürchten daher, dass das Angebot an Mietwohnungen zurückgehen und so die Wohnungsnot, die den hohen Mietpreisen zugrunde liegt, noch verschärfen könnte. Ebenso könnte sich die Anziehungskraft auswirken, die die gedeckelten Berliner Mieten auf mögliche Zuzügler aus anderen Regionen ausüben würden.
Ist ein Mietendeckel legal?
Andererseits steht in Frage, ob ein solches Gesetz verfassungsgemäß ist – schließlich stellt die Deckelung der Mieten einen weitgehenden Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsrechte der Vermieter dar. Diese inhaltliche oder auch materielle Verfassungskonformität wurde jedoch in Karlsruhe gar nicht überprüft: Die Verfassungsrichter erklärten das Gesetz zum Mietendeckel schon allein aus formellen Gründen für nichtig, denn mit den Regelungen zur Mietpreisbremse sei der Bund bereits abschließend tätig geworden. Im Rahmen der sogenannten „konkurrierenden Gesetzgebung“ sind damit die Bundesländer nicht mehr befugt, eigene Gesetze auf diesem Gebiet zu erlassen.
Das Berliner Gesetz, um das es in dem Verfahren ging, war damit hinfällig – und viele Mieter sehen sich nun Nachforderungen ihrer Vermieter für den Zeitraum seit seiner Einführung gegenüber. Das Fehlen eines Urteils zur materiellen Verfassungsmäßigkeit lässt aber bis auf Weiteres die Möglichkeit offen, einen solchen Mietendeckel per Bundesgesetz deutschlandweit einzuführen, was von Mieterverbänden und Bürgerinitiativen auch prompt gefordert wurde. Aber ist die Regelung der Miethöhe überhaupt ein Thema, das für die breite Masse eine Rolle spielt? Oder geht es nur um ein spezielles Interesse einer kleinen Gruppe?
Und was denken die Menschen?
Das wollten wir genauer wissen. Im Rahmen einer Umfrage in Zusammenarbeit mit der Think Forward Initiative fragten wir rund 1.000 Menschen in ganz Deutschland, ob sie die Einführung eines Mietendeckels auf Bundesebene befürworten oder ablehnen. Dabei gaben jeweils gut 30 Prozent an, „dafür“ oder „sehr dafür“ zu sein – insgesamt sind es also über 60 Prozent, die eine solche gesetzliche Regelung gerne sehen würden; 11 Prozent äußerten sich ablehnend. Und diese Mehrheit besteht keineswegs nur aus Mietern: Auch unter den Befragten, die im Eigentum leben, sprachen sich 54 Prozent für einen bundesweiten Mietendeckel aus.
Dabei kann die große Mehrheit der Mieter in Deutschland zumindest derzeit mit ihrer Miethöhe gut leben: Im Rahmen der Umfrage berichteten nur rund 10 Prozent der Mieter von Schwierigkeiten, jeden Monat ihre Miete aufzubringen. Aber rund drei Viertel erwarten, dass die Mieten wie auch die Kaufpreise für Immobilien in naher Zukunft weiter steigen werden. Der Wunsch nach einem Mietendeckel drückt daher vielleicht nur die Hoffnung aus, auch in Zukunft noch die eigene Miete ohne größere Probleme zahlen zu können.
Unsere Studie „Mietendeckel? Ja, bitte!“ mit diesen und weiteren Umfrageergebnissen finden Sie zum Download auf dem Blog unseres Chefvolkswirts.