Nach Trennung oder Tod: Was wird aus dem gemeinsamen Zuhause?

Wenn der Hausrat aufgeteilt oder aufgelöst werden muss

Bauen-Wohnen 5 min Lesedauer 15.06.2021
wohnungsauflösung

Jedes Paar ist anders, jede Trennung ist anders. Aufteilen, entrümpeln und neu einrichten laufen so gut oder so schlecht ab, wie es die emotionale Verfassung der Einzelnen zulasse, weiß Shirin Sobhani, Expertin für Psychotherapie und Coaching. „Für den einen mag es hilfreich sein, sich möglichst schnell von Altlasten zu befreien, andere brauchen dafür Zeit”, sagt sie. Doch zunächst sei es wichtig zu erkennen, welche Bedürfnisse man selbst und die andere Person haben könnten. Grundsätzlich sollte das Ziel der Betroffenen sein, sich im Frieden trennen zu wollen.

Nicht nur an sich denken

Die Expertin skizziert einige Orientierungspunkte, die dabei von Bedeutung sein können:

Bei der Aufteilung nicht nur an sich denken, sondern

  • sich in das Gegenüber hineinversetzen,
  • zugewandt kommunizieren,
  • sich fair verhalten und
  • aufeinander zugehen.

Bei der Entrümpelung kann es laut Sobhani – je nachdem wie die Trennung verlaufen ist – heilsam sein

  • Erinnerungsstücke zu zerreißen, mit voller Wucht zu zerstören, wegzuschmeißen,
  • Gegenstände, die emotionsgeladen sind, für einen guten Zweck zu spenden oder
  • eine Erinnerungsbox zu gestalten, in der bestimmte Symbole für eine schöne Zeit in der Vergangenheit bewahrt werden – wenn zum Beispiel der geliebte Mensch gestorben oder die Trennung friedlich verlaufen ist.

Wie bei allen wichtigen Entscheidungen rät Sobhani: „Nicht nur den Bauch entscheiden lassen.” Besser sei es, Kopf und Bauch zusammenführen.

Was genau ist eigentlich Hausrat?

Der juristische Begriff des Hausrats deckt sich nach Angaben der Rechtsanwälte Hauß, Nießalla und Härdle in der Regel mit dem Begriff im umgangssprachlichen Gebrauch. Es geht also um Dinge, die sich die Partner angeschafft haben, um die Aufgaben des Alltags zu bewältigen.

Zum Hausrat gehören:

  • die Einrichtung, die auch Antiquitäten und Kunst einschließt
  • sämtliche Haus- und Küchengeräte
  • Nahrungsmittel, also etwa auch Wein im Weinkeller
  • Geräte der Unterhaltungselektronik, zum Beispiel der Familiencomputer
  • Sport- und Freizeitgeräte, also Hometrainer & Co.
  • Familien-Pkw

Auch Haustiere werden juristisch als Hausrat behandelt.

Und was ist kein Hausrat?

Dinge, die einer Person klar zuzuordnen sind, gehören nicht zum gemeinsamen Hausrat. Das betrifft etwa:

  • beruflich genutzte Computer
  • Fotoapparate von Hobbyfotograf*innen
  • den Heimtrainer von Fahrradsportler*innen
  • Einbaumöbel, die mit dem Gebäude fest verbunden sind

Wer zahlt den Kredit ab?

Oft wird die Anschaffung von Möbeln & Co. über einen Kredit finanziert. Doch wer zahlt den nun ab? Das sollte gemeinsam entschieden werden – damit die Angelegenheit nicht vor Gericht geht. Die Parteien könnten einen Verteilungsmaßstab für den Kredit festlegen, sollte dieser zur Finanzierung einer Vielzahl von Gegenständen gedient haben.

Wenn das Ungleichgewicht zu groß ist?

In so einem Fall kann es zu einer Ausgleichszahlung kommen. Lässt sich der Hausrat nicht teilen – weil womöglich der Umgang untragbar ist und die ehemals Liebenden nicht mehr kommunizieren können – kann eine etwaige Ausgleichzahlung auch von einem Richter festgesetzt werden. Besser ist es für alle, sich außerhalb des Gerichts zu einigen.

Ist der Gegenstand die Nerven wert?

Beim Aufteilen der Möbel und Gegenstände sollten sich Paare fragen, ob es um die Sache oder um Vergeltung gehe, rät Florian Kleinschmidt, Paartherapeut und Coach bei Liebesidealisten. „Emotionale Tiefschläge auszuteilen, verlängert den Prozess unnötig und lässt zusätzlich neue Konflikte entstehen.”

„Jeder Mensch kann abwägen, ob der Gegenstand wirklich die Nerven wert ist”, sagt Petra Ahrweiler, Diplom-Psychologin in Grevenbroich. „Man sollte sich nicht scheuen, emotionale Unterstützung von Freunden zu erbitten, die auch beim Abholen von Sachen aus der gemeinsamen Wohnung ruhig bleiben und sich deeskalierend verhalten.”

Sollte kein ruhiges Gespräch mehr möglich sein, weil die Fronten verhärtet sind, raten die Fachleute zu einer dritten Instanz. „Sie kann zwischen beiden Personen vermitteln und sie auf diese Weise beim Trennungsprozess begleiten”, sagt Kleinschmidt.

Wenn man sich nicht freiwillig trennt

Was passiert aber, wenn man sich nicht freiwillig trennt? Wenn das Schicksal zuschlägt und die Partnerin oder der Partner stirbt?

Viele Gegenstände könnten schmerzlich erinnern. „Bei der Auswahl der aufzubewahrenden Gegenstände sollte man sich nicht überfrachten”, rät Psychologin Ahrweiler. Wer sich nicht entscheiden kann, was entsorgt, verschenkt oder verkauft werden soll, könne sich an professionelle Dienstleistende wenden. „Eine Wohnungsauflösung durch die Caritas oder Diakonie kann sehr erleichtern, weil die Sachen einem guten Zweck zugeführt werden.”

Trotz großer Trauer müssen wichtige Unterlagen gesichert werden. „Dazu gehören ein eventuell vorhandenes Testament und alle Unterlagen von Banken, Behörden, Versicherungen, Vermietern oder Mietern, um die nötigen Kontaktdaten griffbereit zu haben”, sagt Ahrweiler. Das könne zwar belastend sein, helfe aber auch dabei, sich von der Trauer abzulenken und sie schrittweise in erträglichem Maße zuzulassen.

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