Baufinanzierung - Information für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
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Liebe Kundin, lieber Kunde!
Mit dieser Information erfüllen wir eine Anforderung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ziel ist es, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Baufinanzierung leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
Teil 1 enthält Informationen und Erläuterungen zu unserer Baufinanzierung.
In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten für eine Beschwerde Sie haben, wenn Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind.
In Teil 3 erläutern wir, wie wir unsere Dienstleistung barrierefrei anbieten und die Anforderungen des BFSG erfüllen.
In Teil 4 informieren wir Sie über die zuständige Marktüberwachungsbehörde, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Erläuterungen zur unserer Baufinanzierung
Zu Teil 1: Erläuterungen zu unserer Baufinanzierung
- 1.1 Was ist eine Baufinanzierung?
- 1.2 Was passiert vor dem Abschluss der Baufinanzierung?
- 1.3 Wie kommt die Baufinanzierung zustande?
- 1.4 Wie funktioniert die Auszahlung der Baufinanzierung?
- 1.5 Muss ich die Baufinanzierung abnehmen?
- 1.6 Welche Sicherheiten geben Sie uns?
- 1.6.1 Die Grundschuld
- 1.6.2 Das Schuldanerkenntnis
- 1.6.3 Das AGB-Pfandrecht
- 1.7 Welche Zinsgestaltungen bieten wir an?
- 1.7.1 Was ist ein gebundener Sollzinssatz?
- 1.7.2 Was ist ein veränderlicher Sollzinssatz?
- 1.8 Was ist der effektive Jahreszins?
- 1.9 Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
- 1.10 Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?
- 1.10.1 Was ist ein Annuitätendarlehen?
- 1.10.2 Was ist ein endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Abtretung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung?
- 1.11 Was passiert bei verspäteten Zahlungen?
- 1.12 Können Sie die Baufinanzierung vorzeitig zurückzahlen oder kündigen?
- 1.13 Können Sie die Baufinanzierung widerrufen?
Teil 2
Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Teil 3
Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
Teil 4
Marktüberwachungsbehörde
1 Erläuterungen zu unserer Baufinanzierung
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Baufinanzierung.
Sie erfahren, was eine Baufinanzierung ist und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung der Baufinanzierung wichtig sind.
1.1 Was ist eine Baufinanzierung?
Unsere Baufinanzierung ist ein besonderes Verbraucherdarlehen. Das Gesetz spricht von einem „Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag“. Wir verwenden hier nur den Begriff „Baufinanzierung“. Eine Baufinanzierung nehmen Sie auf, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder renovieren möchten. Bei einer Baufinanzierung geht es oft um hohe Darlehensbeträge. Eine Baufinanzierung muss deshalb bei uns durch eine Grundschuld besichert sein.
1.2 Was passiert vor dem Abschluss der Baufinanzierung?
Rechtzeitig, bevor Sie eine Baufinanzierung bei uns abschließen, bekommen Sie von uns per E-Mail alle vorvertraglichen Informationen. Dazu verwenden wir das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt).
Vor dem Abschluss der Baufinanzierung haben wir die Pflicht, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Dazu fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten, zum Beispiel nach Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben und Ihrem Vermögen. Auf dieser Grundlage führen wir eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch.
Wir dürfen eine Baufinanzierung mit Ihnen nur dann abschließen, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv ausgefallen ist. Das ist dann der Fall, wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie Ihren Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Baufinanzierung stehen, vertragsgemäß nachkommen werden.
1.3 Wie kommt die Baufinanzierung zustande?
Wir schicken Ihnen unser Vertragsangebot zu. In dem Vertragsangebot steht alles Wichtige drin. Sie müssen das Vertragsangebot persönlich unterschreiben und uns wieder zuschicken. Wenn das Vertragsangebot innerhalb der Annahmefrist bei uns eingegangen ist, kommt die Baufinanzierung zustande.
1.4 Wie funktioniert die Auszahlung der Baufinanzierung?
Die Baufinanzierung wird erst ausgezahlt, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlungsvoraussetzungen finden Sie in unserem Vertragsangebot.
Die Baufinanzierung kann ganz oder zum Teil direkt an die Verkäuferin oder den Verkäufer des Hauses beziehungsweise der Wohnung, an die Notarin oder den Notar, an den Bauträger oder an Sie ausgezahlt werden. Das hängt davon ab, was Sie genau vereinbaren.
1.5 Muss ich die Baufinanzierung abnehmen?
Ist die Baufinanzierung zustande gekommen und die Widerrufsfrist abgelaufen, sind Sie verpflichtet, die Baufinanzierung abzunehmen.
