Was Corona für das Onlineshopping bedeutet
Immer mehr Waren des täglichen Bedarfs kaufen Kunden online
Im Alltag ändert sich seit Corona einiges. Zum Beispiel das Einkaufsverhalten: Immer mehr Waren des täglichen Bedarfs erwerben Kund*innen online. Das jedenfalls zeigt eine Umfrage des Marktforschers „Heute und Morgen“ im Auftrag des IT-Dienstleisters Adesso.
Waren bislang Kleidung, Computer oder Elektronik die Klassiker beim Onlineshopping, gibt es offenbar pandemiebedingt neue Vorlieben. Vor allem Lebensmittel landen der Studie zufolge zunehmend im virtuellen Warenkorb. In diesem Bereich hätten die Online-Käufe der Befragten im Vergleich zu Zeiten vor Corona um 46% zugenommen. Auch Drogerie- und Hygiene-Artikel erwerben viele zunehmend online
Weitere Ergebnisse der bevölkerungsrepräsentativen Befragung, an der 1.000 in Deutschland lebende Menschen zwischen 18 und 69 Jahren, die online einkaufen, teilnahmen:
- Drogerieartikel/Kosmetik/Hygiene: Hier nahmen die Online-Käufe der Befragten um 39% im Vergleich zu Vor-Corona zu
- Haushalts-/Garten-/Baumarktwaren: Auch in diesem Bereich gab es einen Zuwachs von ebenfalls 3Z %
- Bekleidung/Schuhe: Das Plus lag hier bei 23%
- Sportartikel/-bekleidung: Ebenfalls eine Steigerung um 23%
- Spielsachen/Babyartikel: Ein Zuwachs an Online-Käufen von 21%
„Click & Collect“-Service hat an Bedeutung gewonnen
Ein weiteres Ergebnis der Studie: Der sogenannte „Click & Collect“-Service, also die Möglichkeit etwas online zu bestellen und später in einem Ladenlokal persönlich abzuholen, hat in der Pandemie ebenfalls an Bedeutung gewonnen. Vor allem bei Haushalts-, Garten- und Baumarktwaren. Mit 51% gab mehr als die Hälfte der Befragten an, innerhalb der letzten drei Monate solche Artikel per „Click & Collect“ erworben zu haben.
Allerdings ist „Click & Collect“ nicht in allen Bereichen gleich beliebt. Elektronik, Handys oder Computer haben auf diesem Weg nur 16% der Befragten in diesem Zeitraum erworben – und nur 10% nutzen diese Möglichkeiten, um Kleidung oder Schuhe zu kaufen. Gefallen hat der „Click & Collect“-Service nahezu jedem und jeder, nämlich 96% der Befragten.
Einkaufen im Netz hat auch seine Schattenseiten
Zurück zum klassischen Onlineshopping. Viele finden das nicht nur in Pandemiezeiten bequem und zeitsparend. Nichtsdestotrotz hat der Einkauf im Netz auch seine Schattenseiten. Was Verbraucherinnen und Verbraucher als größtmögliches Ärgernis beim Onlineshopping empfinden? Der Umfrage zufolge stören sich 38% der Befragten daran, ein Kundenkonto anlegen zu müssen.
Worüber sich Kund*innen sonst noch ärgern:
- Rückgabe zu umständlich: 35%
- Lieferzeiten nicht klar ersichtlich: 31%
- Unvollständige/intransparente
- Produktinformation: 26%
- Versandkosten nicht transparent: 26%
Und bei Nichtgefallen Waren wieder zurückschicken?
Ungeachtet aller Ärgernisse: Im Internet auf Einkaufstour zu gehen ist und bleibt wohl auch beliebt. Das Gute: Es gibt ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das bedeutet, innerhalb dieser Frist können Kund*innen Waren zurückschicken, die sie bei professionellen Onlineshops gekauft haben.
Aber gilt das auch für Essenswaren? – „Vor dem Gesetz sind nicht alle online bestellten Lebensmittel gleich“, sagt Eva Behling, Juristin beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh). Im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraph 312g Absatz 2) ist vorgegeben, in welchen Fällen kein Widerrufsrecht besteht beziehungsweise wann es erlischt.
- Verderbliche Waren: Das ist der Fall bei „Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.“ Beispielsweise bei Milchprodukten.
- Versiegelte Waren: Auch bei „Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ ist ein Widerruf nicht möglich. Beispielsweise bei Fleisch oder Fisch.
„Wichtig ist dabei, dass der Händler den Verbraucher über diesen Punkt informiert“, erklärt Behling. Der Hinweis sei grundsätzlich bei der Widerrufsbelehrung zu finden.
Wenn es mit dem Widerruf nicht klappt
Doch abgesehen davon: Nicht immer funktioniert es reibungslos mit dem Widerruf. Die Verbraucherzentralen verzeichnen nach eigenen Angaben eine deutliche Zunahme bei den Beschwerden zum Widerruf bei Onlinekäufen. Dies sei unter anderem bei Käufen auf Online-Marktplätzen und bei Bestellungen aus dem außereuropäischen Ausland der Fall.
Mal „teilen die Anbieter keine Rücksendeadresse mit, stellen kein Retourenlabel zur Verfügung oder reagieren erst gar nicht auf die Kontaktaufnahme durch die Verbraucher“, erklärt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das können Sie in einem solchen Fall tun:
- Nehmen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Onlineshops vor. Sie finden dort keine Anschrift, an die Sie die Ware zurückschicken können? Dann haben Sie nach Angaben der Verbraucherschützer die Möglichkeit, die Ware an die im Impressum des Onlineshops hinterlegte Anschrift zurückzusenden.
- Falls Sie die Ware per Rechnung bestellt haben: Überweisen Sie den offenen Betrag nicht an den Händler.
Weitere Tipps von Verbraucherschützern für den Widerruf sowie Musterbriefe finden Sie hier.