Riester-Förderung für Immobilien

Wohn-Riester – Was dafür und was dagegen spricht

Bauen-Wohnen 6 min Lesedauer 02.02.2024
Wohn-Riester

Mit staatlicher Förderung zum Eigenheim, das geht mit Wohn-Riester. Doch das Modell punktet nicht nur mit Vorteilen, es hat auch einige Nachteile – zum Beispiel eine höhere Steuerlast im Alter.

Ein Leben lang zur Miete wohnen? Das wollen die meisten nicht. Nach der Studie "Wohnen in Deutschland" aus 2023 wünschen sich 74,4% aller Deutschen, irgendwann in den eigenen vier Wänden zu leben. Eine eigene Immobilie ist für viele mehr als nur ein Rückzugs- und Wohlfühlort. Für nicht wenige bedeutet sie auch die Altersvorsorge.

Wer in den kommenden Jahren bauen oder kaufen will, aber keine größere Summe als Eigenkapital angespart hat, kann staatliche Zulagen und Steuervorteile nutzen: „Wohn-Riester“ – oder auch „Eigenheimrente“.

Wohn-Riester? Riester-Rente?

Namensgeber ist der SPD-Politiker Walter Riester, der von 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war. In seiner Amtszeit hatte er die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen und mit auf den Weg gebracht.

  • Bei der sogenannten Riester-Rente handelt es sich also um eine staatlich geförderte private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Wer sich hierfür entscheidet, bekommt bei Rentenbeginn eine monatliche Rente zur Altersrente aufs Konto überwiesen.
  • Seit 2009 gibt es das Modell Wohn-Riester, das der Staat ebenfalls fördert. Es ist eine Option für alle, die anpeilen, im Alter mietfrei in der eigenen Immobilie zu leben.

Diese Zulagen und Steuervorteile winken mit Wohn-Riester

Egal, ob Riester-Rente oder Wohn-Riester: Bei beiden Varianten profitieren Sie von staatlicher Förderung. Es winken Zulagen und Steuerermäßigungen:

  • Jährlich gibt es eine Grundzulage von maximal 175 Euro.
  • Zusätzlich gibt es für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, eine Kinderzulage von jährlich 185 Euro. Eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr erhält man, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde.
  • Unter 25-Jährige bekommen einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
  • Einzahlungen in einen Vertrag gelten für den Fiskus als Sonderausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können. Das Finanzamt prüft einen möglichen Steuervorteil.

Wer die Zulagen in voller Höhe erhalten möchte, muss im aktuellen Jahr 4% des Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Unabhängig von der Höhe des Einkommens müssen nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW mindestens 60 Euro gezahlt werden, gefördert werden maximal 2.100 Euro. Laut Deutscher Rentenversicherung Bund werden auf diesen Eigenbeitrag die im Beitragsjahr gewährten Zulagen angerechnet.

  • Rechnet sich das für mich?  Hier geht’s zum Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wer Wohn-Riester nutzen kann

Generell können davon alle Riester-Förderberechtigte Gebrauch machen, die eine sogenannte begünstigte Immobilie kaufen oder bauen. Zu den Förderberechtigten zählen:

  • Beschäftigte, die rentenversicherungspflichtig sind
  • Beamtinnen und Beamte
  • Richterinnen und Richter
  • Soldatinnen und Soldaten
  • Amtsträgerinnen und Amtsträger
  • Personen, die Arbeitslosen- und Krankengeld beziehen

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere Personengruppen (Wohn-)Riester nutzen. Beispielsweise geringfügig Beschäftigte – allerdings nur, wenn sie eigene Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Damit die Immobilie als „begünstigt“ gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass Sie Alleineigentümer*in oder zumindest Miteigentümer*in sind. Zudem müssen Sie die Immobilie zwingend zu eigenen Zwecken nutzen, mit anderen Worten: Sie müssen darin wohnen.

Wofür Wohn-Riester nutzen

Wohn-Riester lässt sich nutzen für den Bau oder Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer eingetragenen Genossenschaftswohnung. Ein spezieller Wohn-Riester-Vertrag ist kein Muss. Möglich ist auch, das Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag ganz oder teilweise zu entnehmen. Diese Varianten gibt es:

  • Wer ein Haus kaufen oder bauen will, kann mit dem Geld aus einem Riester-Vertrag einen Teil des Kaufpreises oder die Rechnung etwa des Dachdeckers begleichen.
  • Immobilienbesitzer, die bereits in den eigenen vier Wänden leben und für deren Anschaffung einen Kredit aufgenommen haben, können Guthaben aus dem Riester-Vertrag für die zusätzliche Tilgung ihres Darlehens nutzen.
  • Ein altersgerechter Umbau Ihres Eigenheims steht an? Auch hierfür ist es möglich, sich Geld aus Ihrem Riester-Vertrag auszahlen zu lassen.

Mit Wohn-Riester eine Immobilie finanzieren

Sie haben auch die Möglichkeit, mit Wohn-Riester eine Immobilie zu finanzieren. Diese Optionen stehen dabei zur Verfügung:

  • Wohn-Riester-Darlehen: Sie nehmen ein Darlehen auf, mit dem Sie Ihre Immobilie finanzieren möchten. Den Kredit zahlen Sie in monatlichen Raten ab. Ihre Zulagen fließen für die Kredittilgung direkt in den Darlehensvertrag.
  • Riester-Kombi-Kredit: Dabei handelt es sich um einen Bausparvertrag und ein Wohn-Riester-Darlehen. Auf Ihren Bausparvertrag zahlen Sie monatlich Beträge ein. Sobald Sie Ihren Bausparvertrag komplett angespart haben, fließt die Summe in Ihr Darlehen. Von der Darlehenssumme wird der eingezahlte Betrag aus dem Bausparvertrag abgezogen.
  • Wohn-Riester-Bausparvertrag: Sie legen eine Bausparsumme fest, schließen auf dieser Basis einen Riester-Bausparvertrag ab und sparen ihn zu einem Teil an. Für den restlichen Teil der Bausparsumme nehmen Sie ein Darlehen auf. In der Ansparphase fließen die Zulagen in den Bausparvertrag, wodurch Sie Ihr Sparziel schneller erreichen. Für das Darlehen, das Sie im Anschluss nutzen, werden die Zulagen für die Tilgung der Darlehensschuld genutzt.

Was gegen Wohn-Riester spricht

  • Hohe Steuerlast im Alter: Auf einem sogenannten Wohnförderkonto werden die jährlichen Beträge bis maximal 2.100 Euro eingestellt und jeweils am Jahresende mit 2% verzinst. Wer 30 Jahre lang den Höchstbetrag von 2.100 Euro verbucht, erzielt mit der Verzinsung einen Kontostand von knapp 86.600 Euro. Mit Rentenbezug müssen Sie die Summe auf dem Wohnförderkonto entweder sofort oder über 20 Jahre verteilt versteuern. Wer das Geld auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert, bekommt einen Rabatt von 30%.
  • Kein Verkauf, keine Vermietung: Die im Zusammenhang mit Wohn-Riester erworbene Immobilie dürfen Sie weder verkaufen noch vermieten, sonst verlieren Sie die Förderung.

Sie möchten sich beraten lassen, ob Wohn-Riester für Sie das Richtige ist? Das geht zum Beispiel bei Verbraucherzentralen – oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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