Ihre Finanzen 2023

Das ändert sich im neuen Jahr

Aktuelles 8 min Lesedauer 30.11.2022
Neues 2023

Jedes neue Jahr bringt eine ganze Reihe an neuen oder geänderten Regelungen und Gesetzen mit sich. Das ist auch 2023 nicht anders. Was in diesem Jahr anders wird.

1. Steuern

Grundsteuererklärung: Immobilien- und Grundstücksbesitzende haben noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die ursprünglich vorgesehene Frist, die am 31. Oktober 2022 endete, ist um drei Monate verlängert worden. Grund für die Abgabe der Sondersteuererklärung ist die Reform der Grundsteuer. Ab 2025 soll die neue Grundsteuer für rund 36 Millionen Wohnhäuser, Grundstücke und Nicht-Wohngebäude in Deutschland greifen.

Grundfreibetrag: Beim Einkommensteuertarif steigt der Grundfreibetrag. Er liegt ab dem 1. Januar 2023 bei 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro). Ab 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro.

Kalte Progression: Der Gesetzgeber passt die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif an. Das Ziel dabei: Eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation – die sogenannte kalte Progression – verhindern. Neben der Erhöhung des Grundfreibetrags wird der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 angepasst. Zudem

  • steigt der Spitzensteuersatz 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.810 Euro.
  • bleibt der Reichensteuersatz von 45%, der derzeit ab einem Jahreseinkommen von 277.826 Euro greift, unverändert.
  • steigen die Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag. Sie liegen künftig bei 18.130 Euro (2022: 16.956 Euro) beziehungsweise 36.260 Euro (2022: 33.912 Euro) bei Zusammenveranlagung.

Ausbildungsfreibetrag: Dieser Freibetrag steigt auf 1.200 Euro je Kalenderjahr (derzeit 924 Euro). Der Fiskus gewährt ihn, um den Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in der Berufsausbildung abzugelten.

Renten und Steuern: Steuerzahlende können ab 1. Januar ihre Rentenbeiträge voll absetzen. Auf Renten fallen künftig in der Auszahlungsphase Steuern an.

Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen steigt ab 2023 auf 1.000 Euro (2022: 801 Euro) für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehepaare (2022: 1.602 Euro).

2. Energie

Die Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas kommen zwar offiziell erst im März, sie sollen aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gelten. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen Bundestag und Bundesrat noch grünes Licht geben.

  • Gas- und Fernwärmepreisbremse: Für 80% des bisherigen Jahresverbrauchs subventioniert der Staat den Preis. Beim Gas soll der Preis für private Haushalte und kleinere Unternehmen auf 12 Cent je Kilowattstunde begrenzt werden, bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Die Versorger stehen in der Pflicht, die Entlastung direkt mit dem monatlichen Abschlag zu verrechnen.
  • Strompreisbremse: Auch hier gilt, dass der Staat 80% des bisherigen Jahresverbrauchs subventioniert – bei Strom ist der Preis auf 40 Cent je Kilowattstunde begrenzt.

3. Arbeit

Homeoffice-Pauschale: Wer steuerpflichtig ist, kann dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem er oder sie ausschließlich zuhause arbeitet, einen Betrag von fünf Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ab 2023 sind das maximal 1.000 Euro (bislang: 600 Euro). Damit steigt die Zahl der steuerlich begünstigten Homeoffice-Tage von 120 auf 200. Auch wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht, greift die Regelung.

Midijobs: Zum1. Januar steigt die Midijob-Grenze um 400 Euro auf 2.000 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Midi-Jobber*innen nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen.

Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner*innen: Ab 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten weg, bei Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen. Detaillierte Infos hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst.

Mindestlohn in der Pflege: Wer in der Pflege tätig ist, bekommt 2023 mehr Geld: Der Mindestlohn steigt nach Angaben der Bundesregierung in zwei Stufen, nämlich im Mai und im Dezember.

  • Pflegehilfskräfte: Sie erhalten ab 1. Mai 2023 mindestens 13,90 Euro pro Stunde, ab dem 1. Dezember 2023 sind es mindestens 14,15 Euro pro Stunde.
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: Sie verdienen ab 1. Mai 2023 mindestens 14,90 Euro pro Stunde und ab dem 1. Dezember 2023 mindestens 15,25 Euro.
  • Pflegefachkräfte: Der Mindestlohn steigt hier am 1. Mai 2023 auf 17,65 Euro und am 1. Dezember 2023 auf 18,25 Euro.