Manchmal kann es passieren, dass Ihr Kaufvertrag platzt, Ihr Bauprojekt nicht durchgeführt werden kann oder Sie weniger Geld benötigen. Können oder wollen Sie dann die Baufinanzierung (ganz oder zum Teil) nicht abnehmen, können wir von dem Vertrag zurücktreten.
Wenn uns durch die Nichtabnahme der Baufinanzierung ein Schaden entstanden ist, können wir Ihnen diesen Schaden in Rechnung stellen. Das nennt man eine Nichtabnahmeentschädigung.
1.6 Welche Sicherheiten geben Sie uns?
Da es bei einer Baufinanzierung um viel Geld geht, brauchen wir Sicherheiten. Die benötigten Sicherheiten finden Sie in unserem Vertragsangebot.
1.6.1 Die Grundschuld
Die wichtigste Sicherheit ist die Grundschuld. Eine Grundschuld ist ein Recht an einem Grundstück, das für uns im Grundbuch eingetragen wird.
Zahlen Sie Ihre Baufinanzierung nicht mehr zurück und liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung der Baufinanzierung vor, können wir die Baufinanzierung kündigen. Wir kündigen dann auch die Grundschuld. Die Grundschuld ermöglicht uns, eine Zwangsversteigerung des Grundstücks zu beantragen.
Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem die oder der Meistbietende den Zuschlag für ein Grundstück bekommt. Das Geld aus der Versteigerung wird an die Gläubiger verteilt. Den Erlös aus der Zwangsversteigerung nutzen wir zum Ausgleich der Restforderung aus der Baufinanzierung.
1.6.2 Das Schuldanerkenntnis
Für die Rückzahlung der Baufinanzierung haften Sie als Darlehensnehmer/-in nicht nur mit dem Grundstück, sondern auch persönlich mit Ihrem sonstigen Vermögen.
Daher verlangen wir, dass Sie uns auch ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis abgeben. In einem Schuldanerkenntnis versprechen Sie uns – unabhängig von der Rückzahlungspflicht aus Ihrer Baufinanzierung – einen bestimmten Geldbetrag zu schulden. Damit dürfen wir unter bestimmten Umständen die Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen betreiben und müssen nicht erst den fälligen Rückzahlungsanspruch vor Gericht einklagen, wenn Sie Ihre Baufinanzierung nicht mehr zurückzahlen. Die Höhe des Schuldanerkenntnisses kann, muss aber nicht der Höhe Ihrer Baufinanzierung oder der Grundschuld entsprechen.
1.6.3 Das AGB-Pfandrecht
Darüber hinaus vereinbaren wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Pfandrecht an Wertpapieren und Kontoguthaben. Das Pfandrecht kann uns auch als Sicherheit für Ihre Baufinanzierung dienen.
1.7 Welche Zinsgestaltungen bieten wir an?
Die Baufinanzierung ist ein Darlehen, für das Sie Zinsen zahlen müssen.
Der Zinssatz, der auf die in Anspruch genommene Baufinanzierung angewendet wird, heißt Sollzinssatz. Den Sollzinssatz finden Sie in unserem Vertragsangebot. Der Sollzinssatz kann als gebundener Sollzinssatz oder als veränderlicher Sollzinssatz vereinbart werden.
Vor der Auszahlung der Baufinanzierung können auch Bereitstellungszinsen anfallen. Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die wir verlangen, wenn das Darlehen noch nicht abgerufen wurde. Diese Gebühren fallen an, weil wir die Baufinanzierung für Sie bereitstellen, aber noch keine regulären Zinsen dafür erhalten. Ob, wann und in welcher Höhe Bereitstellungszinsen berechnet werden, ist in unserem Vertragsangebot geregelt.
1.7.1 Was ist ein gebundener Sollzinssatz?
Bei einem gebundenen Sollzinssatz vereinbaren wir einen Festzins, der durch eine feststehende Prozentzahl ausgedrückt wird. Dieser Festzins wird für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für 10 Jahre vereinbart. Wir nennen diesen Zeitraum auch Zinsfestschreibung. In diesem Zeitraum steht der Zins fest und kann nicht mehr verändert werden.
Spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung bekommen Sie von uns ein Angebot für eine neue Zinsfestschreibung zu den dann aktuellen Konditionen. Sie können das Angebot annehmen, wenn es Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie das Angebot annehmen, wird ein neuer gebundener Sollzinssatz für die neue Zinsfestschreibung vereinbart. Sie können aber auch die Baufinanzierung ablösen.
