Ihr Geld im September 2021

Was ändert sich? – Was gibt es Neues? – Wo können Sie sparen?

Aktuelles 7 min Lesedauer 05.08.2021
september 2021

Ob Flutkatastrophe oder Corona-Pandemie: Der Staat gewährt Finanzspritzen. Worauf Sie hierbei und auch sonst mit Blick aufs liebe Geld in den nächsten Wochen achten sollten.

Soforthilfen, Spendenaufrufe, Versicherungen

Nach der verheerenden Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands haben der Bund und die betroffenen Länder den Opfern eine Flut-Soforthilfe in Millionen-Höhe zugesagt. In Nordrhein-Westfalen ist pro Haushalt ein Sockelbetrag von 1.500 Euro vorgesehen, 500 Euro für jeden weiteren Bewohner des Haushalts – maximal 3.500 Euro. Diese Pauschale gilt in Rheinland-Pfalz generell pro Haushalt, in Bayern sind es 5.000 Euro.

  • Spenden: Die Anteilnahme am Schicksal der Betroffenen ist groß, die Bereitschaft zum Spenden riesig. In sozialen Netzwerken gibt es zahlreiche Spendenaufrufe. Allerdings sind laut Deutschem Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) die Organisationen, die empfohlen werden, nicht immer sorgfältig ausgewählt. Spendenwillige sollten im Zweifel selbst überprüfen, ob es sich zum Beispiel um eine gemeinnützige Organisation handelt und es bei Fragen eine Kontaktadresse gibt. Das DZI hat eine Checkliste für sicheres Spenden erstellt.

  • Versicherung: In Deutschland können sich nahezu alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gegen Naturgefahren versichern. Der sogenannte Elementarschadenschutz ist ein Baustein der Wohngebäudeversicherung. Infos des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) zum Elementarschadenschutz gibt es hier. Das jeweilige Naturgefahrenrisiko lässt sich auch auf der GDV-Website testen: Wer die Postleitzahl seines Wohnortes eingibt, bekommt aufgezeigt, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit am eigenen Wohnort verursacht haben.

  • Steuererleichterungen: Für Unternehmen in Katastrophengebieten gibt es steuerliche Erleichterungen. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit. Fällige oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdende Steuern werden demnach gestundet, Verspätungszuschläge entfallen, von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis Ende Januar 2022 abgesehen. Wer steuerlich relevante Unterlagen durch das Unwetter verloren hat, soll keine steuerlichen Nachteile bekommen.

Wie können wir darüber hinaus helfen?

Sie brauchen finanzielle Hilfe für den Wiederaufbau? Einen Kredit? Wollen einen Hochwasser-Schaden bei der AXA melden? Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen und Ansprechpartner.

Corona-Hilfsprogramme bis Ende Oktober

Noch bis Ende Oktober können Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Soloselbstständige Mittel aus den zentralen Corona-Hilfsprogrammen beantragen. Konkret geht es um die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe Plus.

  • Mit der Überbrückungshilfe III unterstützt der Staat Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen dabei, ihre betrieblichen Fixkosten zu decken – vorausgesetzt, dass sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 coronabedingt Umsatzrückgänge hatten. 

  • Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021. Sie hilft weiterhin Soloselbstständigen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigten sowie kurz befristeten Beschäftigten in den Darstellenden Künsten dabei, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen.

Detaillierte Infos zu Corona-Hilfsprogrammen finden Sie hier. 

Die neuen Anruf-Zeiten sind da

Damit Sie uns noch besser erreichen, wenn Sie uns wirklich brauchen, haben wir unsere Kapazitäten seit 1. August der Nachfrage angepasst: In den Nachtstunden drücken wir ein Auge zu und sind dann via Telebanking erreichbar. Dadurch sind zu den Hauptanrufzeiten tagsüber mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie da.

Notieren Sie sich schon mal die neuen Anruf-Zeiten:

  • Für Kontoführung, allgemeine Fragen und Kredite: Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr
  • Für Wertpapiere: Montag bis Freitag und an Feiertagen mit Börsenhandel von 7:30 bis 22 Uhr
  • Für die Baufinanzierungen: unverändert Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr / Samstag 9 bis 15 Uhr

Per Online- und Mobile-Banking sowie über Telebanking unter der Nummer 069 / 34 22 24 sind wir weiterhin wie gewohnt rund um die Uhr erreichbar. Und wenn Sie eine Karte sperren müssen, erreichen Sie den Sperr-Notruf jederzeit gebührenfrei unter der 116 116.

