Mit Sonderausgaben Steuern sparen

Wie Sie mehr aus Ihrer Steuererklärung rausholen

Steuern 6 min Lesedauer 29.01.2024
Sonderausgaben Steuer

Bei den Steuern sparen und sich Geld vom Staat zurückholen: Keine Sorge, das ist leichter, als es auf den ersten Blick erscheint. Tipps, wie Sie alles aus der Steuererklärung rausholen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt. Wie Sie richtig Steuern sparen? Indem Sie gegenüber dem Finanzamt Sonderausgaben geltend machen.

Was zählt zu Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind Kosten, die nichts mit Ihrem Einkommen aus der Erwerbsarbeit zu tun haben. Es sind private Ausgaben, die Sie von Ihrem Einkommen abziehen können. Das Gute daran: Nur auf den danach verbleibenden Betrag zahlen Sie Steuern.

Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 36 Euro (Singles) und 72 Euro (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften). Für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürfte es jedoch kein Problem sein, höhere Aufwendungen nachzuweisen.

Das heißt: Je höher Ihre Sonderausgaben in der Steuererklärung sind, desto mehr Steuern können Sie sparen. Wir erklären, wie Sie Ihre Sonderausgaben richtig absetzen.

Was sind Sonderausgaben? Beispiele

  • Kranken- und Pflegeversicherungs- sowie Altersvorsorgebeiträge
  • Beiträge zu einem Riester-Vertrag
  • Kirchensteuer
  • Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder
  • Schulgeld
  • Berufsausbildungskosten
  • Spenden
  • Unterhaltszahlungen an getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder -gattinen

Eine abschließende Aufzählung finden Sie in den Paragrafen 10 bis 10g des Einkommensteuergesetzes.

Welche Vordrucke bei der Steuererklärung sind nötig?

Ihre Sonderausgaben tragen Sie in Ihrer Steuererklärung in verschiedene Vordrucke (Anlagen) ein. Nötig sind folgende Anlagen:

  • Anlage Vorsorgeaufwand: Hier geben Sie Ihre Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein.
  • Anlage Sonderausgaben: In diesem Vordruck geben Sie Ihre Sonderausgaben wie etwa Kirchensteuer, Spenden, Beiträge zu politischen Parteien und unabhängigen Wählervereinigungen oder Ausgaben für ein Erststudium, Abendabitur oder die erste Berufsausbildung ein.
  • Anlage Kind: Dort vermerken Eltern Kita- oder Hortgebühren sowie Schulgeld. Geben Sie dort auch Krankenkassen-Beiträge fürs Kind ein. Das gilt auch für Fälle, in denen das Kind selbst der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin ist.
  • Anlage Unterhalt: Hier tragen Sie Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner oder Ehepartnerinnen ein.

Sonderausgaben Altersvorsorge – was ist absetzbar?

Wenn Sie fürs Alter vorsorgen, können Sie das steuerlich geltend machen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • zum berufsständischen Versorgungswerk
  • zur landwirtschaftlichen Alterskasse
  • für eine Rürup-Rente

Ihre Aufwendungen für die Basisversorgung (Altersvorsorgeaufwendungen) können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Für 2023 beläuft sich der Höchstbetrag auf maximal 26.528 Euro jährlich bei Ledigen beziehungsweise 53.056 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Sonderausgaben Krankenversicherung – was fällt hierunter?

Das sind Ihre Beiträge in die Basiskranken- und Pflegeversicherung. Diese können Sie in unbegrenzter Höhe gegenüber dem Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Nach Angaben der Zeitschrift „Finanztip“ gilt dies nur für den Basisschutz, der einen auf sozialhilfegleichem Niveau absichert. Da ein Anspruch auf Krankengeld nicht dazu zählt, kürzt der Fiskus bei Pflichtversicherten den angegebenen Krankenversicherungsbeitrag pauschal um 4%.

Sonderausgaben Versicherungen – was gilt?

