Rente 2022: Das ist neu

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Arbeit-Recht 5 min Lesedauer 09.06.2022
Alter Mann mit VR Brille

Deutschlands Rentner*innen können sich freuen: Ihre Bezüge steigen zum 1. Juli. Im Westen erhöhen sich die Renten um 5,35%, im Osten um 6,12%. Das ist die stärkste Rentenanpassung seit Jahrzehnten.

Gut zu wissen: Mit der Rentenanpassung steigt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von 34,19 Euro auf 36,02 Euro, in den neuen Bundesländern von 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Damit klettert der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern von bisher 97,9% auf nunmehr 98,6% des Westwerts.

Rente 2022: Was neben der Rentenerhöhung sonst noch neu ist

Die Erhöhung der Bezüge ist nicht die einzige Neuerung bei der Rente 2022. Es gibt weitere wichtige Änderungen, die seit Jahresbeginn gelten. Dazu zählen:

  • Altersgrenze für die reguläre Altersrente: Zu Jahresbeginn ist sie auf 65 Jahre und elf Monate gestiegen. Betroffen sind Versicherte, die 1957 auf die Welt kamen und 2022 ihren 65. Geburtstag haben. Für alle, die nach 1957 geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter weiter. Im Jahr 2031 liegt es bei 67 Jahren.
  • Abschlagsfreie „Rente ab 63“: Diese Rente können besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen – und zwar diejenigen, die mindestens 45 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Allerdings ist für diese die Altersgrenze für 1959 Geborene auf 64 Jahre und zwei Monate gestiegen. Das Eintrittsalter erhöht sich für alle, die später geboren wurden, weiter – bis im Jahr 2029 die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht ist.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Sie ist laut Bundesregierung in der allgemeinen Rentenversicherung in den alten Bundesländern von monatlich 7.100 Euro auf 7.050 Euro gesunken. In den neuen Bundesländern ist sie von monatlich 6.700 auf 6.750 Euro gestiegen. Für Einkommen, das über diese Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, müssen Sie keine Beiträge zahlen.
  • Höchstbeitrag zur freiwilligen Versicherung: Hier sinkt der Höchstbeitrag für das Jahr 2022 von 1.320,60 Euro auf 1.311,30 Euro im Monat. Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss weiterhin einen Mindestbeitrag von 83,70 Euro pro Monat leisten.

Rentensteuer steigt für Neurentner*innen

Alle, die in diesem Jahr in den Ruhestand gehen, müssen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Seit Januar 2022 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 82%, im Vorjahr waren es noch 81% für Neurentner*innen. Steuerfrei bleiben also unter dem Strich nur 18% der ersten Bruttojahresrente.

Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung seit 2012 für jeden neuen Rentnerjahrgang stufenweise, bis er 2040 dann 100% erreicht. Der Grund für die Rentensteuer: Die Renten werden sukzessive auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Konkret bedeutet das, dass Sie die Rentenbeiträge künftig komplett vom zu versteuernden Einkommen absetzen können. Dafür müssen Sie die spätere Rente als Einkommen voll versteuern. „Die Umstellung dauert Jahrzehnte“, so die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.

Grundsicherung im Alter – Regelsatz steigt

Wer auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen ist, bekommt seit Januar 2022 einen höheren Regelsatz. Für alleinstehende Erwachsene steigt er laut Bundesregierung um drei Euro. Die Grundsicherung liegt nunmehr bei 449 Euro monatlich.

Stichwort Grundrente: Seit Januar 2021, gibt es die neue Grundrente. Sie soll allen helfen, die trotz jahrelanger Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen keine auskömmliche Rente haben. In diesem Jahr steht nun an, den Anspruch aller Rentner*innen auf eine Grundrente zu prüfen.

Betriebliche Altersvorsorge – Zuschuss vom Arbeitgeber

Einen 15%-Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten seit 2019 alle Beschäftigten, die einen neuen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abschließen. Seit 2022 gilt dies auch für Altverträge.

Den vollen Zuschuss erhalten alle, deren Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegen. Diese Grenze liegt auch 2022 bei 58.050 Euro brutto. Bei allen Beschäftigten mit einem höheren Verdienst ist die Firma berechtigt, den Zuschuss zu senken. Gefördert werden Verträge für Direktversicherungen, bei Pensionskassen sowie bei Pensionsfonds.

Bloß keine Rentenlücke: Warum private Altersvorsorge so wichtig ist

Die gesetzliche Rente allein dürfte in den allermeisten Fällen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das verdeutlicht die Höhe der Durchschnittsrenten. Einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung zufolge bekamen im Jahr 2021

  • Rentner in den alten Bundesländern im Schnitt 1.179 Euro, in den neuen Bundesländern im Schnitt 1.249 Euro Rente,
  • Rentnerinnen in den alten Bundesländern im Schnitt 741 Euro, in den neuen Bundesländern im Schnitt 1.065 Euro Rente.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, auf die drei Säulen der Altersvorsorge zu bauen: Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist das die betriebliche Altersversorgung – und eben die private Altersvorsorge.

Denn: Aufgrund des demografischen Wandels kommen künftig immer weniger Beitragszahler*innen auf immer mehr Rentenbezieher*innen. Weil für die Einzahlenden in die gesetzliche Rentenversicherung der Beitragssatz nicht zu stark steigen darf, wird laut der Deutschen Rentenversicherung die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren langsamer wachsen als die Löhne. Zudem steige der steuerpflichtige Teil der Rente schrittweise. Daher führt kein Weg daran vorbei, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Vielzahl an Optionen für private Altersvorsorge

Für die private Altersvorsorge gibt es eine Vielzahl von Optionen. Lassen Sie sich von unabhängiger Seite beraten. Das geht übrigens auch online, zum Beispiel beim Vorsorgeportal „Ihre Vorsorge“.

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