1.7.2 Was ist ein veränderlicher Sollzinssatz?
Im Unterschied zum Festzins, ist ein veränderlicher Sollzinssatz nicht durch eine feststehende Prozentzahl ausgedrückt und kann sich während der Laufzeit der Baufinanzierung ändern. Ein veränderlicher Sollzinssatz kann sich an einem Referenzzinssatz orientieren. Der Referenzzinssatz muss objektiv und eindeutig bestimmt sein, wie etwa der Euribor (Euro Interbank Offered Rate – der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig Geld leihen) oder der Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank.
Ändert sich der Referenzzins, so verändert sich auch der Sollzinssatz für die Baufinanzierung. Und dann ändern sich auch die monatlichen Raten.
In unserem Vertragsangebot können Sie genau nachlesen, wann ein veränderlicher Sollzinssatz zur Anwendung kommt und wie der Änderungsmechanismus funktioniert.
1.8 Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins zeigt Ihnen, wie viel die Baufinanzierung pro Jahr insgesamt kostet. Er hat den Zweck, dass Sie als Verbraucherin oder Verbraucher verschiedene Angebote zu Darlehen vergleichen können.
In die Berechnung des effektiven Jahreszinses sind als Gesamtkosten nicht nur die von Ihnen zu entrichtenden Zinsen, sondern alle sonstigen Kosten einzubeziehen, die Sie im Zusammenhang mit der Baufinanzierung zu entrichten haben und die uns bekannt sind. Bestimmte Kosten, zum Beispiel Notarkosten werden nicht eingerechnet. Das alles ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
1.9 Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Im Zusammenhang mit Ihrer Baufinanzierung können neben den Zinsen weitere Kosten anfallen, die Sie zu zahlen haben. Dies sollten Sie bei Ihrer Finanzierung berücksichtigen.
Dazu zählen die Notarkosten und Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer, Prämien für die Gebäudeversicherung und Kosten für andere Verträge, die Sie im Zusammenhang mit der Baufinanzierung abgeschlossen haben (zum Beispiel Lebensversicherungen oder Bausparverträge) sowie Kosten für Darlehensvermittler/-innen.
Auf diese Kostenarten und – soweit bekannt – ihre Höhe wird in den vorvertraglichen Informationen (ESIS-Merkblatt) und/oder im Darlehensvertrag hingewiesen.
1.10 Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?
In unserem Vertragsangebot vereinbaren wir mit Ihnen, wie Sie die Baufinanzierung zurückzahlen.
Unsere Baufinanzierung können Sie entweder als ein Annuitätendarlehen oder als ein sogenanntes endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung abschließen.
1.10.1 Was ist ein Annuitätendarlehen?
Annuitätendarlehen bedeutet, dass Sie jeden Monat eine gleich große Rate zahlen. Diese Rate setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Teil für die laufenden Zinsen und einem weiteren Teil für die Rückzahlung der Baufinanzierung. So wird Ihre Baufinanzierung Stück für Stück kleiner. Mit der Zeit verringert sich dadurch der Zinsanteil und der Anteil für die Rückzahlung wird immer größer.
Sie können mit uns vereinbaren, dass Sie Ihre monatliche Rate bei Bedarf in einem bestimmten Umfang anpassen können. Mit einer höheren Rate können Sie Ihre Baufinanzierung schneller zurückzahlen. Mit einer kleineren Rate wird die Baufinanzierung langsamer zurückgezahlt.
Sie können mit uns auch vereinbaren, dass Sie im Jahr einen bestimmten Betrag zusätzlich zahlen. Das nennt man Sondertilgung. Damit können die die Baufinanzierung schneller zurückzahlen.
1.10.2 Was ist ein endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Abtretung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung?
Wenn Sie ein endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Abtretung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung bei uns aufnehmen, zahlen Sie während der Vertragslaufzeit nur die monatlichen Zinsen an uns. Einem Teil für die Rückzahlung der Baufinanzierung gibt es hier nicht. Die laufende Tilgung der Baufinanzierung ist ausgesetzt und die Baufinanzierung wird erst am Ende der Vertragslaufzeit in einer Summe zurückgezahlt.
Gleichzeitig müssen Sie – abhängig von Ihrem Vertrag – entweder auf einen Bausparvertrag oder eine Kapitallebensversicherung einzahlen. Die Guthaben / Ansprüche aus dem Bausparvertrag oder aus der Kapitallebensversicherung werden an uns abgetreten und zur Rückzahlung der Baufinanzierung verwendet.
