Urlaub buchen trotz Corona-Krise
Reisen während der Pandemie: Mit Zusatzversicherungen und Frühbucher-Angeboten
Angesichts der anhaltenden Pandemie-Zeiten haben mittlerweile viele Reiseveranstalter auf die unsichere Buchungslage reagiert: Sie locken Fernweh-Geplagte mit Frühbucherangeboten und bieten spezielle Corona-Versicherungen an. Auch Versicherer haben Ihre Vertragsbedingungen an die Corona-Risiken angepasst. „Eine Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen war zu erwarten”, sagt Tiana Schönbohm, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover.
Kleingedrucktes bei Reiserücktrittsversicherungen genau lesen
Pauschal könne Schönbohm Corona- oder Reiserücktrittsversicherungen nicht bewerten, denn die Angebote seien sehr unterschiedlich und beträfen diverse Risiken. Oft geht es dabei um Stornierung und um Reiserücktritt. “Viele Versicherer hatten ursprünglich die Leistung im Pandemie-Fall ausgeschlossen, haben aber mittlerweile Anpassungen vorgenommen”. Die Verbraucherschützerin rät daher, die Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung immer genau zu studieren.
Und wie sieht es bei neu ernannten Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebieten aus, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht? Schönbohm empfiehlt, sich bereits bei der Buchung und auch im Anschluss regelmäßig über die Umstände am Reiseziel zu informieren.
Informationen liefern das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut. Die Verbraucherrechts-Fachfrau erklärt: „Wer sehenden Auges eine Reise in ein Hochrisikogebiet bucht, muss mit hohen Stornokosten rechnen, wenn er die Reise aus Angst dann nicht antritt.“
Generell gilt: Laut Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover, sei es besonders wichtig, dass Verbraucher*innen genau wissen, was abgesichert ist. “Sonst besteht die Gefahr, dass man sich mit einer entsprechenden Versicherung in Sicherheit wiegt und man im Schadensfall dann doch nicht abgesichert ist.”
Kein Verzicht auf eine Reisekrankenversicherung
Die Bedingungen von Reiserücktritts-Versicherungen können Klauseln enthalten, die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausschließen”, erklärt Katharina Lucà, Unternehmenssprecherin beim ADAC. Am 11. März 2020 hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO Covid-19 als Pandemie eingestuft. “Bei einer Erkrankung am Coronavirus nach dem 11. März 2020 ist bei Versicherungen, die eine solche Klausel enthalten, daher kein versicherter Rücktrittsgrund mehr gegeben.” Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung schließe eine Pandemie in ihren Verträgen allerdings nicht aus. “Das heißt, im Fall eines positiven Corona-Tests liegt eine Krankheit vor, die eine Reiseunfähigkeit auslöst”, erklärt Lucà.
Wichtiger für Auslandsreisen sei aber die Auslands-Reisekrankenversicherung, betont Verbraucherschützerin Schönbohm. Auch hier sollten die Bedingungen überprüft werden. “Einige Versicherer zahlen beispielsweise keine Behandlungen, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt”, sagt Schönbohm.
Sie gibt außerdem zu bedenken: „Angesichts immer unübersichtlich werdender Quarantäneregelungen sollten Verbraucher*innen bei der Auswahl einer Versicherung darauf achten, dass diese nicht nur im Fall einer Krankheit, sondern bereits bei einer Quarantäne leistet.“ Auch dazu habe es ursprünglich Ausschlussklauseln gegeben.
Auch Rechtsanwalt Degott rät dazu, alle bekannten Corona-bedingten Risiken abzusichern. Das schließe sowohl die Quarantäne im Urlaubsland ein als auch ärztliche Behandlungskosten.
Reiseveranstalter und Fluggesellschaften bieten Extra-Schutz
Verbraucher*innen können unter Umständen auf Zusatzversicherungen verzichten. Mittlerweile bieten Reiseveranstalter und Fluggesellschaften eigene Versicherungspakete, um den Verbrauchern Sicherheit zu bieten. Ein paar Beispiele:
- TUI bietet mit TUI Protect weiterhin einen kostenlosen Reiseschutz für den Fall, dass Gäste an Corona erkranken. Das Servicepaket ist automatisch bei der Buchung inklusive. Vor der Abreise ermöglicht der Reiseschutz bei einem Covid-19-Verdacht oder einer Infektion gebührenfreies Umbuchen oder Stornieren. Stornokosten bis 1.500 Euro trägt TUI. Am Urlaubsort werden bei einer behördlich angeordneten Quarantäne zudem zusätzliche Unterbringungs- und Rückflugkosten bis 5000 Euro übernommen.