4. Soziales

Bürgergeld: Das Bürgergeld löst am 1. Januar 2023 die bisherigen Hartz IV-Leistungen ab. Damit steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf 502 Euro im Monat. Zudem erhöht sich unter anderem das auf Dauer gewährte Schonvermögen: Künftig bleiben Ersparnisse bis zu 15.000 Euro pro Person geschützt. Bisher sind es 150 Euro pro Lebensjahr – bei einer 30-jährigen Person 4.500 Euro. Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld hat die Bundesregierung auf ihrer Website zusammengestellt.

Wohngeld: Ab Januar 2023 greift die Wohngeldreform. Dadurch könnten zusätzlich zu den bisher deutschlandweit 600.000 Haushalten weitere 1,4 Millionen Haushalte einen Anspruch den staatlichen Mietzuschuss bekommen. Das Wohngeld wird zudem im Schnitt um 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die Berechtigten künftig rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

5. Familie

Kindergeld: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat angehoben. Bislang lagen die Sätze für das erste und zweite Kind bei je 219 Euro, für das dritte Kind bei 225 Euro. Das Kindergeld für das vierte Kind bleibt unverändert – es liegt schon jetzt bei 250 Euro.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.

Notvertretungsrecht: Ab dem 1. Januar 2023 tritt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner*innen in Kraft. Bislang haben Partner*innen im Krisenfall nicht automatisch eine Entscheidung fällen dürfen. Das ändert sich nun. Die Neuregelung gibt dem Partner oder der Partnerin für einen Zeitraum von sechs Monaten die Möglichkeit, in Gesundheitsangelegenheiten oder über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme zu entscheiden. Für diese Zeit ist auch der Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht entbunden und darf Auskunft geben. Wer nicht will, dass der Partner oder die Partnerin das Notvertretungsrecht ausübt, kann schriftlich widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.

6. Wohnen

Klimaabgabe fürs Heizen: Mieter*innen zahlen die sogenannte CO2-Abgabe derzeit allein, ab Januar 2023 müssen sich Vermieter*innen daran beteiligen. Maßstab ist die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes. Je schlechter diese ausfällt, umso höher liegt der Anteil der Vermieter*innen. Bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssen diese bis zu 95% der CO2-Abgabe tragen. Voraussetzung für eine Entlastung: Vermieter*innen schlagen ihren Anteil nicht einfach auf die Miete um.

7. Umwelt/Verkehr

Deutschlandticket: Ab dem 1. April 2023 Jahr soll es ein 49-Euro-Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr geben. Das neue Ticket ist das Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets aus dem Sommer. Bund und Länder finanzieren das Ticket jeweils zur Hälfte.

Lkw-Maut: Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen steigt zum Jahresanfang 2023. Die Lkw-Maut war zunächst auf den Bundesautobahnen eingeführt und später auf alle Bundesstraßen ausgeweitet worden. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll rund 8,3 Milliarden Euro betragen. Im vergangenen Jahr lagen sie bei rund 7,6 Milliarden Euro.

E-Auto-Förderung: Der Staat konzentriert ab 2023 die Förderung von E-Autos – den sogenannten Umweltbonus – auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) wird ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst.

Podcast: Wirtschaftliches Durch- statt Aufatmen

Wir hoffen, dass Sie sich während der Feiertage etwas erholen konnten, denn auch das Jahr 2023 wird ein wirtschaftlich spannendes. Unser Chefvolkswirt Carsten Brzeski gibt im Gespräch mit Franziska Biehl einen Ausblick auf die vor uns liegenden Monate aus geldpolitischer Sicht – was fangen EZB und Fed mit den zuletzt niedrigeren Inflationsraten an? Um eines schon mal vorwegzugreifen: Wer, wie die Märkte, auf eine Trendwende der EZB wettet, könnte enttäuscht werden. Außerdem sprechen unsere Ökonomen darüber, warum die kurzfristig weniger schlechten Konjunkturaussichten eher zum Durch- statt zum Aufatmen anregen sollten. Denn langfristig warten auf Deutschland nach wie vor strukturelle Herausforderungen.

Jetzt reinhören

Chart of the Week: Auf ein gesundes neues Jahr

Hatschi – Gesundheit! Es ist wieder Erkältungszeit, daran ändert auch der warme Winter nichts. Naja, wenigstens liegt die Corona-Pandemie hinter uns. So könnte man jedenfalls denken, zumal im Laufe des Jahres 2022 bereits viele einschränkende Regelungen zur Pandemiebekämpfung ausgelaufen sind. Ein Blick auf die gerade veröffentlichte Krankenstandstatistik des Bundesgesundheitsministeriums wirft allerdings die Frage auf, ob wir uns nicht zu früh gefreut haben. Weiterlesen

Extra-Konto

Die Sparzinsen sind zurück

Für Ihr erstes Extra-Konto, welches Sie bei uns eröffnen, erhalten Sie über 6 Monate 3,3% Zinsen p.a. auf Ihr Erspartes.