Manchmal reichen die Guthaben auf dem Bausparvertrag oder der Kapitallebensversicherung nicht aus, um die Baufinanzierung vollständig zurückzuzahlen. Dann müssen Sie für den Rest selbst aufkommen. Denn wir garantieren nicht, dass Sie die Baufinanzierung komplett durch diese Mittel zurückzahlen können.
Wenn Sie auf den Bausparvertrag oder die Kapitallebensversicherung nicht oder nicht genug einzahlen, können wir die Tilgungsaussetzung zurücknehmen. In diesem Fall müssen Sie die Baufinanzierung wie ein normales Annuitätendarlehen zurückzahlen. Die monatlichen Raten sind dann höher, da diese einen Teil für die Rückzahlung der Baufinanzierung enthalten.
1.11 Was passiert bei verspäteten Zahlungen?
Sollten Sie Zahlungen verspätet leisten, fallen gegebenenfalls gesetzliche Verzugszinsen an. Zusätzlich können weitere Verzugskosten anfallen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Zahlungen nicht leisten, kann das schwere Folgen für Sie haben. Zum Beispiel können wir eine Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks einleiten. Oder es kann in der Zukunft schwer für Sie werden, ein Darlehen zu bekommen.
1.12 Können Sie die Baufinanzierung vorzeitig zurückzahlen oder kündigen?
Haben Sie eine Zinsbindung vereinbart, können Sie die Baufinanzierung während der Zinsbindung kündigen oder (ganz oder teilweise) zurückzahlen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen möchten.
Wenn uns durch die Kündigung oder vorzeitige Rückzahlung ein Schaden entsteht, weil uns Ihre Zinsen entgehen, können wir eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Diesen Schaden müssen Sie uns ersetzen.
Sind seit der Vollauszahlung der Baufinanzierung 10 Jahre vergangen, können Sie die Baufinanzierung mit sechsmonatiger Frist ganz oder teilweise kündigen. Es fällt dann bei vorzeitiger Rückzahlung keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Wenn Sie nach der Vollauszahlung eine Konditionenanpassung abschließen, beginnt die 10-Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der Konditionenanpassung zu laufen.
Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie in unserem Vertragsangebot und in den vorvertraglichen Informationen.
Sie können die Baufinanzierung zum Ende der Zinsfestschreibung mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn Sie noch keine neue Zinsfestschreibung abgeschlossen haben.
Bei einem veränderlichen Sollzinssatz können Sie die Baufinanzierung jederzeit kündigen. Sie müssen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
1.13 Können Sie die Baufinanzierung widerrufen?
Nach Abschluss der Baufinanzierung können Sie innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist Ihre Vertragserklärung widerrufen, wenn Sie es sich noch einmal anders überlegen.
Nähere Informationen zum Widerrufsrecht enthält das Vertragsangebot.
Teil 2: Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die ING wenden unter ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder über unser Kontaktformular.
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?
Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde. Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Bank. Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des OmbudsmannVerfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. einsehen: unter www.bankenverband.de.
Sie können Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail:
- Adresse:
-
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin - Fax:
- 030 / 1663 3169
- E-Mail:
- schlichtung@bdb.de
Teil 3: Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistung
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung in Verbindung mit einer Baufinanzierung:
So schließen Sie einen Vertrag für eine Baufinanzierung: Auf unserer Webseite finden Sie viele Informationen zur Baufinanzierung bei der ING. Hier können Sie zum Beispiel online Ihren ING-Zinssatz berechnen und sich ein Angebot erstellen lassen. So erfahren Sie schnell, ob eine Finanzierung durch uns möglich ist. Wenn das Ergebnis positiv ist, können Sie einen Finanzierungs-Pass als barrierefreies PDF sofort herunterladen. Der bescheinigt Ihnen, dass eine Finanzierung durch uns möglich ist.
Um eine Finanzierung zu erstellen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine Beratung. Das Beratungsgespräch erfolgt telefonisch. Wenn Sie möchten, auch als Live-Beratung am Bildschirm. Dabei schaltet die Beraterin oder der Berater den eigenen Bildschirm für Sie frei und bespricht mit Ihnen Finanzierungsvorschläge. Sollte eine telefonische Beratung sowie eine Videokonferenz nicht möglich sein, schreiben Sie uns bitte an finanzierungsberatung@ing-diba.de mit dem Betreff „Barrierefreie Beratung“. Wir klären dann alle Einzelheiten per E-Mail mit Ihnen.
Die Unterlagen für den Vertrag können Sie anschließend online hochladen. Den Vertrag erhalten Sie dann per Post. Nachdem Sie ihn unterschrieben haben, schicken Sie den Vertrag per Post an uns zurück. Die Informationen rund um den Vertrag und Ihre Vertragskopie erhalten Sie als PDF per E-Mail.
