Pfandpflicht in Deutschland

Ob Einweg oder Mehrweg - Bei diesen Behältern zahlen Sie Pfand

Aktuelles 4 min Lesedauer 01.07.2022
Pfandpflicht

Eine Flasche Mineralwasser hat Pfand, aber eine Flasche mit Apfelsaft nicht? Lange Zeit richtete sich die Pfandpflicht nach dem Inhalt und war bisher nicht gerade übersichtlich. Seit dem 1. Januar 2022 trat die erweiterte Pfandpflicht auf alle Plastikflaschen und Dosen in Kraft.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Beschluss grundsätzlich. Durch die Erweiterung landen weniger Einweg-Getränkebehälter in der Umwelt, das Recycling wird gestärkt und die Sammelmengen werden erhöht. Allerdings reicht auch die erweiterte Pfandpflicht aus Sicht der DUH nicht aus, um den Trend von den derzeit dominierenden unökologischen Einwegverpackungen hin zur Mehrwegverpackung zu bewegen.

Neuerungen im Verpackungsgesetz

Das Pfandsystem kann verwirrend sein: Die Konsument*innen stehen vor dem Rückgabe-Automaten und fragen sich, warum die eine Flasche von der Maschine geschluckt und die andere verschmäht wird. Orientierung sollen die Kennzeichnungen auf den Flaschen geben. Auf Einwegflaschen, sowie Getränkedosen aus Metall gibt es 25 Cent. Sie sind in der Regel leicht durch das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem GmbH zu erkennen. Bei Mehrwegflaschen unterscheidet sich die Pfandhöhe zwischen 8 und 15 Cent und es können verschiedene Bezeichnungen wie zum Beispiel "Mehrweg" oder "Pfandflasche" auf dem Behältnis stehen.

Seit Janaur 2022 sind alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig, gleiches gilt ausnahmslos auch für alle Getränkedosen. Bereits in den Verkauf gebrachte Einweg-Getränkebehälter dürfen noch bis spätestens 1. Juli 2022 pfandfrei abverkauft werden. Für Plastikflaschen die Milch oder Milcherzeugnisse beinhalten, gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Die einzigen eng begrenzten Ausnahmen: Bestimmte medizinische Flüssig- oder Säuglingsnahrung.

Ab 2023 sind Lieferdienste, Caterer und Restaurants dazu verpflichtet Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegcontainern für Bestellungen und die Mitnahme von Essen bzw. Getränken anzubieten. Die einzige Ausnahme soll es für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche geben. Diese Geschäfte sollen ihrer Kundschaft Getränke und Speisen auch in mitgebrachte Verpackungen abfüllen können.

Discounter halten sich nicht an Mehrweg-Quote

Seit Januar 2019 müssen Einzelhändler, also auch Discounter wie Aldi & Co., zu mindestens 70% Mehrwegflaschen anbieten. An diese Zielvorgabe habe sich bisher kein Discounter gehalten, beklagen Verbraucherschützer*innen. Aktuelle Testbesuche der DUH zeigen, dass die Discounter Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl eine Mehrwegquote von null Prozent aufweisen und somit die gesetzlichen Vorgaben schlichtweg ignorieren. 

Die Rückgabe von Pfandflaschen

Einwegverpackungen mit Pfandpflicht können in jeder Verkaufstelle zurückgegeben werden, die selbst Behälter aus diesem Material verkauft. Dafür ausschlaggebend ist lediglich das Material und nicht der Inhalt, die Marke oder die Form. Wenn Händler*innen nur Einweg-Plastikflaschen verkaufen, müssen sie nur diese auch annehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen. Selbst wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft wurden. 

Das gilt in der Regel auch für die Rückgabe von Mehrwegpfand. Läden die solche Mehrwegflaschen im Sortiment haben, müssen auch das Pfand zurücknehmen und die 8 oder 15 Cent ausbezahlen. 

Sonderausnahmen gelten für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmeter, wie zum Beispiel Kioske oder kleinere Tankstellen. Sie müssen nur das Leergut von Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Angebot haben.

Übrigens: Pfandbons sind, genauso wie Gutscheine, rechtlich drei Jahre ab dem Ende des Druckjahres gültig.

Das verwirrende Pfandsystem funktioniert

Das aktuelle deutsche Pfandsystem mag zwar nicht sehr verbraucherfreundlich und umweltschonend sein, aber es funktioniert: Einwegpfandflaschen werden zu fast 99% zurückgegeben, heißt es in einer Studie der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe.

Das Einwegpfand hat der Gesetzgeber 2003 eingeführt. Es heißt Einweg, weil die Flasche nicht zurück in den Handel kommt. PET-Einwegflaschen oder Getränkedosen werden nach der Rückgabe, gedrechselt, recycelt und neu verarbeitet. Mehrwegflaschen gehen zurück an den Getränkehersteller. Der reinigt sie und befüllt sie neu, sogar bis zu 50 Mal.

Die Mehrwegflasche sei der Einwegflasche ökonomisch und ökologisch überlegen, heißt es auch in der PwC-Studie. Die Deutsche Umwelthilfe begrüße deshalb zwar die aktuelle erweiterte Pfandpflicht, die Organisation kämpfe aber vor allem dafür, dass die Mehrweg-Quote eingehalten wird.

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