Noch schneller als per Telefon gehts übrigens per App und Web: Über die Suchfunktionen auf unserer Internetseite finden Sie auf fast jede Frage blitzschnell die richtige Antwort. Und wenn Sie z.B. Karten-Limits festlegen oder Ihre Karten verwalten wollen, geht das inzwischen auch direkt in unserer App Banking to go. Probieren Sie es einfach aus.

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt vorläufig bis einschließlich 10. September. In Unternehmen wie Verwaltungen seien weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote nötig, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Arbeitgebende stehen danach weiter in der Pflicht, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Weitere Infos zur Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Neuerungen beim Elterngeld ab September

Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten, bekommen vom Staat Elterngeld – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes sind das mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat. Von September an gelten einige Neuerungen: So werden etwa die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ausgeweitet. Kommt ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Ebenfalls neu: Für Paare, die ein jährliches Einkommen von mehr als 300.000 Euro erzielen, gibt es künftig kein Elterngeld mehr. Bislang lag die Grenze bei 500.000 Euro. Hier kommen Sie zu weiteren Fragen und Antworten zum Elterngeld

Versicherungsbeiträge mindern die Steuerlast

Sie haben Ihre Einkommensteuererklärung noch nicht gemacht? Denken Sie an Ihre Versicherungsbeiträge – diese können unter Umständen die Steuerlast mindern.

  • Beiträge für Policen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, sind in der Regel unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen etwa die Berufshaftpflicht und die Arbeitsrechtsschutzversicherung sowie Unfallversicherungen, die nur bei Arbeitsunfällen zum Zuge kommen.
  • Ebenfalls bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar sind Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung. Darunter fallen etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungseinrichtungen und zur sogenannten Rürup-Rente.  

Urlaubssaison - Bezahlen im Ausland

Sind Sie schon in Urlaubsstimmung? Damit Sie sich im Urlaub entspannen können, kümmern Sie sich am besten rechtzeitig um Ihre Urlaubskasse. Stichwort Reisekasse - was gehört da eigentlich rein? Nur Bargeld? Nur eine Karte? Wenn ja, welche Karte? Und was macht man im Notfall? Wir geben Ihnen Reisetipps

Haben Sie sich nun für die passenden Zahlungsmittel für Ihren Urlaub entschieden, müssen Sie bei der Bezahlung im Ausland anfallende Kosten beachten. Das kann im Ausland kann ganz schön teuer werden – gerade, wenn Sie sich außerhalb der €-Zone befinden. Mit ein paar einfachen Tipps umgehen Sie aber unnötige Kosten bei der Währungsumrechnung im Urlaub. 

Podcast: Immer wieder Inflation – und warum die Notenbanken nichts unternehmen

Über 5 Prozent in den USA, fast 4 Prozent in Deutschland: Die Inflationsraten gehen derzeit durch die Decke. Während die Fed schon den Einstieg in den Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik vorbereitet, will die Europäische Zentralbank noch nichts davon wissen. Im Gespräch mit Sebastian Franke erklärt Carsten Brzeski, warum für die EZB die niedrigen Inflationsprognosen der kommenden Jahre wichtiger sind als die hohen Zahlen im Hier und Jetzt. Jetzt reinhören!

Die Kaufkraft der Länder vergleichen

Wenn es darum geht die Kaufkraft verschiedener Länder untereinander zu vergleichen, wurde in den vergangenen Jahren tief in der Kulinarik-Kiste gekramt. Sowohl Brotaufstriche als auch Burger wurden zweckentfremdet – interessant sind dabei aber vor allem die Rückschlüsse, die über das Verbraucherverhalten gezogen werden können. Mehr dazu im Chart of the Week

Aktuelles von den Märkten

Die Bedeutung der neuen Strategie der EZB in der Praxis und warum die deutsche Wirtschaft wächst, doch die Industrieproduktion stottert, erfahren Sie von Carsten Brezski im Video-Ausblick. 

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