Wem gehört der Personalausweis?

Finanzwissen 4 min Lesedauer 15.07.2022
Personalausweis

Ihren Personalausweis, bitte! Mitarbeitende bestimmter Behörden – Beamte von Polizei, Zoll, Ordnungsamt und Steuerfahndung – dürfen sich das Dokument vorzeigen lassen, um die Identität einer Person zu überprüfen. Der „Perso“ führt Name, Geburtsdatum und -ort, Augenfarbe, Größe, Adresse und weitere wichtige Fakten auf. Man bezahlt dafür, sich das Dokument ausstellen zu lassen, es enthält sensible persönliche Daten – und dennoch ist es Eigentum des Staates. Stimmt das? 

Lichtbild: Bitte nicht lächeln!

Jeder Bundesbürger und jede Bundesbürgerin muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres über einen amtlichen Identitätsnachweis verfügen – sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass erfüllen diese Funktion. Der „Perso“ hat die Größe einer Scheckkarte, ist mit einem digitalen Lichtbild versehen – und die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger werden auf dem Chip gespeichert. Auch online ist er nutzbar: Aufgrund des eingebauten Chips ist es möglich, sich bei Online-Geschäften und an Automaten auszuweisen.

Wer den Personalausweis beantragt, muss auf eigene Kosten Lichtbilder erstellen lassen. Laut Bundesinnenministerium gibt es bestimmte Anforderungen an biometrischen Passbilder:

  • Aktuelle Aufnahme
  • Frontalaufnahme, kein Halbprofil
  • Augen offen und deutlich sichtbar
  • Bitte nicht lächeln: Mund geschlossen, neutraler Gesichtsausdruck
  • Gesicht zentriert auf dem Foto
  • Brillen dürfen die Augen nicht verdecken

Ab dem 01. Mai 2025 werden Fotos für Personalausweis oder Pass in digitaler Form vorgelegt werden müssen. Die Bürger sollen aber wählen können, ob sie bei der Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Das Fotogeschäft muss dann gewährleisten, dass es die Fotos mit einem sicheren Transfer an die Passbehörde weiterleitet.

Für den Personalausweis selbst fallen ebenfalls Kosten an. Der Gesetzgeber hat sie in der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ (PAuswGebV) festgelegt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums kostet der Ausweis für Personen ab 24 Jahren 37 Euro und ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren kostet der Ausweis 22,80 Euro und ist 6 Jahre gültig. Bedürftige können ganz oder teilweise von den Kosten befreit werden. Die Entscheidung darüber liegt – dem Ministerium zufolge – im Ermessen der Kommune.

Der „Perso“ gehört dem Staat

Doch auch, wenn man Gebühren für ihn bezahlt: der „Perso“ ist Eigentum des Staates. Gesetzliche Grundlage ist das Personalausweisgesetz. Unter Paragraph vier, Absatz eins ist dort zu lesen: „Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.“ Und Absatz zwei des gleichen Paragraphen erläutert: „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“

Im Klartext heißt das: Mit der Aushändigung des Personalausweises wird man Inhaber*in des Dokuments, Eigentümer bleibt jedoch die Bundesrepublik Deutschland. Damit soll Missbräuchen - etwa der Verpfändung des Ausweises oder der Hinterlegung des Dokuments zur Sicherung von Forderungen - ein Riegel vorgeschoben werden.

Und warum kostet der Personalausweis den Inhaber bzw. die Inhaberin Geld? Ganz klar: Nicht das eigentliche Dokument kauft der Bürger und die Bürgerin. Er bezahlt lediglich eine Gebühr für die damit verbundene Service-Leistung.

Hotels haben kein Recht auf Ausweis-Kopien

Wichtig zu wissen: Auch wenn es viele tun, besteht laut Bundesinnenministerium keine Pflicht, den Personalausweis ständig mit sich zu führen. Hotels verweisen gerne auf das Melderecht und wollen die Ausweise ihrer Gäste sehen oder gar kopieren. Ein Recht dazu haben sie aber nicht. Sie können auf einem Meldeschein persönliche Angaben wie die Adresse des Gastes notieren.

Darf man selbst den eigenen Personalausweis kopieren? Aus Sicht des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke ist das „eine heikle Angelegenheit“. Zwar seien Bürger*innen berechtigt, Kopien des eigenen „Persos“ herzustellen oder anfertigen zu lassen. Diese müssten aber als solche erkennbar sein, betont Solmecke. Wer auf Nummer sicher gehen will, schwärzt sensible Informationen wie die Zugangs- und Seriennummer, die maschinenlesbare Zone und den personalisierten Sicherheitsfaden.

Ausweis als Pfand – nicht für Vermieter*innen

Ausschließlich Behörden, die zur Identitätsfeststellung befugt sind, dürfen von Ausweisinhabern verlangen, dass sie ihren „Perso“ herausrücken – berechtigt dazu sind Beamte von Polizei, Zoll, Ordnungsamt und Steuerfahndung. „Sollten Pfandleiher*innen oder Vermieter*innen Peronen also auffordern, ihren Ausweis als Pfand zu hinterlegen, können sie das verweigern und auf andere Wertgegenstände verweisen“, erklärt Solmecke.

Weitere Infos dazu finden Sie im Personalausweisportal.

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