Wenn die Summe Ihrer Beiträge in die Basiskranken- und Pflegeversicherung niedriger ist als 1.900 Euro bei Angestellten und 3.800 Euro bei zusammenveranlagten Angestellten und Rentner*innen, also Ehepaaren und Lebenspartnerschaften, können Sie laut Bund der Steuerzahler weitere Versicherungen von der Steuer absetzen und unter Umständen noch mehr sparen. Dazu zählen etwa Beiträge zur

  • Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung

Für Selbstversicherte liegt die Grenze bei 2.800 Euro. Wer mit den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung über 1.900 Euro beziehungsweise 3.800 Euro beziehungsweise 2.800 Euro liegt, hat den Höchstbetrag ausgeschöpft und kann keine weiteren Kosten geltend machen.

Sonderausgaben Unterhalt – was sollte man wissen?

Bei Unterhaltszahlungen an den oder die Ex können Steuerzahler bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzen. Dieser Beitrag erhöht sich nach Angaben des Bundes der Steuerzahler um die vom Unterhaltszahlenden übernommenen Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung.

Einen Sonderausgabenabzug kann es nur geben, wenn der oder die Ex dem zustimmen – er oder sie muss in diesem Fall nämlich die Unterhaltszahlungen als sonstige Einnahmen versteuern. Geben sie nicht das Okay oder unterstützen die Steuerzahlenden volljährige Kinder, für die es weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag gibt, können Sie laut Steuerzahlerbund maximal 9.408 Euro plus übernommene Kranken- und Pflegeversicherung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Sonderausgaben Kirchensteuer – was ist zu beachten?

Die gezahlte Kirchensteuer gilt als unbeschränkt abziehbare Sonderausgabe. Mit anderen Worten: Sie können diese Abgabe in voller Höhe geltend machen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Kirchensteuer, die auf Kapitalertragsteuer entfällt, zu den Sonderausgaben zählen. Das ist laut „Finanztip“ der Fall, wenn Sie Ihre Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz, also nicht mit dem 25-prozentigen Abgeltungssteuersatz, versteuern.

Achtung: Kirchensteuer, die der Fiskus als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehält, ist keine Sonderausgabe – diese wird pauschal versteuert.

Mit Spenden Steuern sparen

Zu den sogenannten beschränkt abziehbaren Sonderausgaben zählen neben Vorsorgeaufwendungen und Unterhaltszahlungen etwa Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine, die das Finanzamt bis zu einer Höhe von 20% der gesamten Einkünfte berücksichtigt.

Steuer-Tipp: Diejenigen, die in einem Jahr bei den Spenden den Höchstbetrag von 20% überschritten haben, können nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine den Betrag darüber hinaus auf das folgende Jahr übertragen. Der Fiskus stellt einen solchen Spendenvortrag zum Jahresende fest. Der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin füllt nun in der Steuererklärung des Folgejahres in der Anlage „Sonstiges“ die Zeile 6 aus. So macht er oder sie den verbleibenden Teilbetrag steuerlich geltend.

Weitere Beispiele für Sonderausgaben

Die Möglichkeiten mit Sonderausgaben Steuern zu sparen sind damit noch immer nicht erschöpft. Weitere Beispiele sind:

  • Erste Berufsausbildung/Erststudium: Nur begrenzt bis zu 6.000 Euro sind Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Sonderausgaben absetzbar.
  • Kinderbetreuungskosten: Bis zu 6.000 Euro Kinderbetreuungskosten können Eltern pro Kind und Jahr als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung angeben. Davon rechnet der Fiskus zwei Drittel, also höchstens 4.000 Euro, steuermindernd an.
  • Schulgeld: Besucht Ihr Kind eine private Schule, berücksichtigt das Finanzamt 30% des Schulgelds bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr.

Übrigens: Sie haben Ihren Steuerbescheid erhalten? Kontrollieren Sie ihn unbedingt, denn auch dem Fiskus unterlaufen dann und wann Fehler!

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