Steuererklärung rückwirkend einreichen

Welche Fristen gelten für die freiwillige Steuererklärung?

Steuern 4 min Lesedauer 16.05.2022
Steuererklärung rückwirkend

Wer nicht dazu verpflichtet ist, kann es auch noch später nachholen: eine Steuererklärung erstellen. Und verpflichtet sind längst nicht alle Arbeitnehmer*innen. Wenn Sie beispielsweise lediglich eine einzige Einkommensquelle – nämlich Ihren Lohn oder Ihr Gehalt – haben, ist es Ihr Arbeitgeber, der für Sie die Lohnsteuer abführt. Dann brauchen Sie keine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Aber womöglich haben Sie dennoch zu viele Steuern gezahlt. Nämlich, weil sie diverse Ausgaben hatten, etwa für Kinderbetreuung, für eine Haushaltshilfe oder für Handwerksleistungen. Wer eine Steuererklärung freiwillig erstellt, kann sich zu viel gezahltes Geld zurückholen – auch im Nachhinein.

Wann Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind

In der Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung zu erstellen, stehen Sie laut Bund der Steuerzahler beispielsweise

  • wenn Sie beruflich selbstständig sind
  • wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben
  • wenn Sie Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld bezogen haben und die Summe über 410,00 Euro im Jahr betrug
  • wenn Sie verheiratet sind und ein Partner nach Steuerklasse fünf, sechs oder dem Faktorverfahren besteuert wird
  • wenn Sie sich scheiden lassen und Sie oder Ihr(e) Ex-Partner*in im gleichen Jahr erneut geheiratet haben

Was passiert, wenn man keine Steuererklärung abgegeben hat?

Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist und die Abgabefrist versäumt, muss mit Sanktionen in Form von Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld rechnen.

Abgabefristen: Generell sind die Formulare bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Für das Steuerjahr 2021 läuft die Frist am 1. August 2022 ab. Ziehen Sie eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzu, liegt die Abgabefrist bei Ende Februar des übernächsten Jahres. Für 2021 endet die Frist dann also am 28. Februar 2023.

Alle, die eine Steuererklärung freiwillig abgeben, müssen sich nicht an diese Fristen halten.

Eine Steuererklärung rückwirkend abgeben – wie lange geht das?

Steuererklärungen auf freiwilliger Basis müssen Sie erst nach vier Jahren zum jeweiligen Jahresende einreichen. Konkret heißt das, dass Sie für das Steuerjahr 2021 Ihre Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt abgeben müssen.

  • Für das Steuerjahr 2020: Die Abgabefrist endet am 31. Dezember 2024
  • Für das Steuerjahr 2019: Die Abgabefrist endet am 31. Dezember 2023
  • Für das Steuerjahr 2018: Die Abgabefrist endet am 2. Januar 2023 (weil der 31. Dezember 2022 ein Sonntag ist)

Wichtig zu wissen: Verlangt das Finanzamt aufgrund Ihrer freiwillig eingereichten Steuererklärung eine Nachzahlung, können Sie Ihre Steuererklärung einfach zurückziehen. Dafür legen Sie innerhalb von vier Wochen Einspruch beim Finanzamt ein. Damit wird die Nachzahlung hinfällig.

Früher war es auch möglich, durch eine freiwillige rückwirkende Steuererklärung hohe Zinsen vom Finanzamt zu bekommen. Das wurde inzwischen als verfassungswidrig erklärt und wird vom Gesetzgeber bis Ende Juli 2022 neu geregelt.

Die Steuererklärung sieben Jahre später einreichen – wann geht das?

Sie haben in einem Jahr Verlust gemacht – also höhere Ausgaben als Einnahmen gehabt? Mit einem sogenannten Verlustvortrag können Sie dies mit dem Gewinn aus einem anderen Jahr gegenrechnen lassen. Eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs für bis zu sieben Jahre möglich (Aktenzeichen IX R 22/14).

Von dieser Regelung profitieren vor allem Studierende, die zumeist höhere Ausgaben als Einnahmen haben. Geben Sie nun später eine Einkommenssteuererklärung ab, können Sie mit der Steuererklärung einen Verlustvortrag geltend machen. Von dieser Möglichkeit können auch Auszubildende Gebrauch machen, vorausgesetzt, Sie hatten kein Einkommen während ihrer Ausbildungszeit. Der Vorlustvortrag senkt die Steuerlast beim ersten Job.

In welchen Fällen kann es sich lohnen, die Steuererklärung rückwirkend abzugeben?

Eine Steuererklärung sollten Sie dann beispielsweise rückwirkend einreichen, wenn

  • Sie in einem Jahr mehr als 1.000 Euro Werbungskosten hatten,
  • Sie hohe Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten,
  • Ihr Arbeitslohn in dem jeweiligen Jahr schwankte,
  • Ihre Steuerklasse sich im Laufe des jeweiligen Jahres geändert hat,
  • Sie Steuervorteile etwa für eine Haushaltshilfe oder für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchten.

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