- Auch FTI hat seinen Schutz um die Offerte „Corona Reiseschutz Premium“ erweitert. Diese ergänzt den Reiseschutz der HanseMerkur, der die Rückerstattung von bis zu 1.500 Euro Stornokosten im Fall einer Positivtestung ab 72 Stunden vor Urlaubsantritt gewährleistet. Dazu können Urlauber*innen gegen einen Aufpreis von 14,90 Euro von bis zu 10.000 Euro Rückerstattung sowie kostenloser Stornierung im Fall einer angeordneten häuslich Quarantäne profitieren.
- Die Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss etwa bieten zusammen mit mit AIG Europe Travel und AXA Care drei individuelle Pakete, die eine Erkrankung an Covid 19 umfassen. Reisende sind bei einer Quarantäne am Zielort abgesichert, ebenso bei Reiseabbruch oder –rücktritt. Das Plus-Paket umfasst zudem etwaige Behandlungskosten und medizinische Notfallrücktransporte.
Verbraucherschützerin Schönbohm kann Angebote mit flexiblen Stornobedingungen oder der Möglichkeit der kurzzeitigen Umbuchung zwar grundsätzlich empfehlen. Doch auch hier gelte es, die Bedingungen genau zu studieren: „Es ist möglich, dass ein Anbieter mit solchen flexiblen Bedingungen oder ‚kostenfreiem Storno’ wirbt, aber im Kleingedruckten einen großen Teil seiner Angebote davon ausnimmt.“
Veranstalter erweitern Frühbucherrabatte
Die Corona-Pandemie erschwert die Reiseplanung für viele Verbraucher*innen wie nie zuvor. Wer von Fernweh geplagt ist und Geld sparen möchte, kann auf Frühbucher-Angebote setzen. Viele Reiseveranstalter haben diese in der Pandemie-Zeit erweitert. Zudem zeigen sie sich oftmals kulanter als sonst, wenn man umbuchen möchte.
Welche Frühbucher-Rabatte gibt es bei den Marktführern? Einige Beispiele:
- TUI: Der Marktführer bietet aktuell viele Frühbucher-Rabatte, bei denen der Kunde bis zu 39% spart. Kinder reisen im Sommer 2022 zu zahlreichen Strandzielen bereits ab 99 Euro. Der Kinderfestpreis ist noch bis 28. Februar buchbar. Rund 300 familienfreundliche Hotels aus dem TUI- und airtours-Programm stehen zur Auswahl, darunter die Hotels der Marken TUI Blue, TUI Magic Life Robinson, TUI Suneo, RIU und den Konzepthotels von TUI Kids Club. In beliebten Ferienregionen in Deutschland, Österreich, Kroatien oder auch Italien übernachten Kinder sogar kostenfrei. Ein Cluburlaub von Robinson oder TUI Magic Life kostet bei einer Buchung bis Ende Januar 20% weniger. Mit dem Flextarif können Urlauber*innen zudem 15 Tage vor Abreise gebührenfrei umbuchen oder stornieren.
- TUI Cruises: Auf einer Kreuzfahrt mit der „Mein Schiff“-Flotte winkt Frühbuchern eine Ermäßigung bis zu 300 Euro. Auch für Kurzentschlossene hält TUI Cruises besondere Angebote bereit. Die Bedingungen für Umbuchungen oder Stornierungen haben sich nicht geändert. Für den Sommer 2022 plant die Reederei wieder mit allen 7 Schiffen unterwegs zu sein – und bis dahin wieder vollständig zu den Katalogreisen zurückzukehren zu können. So sollen vier Schiffe in Nordeuropa unterwegs sein, die anderen drei touren im Mittelmeer. Als neues Zielgebiet steht erstmals das Schwarze Meer auf dem Programm.
- Dertour, ITS, Jahn Reisen und Meiers Weltreisen: Der zweitgrößte Veranstalter lockt mit Frühbucher-Ermäßigungen bis zu 55% sowie für den Sommer 2022 mit vielen Familienangeboten: In rund 1.400 Familienhotels in Europa gibt es Familienzimmer oder auch Kinderermäßigungen von bis zu 100%. Zubuchbare Storno-Optionen sollen den Gästen Flexibilität bieten. Zum Preis von 59 Euro pro Buchung können Urlauber*innen mit dem Flexpaket Flugpauschalreisen, Hotels weltweit und Rundreisen bis zu 14 Tage vor Abreise ohne Angabe von Gründen stornieren oder umbuchen. Flexraten ermöglichen für viele Hotelbuchungen mit Eigenanreise in Deutschland und Europa sogar eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis 5 Tage vor Abreise.
- FTI: Das Unternehmen gewährt seinen Gästen bis zu 50% Frühbucherrabatt auf den Sommerurlaub 2022. Stichtage sind dabei je nach Rabatthöhe der 31. Januar, 28. Februar und 31. März. Teils bestehen auch rollierende Rabatte, sowohl auf Kurz- und Mittelstrecken als auch auf Langstrecken.