Mindestlohn-Erhöhung ab Oktober

Nur ein Tropfen auf den heißen Steinen?

Aktuelles 5 min Lesedauer 07.07.2022
Leute auf Bank

Der gesetzliche Mindestlohn steigt: auf die derzeit 10,45 Euro pro Zeitstunde (also 60 Minuten) werden ab Oktober 1,55 pro Stunde aufgeschlagen – glatte 12 Euro beträgt dann die offizielle Lohnuntergrenze in Deutschland. Doch auch wenn die Lohnanhebung, für die laut Bundesregierung etwa 6,2 Millionen betroffenen Beschäftigten, ein positives Signal ist, dürften sie künftig weiter äußerst knapp bei Kasse sein. Grund hierfür ist die hohe Inflation.

Energie und Lebensmittel verteuerten sich

Mehr oder weniger alles hat sich in den vergangenen Monaten verteuert. Die Inflationsrate beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für Juni 2022 aller Voraussicht nach 7,6% nach 7,9% im Mai und 7,4% im April. Vor allem für Energie und für Lebensmittel sind die Preise merklich nach oben gegangen.

So stiegen den Statistikern zufolge die Energiepreise im Juni 2022 um 38% gegenüber dem Mai 2021 und damit ähnlich stark wie in den Vormonaten. Auch die Preise für Nahrungsmittel legten mit +12,7% überdurchschnittlich zu.

  • Übrigens: Mit einem Rechner des Statistischen Bundesamtes können Sie ihre ganz persönliche Inflationsrate ausrechnen. Sie basiert auf ihren Ausgaben und ihrem Kaufverhalte in den verschiedenen Konsumbereichen.

Geringverdienende spüren Inflation ganz besonders

Weil die Preissteigerungen von Energie und Lebensmittel vor allem Personen mit geringeren Einkommen trifft, sind sie es, die die Inflation besonders deutlich zu spüren bekommen. Immer noch gibt es Jobs, die traditionell schlecht bezahlt sind und für die es keinerlei Tarifbindung gibt.

Nach Angaben des Portals Gehalt.de gilt unter anderem für bestimmte Tätigkeiten in diesen Branchen der gesetzliche Mindestlohn:

  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Haushaltshilfe
  • Fahrdienste

Wie diese Menschen trotz der Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro künftig finanziell über die Runden kommen, ist angesichts der stark gestiegenen Preise offen. Im Gespräch sind weitere Entlastungen – entschieden ist aber aktuell noch nichts.

Politik legte einmalig Mindestlohn-Erhöhung zum 1. Oktober fest

Dabei hatte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zuletzt noch zuversichtlich gezeigt. Ein „armutsfester Mindestlohn“ sei „eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit“, so Heil. Mit einem Mindestlohn von 12 Euro „stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung“.

Was die zum 1. Oktober vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ungewöhnlich macht: Bestimmt hat dies die Politik, die Tarifpartner blieben – ausnahmsweise – außen vor. Damit löst die SPD-geführte Bundesregierung ein zentrales Wahlversprechen ein, den Mindestlohn in einem einmaligen Akt per Gesetz deutlicher als bislang anzuheben. Künftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission, in der unter anderem Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind.

  • Wichtig zu wissen: Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab Oktober 2022 die Grenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Damals lag er bei 8,50 Euro brutto. Regelmäßig, und zwar alle zwei Jahre, erfolgt regulär eine Anpassung dieser Lohnuntergrenze – das ist in Paragraph 9 des Mindestlohngesetzes verankert.

Dafür sorgt die Mindestlohnkommission, der neben Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften auch Wissenschaftler*innen angehören. Das Gremium beschließt den Mindestlohn und leitet einen Bericht hierüber an den Gesetzgeber weiter.

Wer keinen Anspruch auf Mindestlohn hat

Ausgenommen vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn sind bestimmte Personengruppen. Dazu zählen nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB):

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Ausbildung haben
  • Azubis im Rahmen ihrer Ausbildung
  • Langzeitarbeitslose, die nach dem Ende ihrer Arbeitslosigkeit während der ersten sechs Monate einer Tätigkeit nachgehen
  • Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend im Zuge einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung erfolgt
  • Praktikant*innen, die freiwillig ein Praktikum bis zu einer Dauer von drei Monaten absolvieren, das dazu dient, sich in Sachen Berufsausbildung oder Studium zu orientieren
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen

Fragen zum Mindestlohn? Antworten gibts beim Bürgertelefon

Wer wissen möchte, ob der eigene Verdienst dem Mindestlohn entspricht, dividiert den Verdienst durch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Vom Monatsverdienst sind Zuschläge wie etwa ein Nachtarbeitszuschlag abzuziehen. Den errechneten Stundenverdienst vergleichen Sie nun mit der Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Daneben gibt es auch branchenspezifische Mindestlöhne.

Einen Mindestlohn-Rechner finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Und bei Fragen können Sie sich an das Bürgertelefon wenden.

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