Ihre Finanzen im September

Energiepreispauschale, Infektionsschutzgesetz, Tariflohn für Pflegende und Start in die Volksfest-Saison

Aktuelles 5 min Lesedauer 29.07.2022
Mann im Zelt

Wissenswertes rund um die Energiepauschale, den Infektionsschutz im Herbst und den Tarifzwang in der Pflege sowie zu Feiern auf Oktoberfest & Co. erfahren Sie in diesem Artikel. 

Energiepreispauschale für Beschäftigte mit dem September-Gehalt

Im September bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einmalig mit dem Gehalt die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Mit dem Betrag will die Regierung Beschäftigten finanziell unter die Arme greifen – als teilweiser Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise und Fahrtkosten. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, der Fiskus besteuert sie mit dem individuellen Steuersatz eines oder einer Beschäftigten. Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale haben nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine:

  • Aktiv Erwerbstätige: Dazu zählen Arbeiter*innen, Angestellte, Beamte, Auszubildende, Werkstudierende, Studierende im bezahlten Praktikum und Minijobber*innen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Kranken- und Elterngeldbeziehende: Diese Personengruppe hat ebenfalls einen Anspruch auf die einmalige Leistung, wenn sie sich weiterhin in einem Arbeitsverhältnis befinden.
  • Arbeitslose: Menschen ohne Job verlieren den Anspruch auf die Pauschale nicht, wenn sie im Laufe des Jahres 2022 eine Tätigkeit ausgeübt und Einkünfte erzielt haben.
  • Ehrenamtlich Tätige: Übungsleiter*innen und andere ehrenamtlich Tätige, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf die Energiepreispauschale.
  • Rentner*innen: Wer seine Rente aufstockt und Einkünfte aus einer Beschäftigung, etwa aus einem Minijob, erzielt, kann die Energiepreispauschale ausgezahlt bekommen. Haben Rentner ein Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen, können sie ebenfalls die 300 Euro beanspruchen – das Geld können sie über die Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen.

Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale hat das Bundesfinanzministerium zusammengestellt.

Regelungen im Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 23. September

Ein Ende der Corona-Pandemie zeichnet sich vorläufig nicht ab. Gesundheitsfachleute rechnen damit, dass es im Herbst zu einer neuen schweren Welle von Erkrankungen kommen könnte. Vorerst noch bis zum 23. September gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Die darin enthaltenen Corona-Bestimmungen waren im Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahren worden. So fielen etwa allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen und beim Einkaufen weg. Ob es dabei im Herbst bleibt, ist fraglich.

Aktuell besteht laut Infektionsschutzgesetz deutschlandweit nur im Luft- und Personenfernverkehr die Pflicht, zum Schutz vor einer möglichen Ansteckung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zusätzliche Schutzmaßnahmen wie

  • Maskenpflichten
  • Abstandsgebote
  • Nachweispflichten oder
  • Hygieneauflagen

angeordnet werden.

Zu den aktuellen Regelungen, welche bei Ihnen vor Ort gelten. 

Pflegeeinrichtungen müssen ab September ihr Personal nach Tarif bezahlen

Vom 1. September an sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihr Personal nach Tarif beziehungsweise gemäß kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu bezahlen. Andernfalls werden sie nicht mehr zur Versorgung zugelassen und dürfen nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen.

In Deutschland gibt es über 34.000 Pflegeeinrichtungen. 25% davon bezahlen ihre Mitarbeitenden bereits heute nach Tarif. Weitere 53% wollen ab dem 1. September nachziehen. Das geht nach Angaben des AOK-Bundesverbands aus den Meldungen hervor, die alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zum 30. April 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen abgeben mussten. Der AOK-Bundesverband ist dafür zuständig, die Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen zusammenzuführen und auf Plausibilität zu prüfen.

22% der Pflegeeinrichtungen haben den Pflegekassen bis zum 30. April 2022 noch keine Rückmeldung gegeben, wie sie die Vorgaben zur tariflichen Bezahlung in der Pflege ab September umsetzen wollen. Seit Mai ist es aber laut AOK-Bundesverband zu zahlreichen Nachmeldungen gekommen.

Und übrigens: Der September ist auch der Monat der großen Volksfeste

Im September ist wieder großes Feiern angesagt: In vielen Städten gehen Volksfesteüber die Bühne – trotz steigender Corona-Zahlen und einer drohenden Gaskrise. In München soll nach zweijähriger pandemiebedingter Zwangspause Deutschlands größtes Volksfest steigen: Das Oktoberfestauf der Theresienwiese – und zwar vom 17. September bis zum 3. Oktober 2022. Auf gasbetriebene Heizstrahler wollen aber viele Wirte verzichten. Ab dem 23. September bittet dann Stuttgart zum „Cannstatter Wasen“, dem zweitgrößten Volksfest in Deutschland. Es dauert bis zum 9. Oktober.

Podcast: Die verschwundenen Corona-Ersparnisse

Während der Pandemie sind die Ersparnisse der Deutschen deutlich angestiegen – doch das wird nicht helfen, um die gestiegenen Kosten zu kompensieren und den privaten Konsum zu stützen. Denn die Extraersparnisse aus Lockdownzeiten sind bereits aufgebraucht. Über die Ersparnisse, ob die Entlastungspakete der Bundesregierung die Lebenshaltungskostenkrise abfedern können und über die Pläne der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Energiekrise sprechen unsere Ökonominnen Inga Fechner und Franziska Biehl. 

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Chart of the Week: Der Inflation größter Zaubertrick

Spare in der Zeit, so hast Du in der Not – ein Sprichwort, dass sich die Deutschen während der Pandemie, mehr oder weniger freiwillig, zu Herzen genommen haben. Doch mittlerweile ist von den Überschussersparnissen nichts mehr übrig. In der aktuellen Zeit muss man keiner Zaubershow beiwohnen, um dabei zuzusehen, wie etwas verschwindet.

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