So verwalten Sie Ihre Baufinanzierung: Sie verwalten Ihre Baufinanzierung über das ING Online-Banking. Dort und in der App sehen Sie jederzeit den Kontostand und die Umsätze Ihrer Baufinanzierung. Im Online-Banking können Sie auch den Tilgungssatz Ihrer Baufinanzierung ändern und dadurch Ihre monatliche Rate senken oder erhöhen. Je nach Vertrag gelten unterschiedliche Mindesttilgungssätze. Der für Sie geltende Mindesttilgungssatz ist im Online-Banking hinterlegt.
Manchmal benötigen wir von Ihnen Unterlagen. Die können Sie meist als digitale Dokumente im Online-Banking hochladen.
Je nach Finanzierungsart und Verwendung der Baufinanzierung sind schriftliche Anweisungen per E-Mail und Post oder auch eine telefonische Auftragserteilung möglich.
Im digitalen Jahreskontoauszug sehen Sie, was Sie im vergangenen Jahr an Zinsen und Tilgung gezahlt haben.
So erhalten Sie das Geld aus Ihrer Baufinanzierung: Im Online-Banking zahlen Sie Geld aus Ihrer Baufinanzierung selber aus - zum Beispiel für den Neubau, die Modernisierung oder als Kapitalbeschaffung. Bei jeder Auszahlung aus Ihrem Darlehen erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung als PDF in Ihr digitales Postfach im Online-Banking und in der App. Diese Dokumente sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei.
Barrierefreiheit dieser Dienstleistung:
- Die ING Webseite, das ING Online-Banking und die ING App können über verschiedene sensorische Kanäle genutzt werden. Sie können dafür eine Maus, eine Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden.
- Bei der Darstellung der Inhalte achten wir zum Beispiel auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben.
- Individuelle Einstellungen im Internetbrowser oder in den Systemeinstellungen des Smartphones oder Tablets übernehmen wir, zum Beispiel eine größere Schrift oder den „Dark Mode“.
- PDF-Dokumente, die Sie während der Beantragung der Baufinanzierung von uns erhalten, sind weitestgehend barrierefrei.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
Wir stellen Ihnen diese Information über ein barrierefreie Internetseite zur Verfügung. Den Link zu dieser Seite finden Sie auf der Seite www.ing.de/barrierefreiheit. Diese erreichen Sie
- über den Link "Barrierefreiheit" im unteren Bereich (Footer) auf jeder Seite der ING Webseite und des ING Online-Bankings und
- über den Link "Barrierefreiheit" in den App-Einstellungen im Service-Bereich der ING Apps.
Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung. Es verwendet eine gut lesbare Schriftart. Die Inhalte sind klar gegliedert, übergeordnete Überschriften sind durch eine größere Schrift gekennzeichnet und wichtige Begriffe sind hervorgehoben. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den verschiedenen Bereichen gelangen. Links im Text sind unterstrichen.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:
- Auf unserer Webseite www.ing.de veröffentlichte Dokumente und Formulare sind im PDF/UA-Format. Das bedeutet, dass der Inhalt der Dokumente mit Tags gekennzeichnet ist. So wissen Screenreader zum Beispiel, ob ein Text eine Headline ist oder eine Liste.
- Die Inhalte sind auch visuell klar gegliedert mit Headlines verschiedener Größen und durch Tabellen und Listen.
- Einige Dokumente enthalten Eingabefelder, die digital ausgefüllt werden. Dies kann mit der Maus, per Spracheingabe und mit der Tastatur oder einem Screenreader gemacht werden.
- PDF-Dokumente, die Kundendaten enthalten und aus unseren Systemen dynamisch erstellt werden (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Briefe, Verträge und mehr), sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies umzusetzen.
Teil 4: Marktüberwachungsbehörde
Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht barrierefrei ist und daher den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht entspricht? Dann können Sie sich gerne zunächst an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und wählen als Thema "Barrierefreiheit".
Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden. Diese heißt: "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen". Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob Unternehmen die Vorschriften des BFSG beachten.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Diese wird dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen uns einleiten. In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir unsere Dienstleistung nicht barrierefrei anbieten und damit gegen das BFSG verstoßen.
Die Adresse der Marktüberwachungsbehörde lautet:
- Postanschrift:
-
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg - Telefon:
- +49 391 / 56 76 97 0
- E-Mail:
- kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de
Letzte Aktualisierung: 26.01.2026