Rahmenkredite - Information für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Name und Anschrift der Bank:
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: 
069 / 50 50 90 69

Liebe Kundin, lieber Kunde!

Mit dieser Information erfüllen wir eine Anforderung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ziel ist es, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Kredite leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

Teil 1 enthält Informationen und Erläuterung zu unserem Rahmenkredit

In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten für eine Beschwerde Sie haben, wenn Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind.

In Teil 3 erläutern wir, wie wir unsere Dienstleistung barrierefrei anbieten und die Anforderungen des BFSG erfüllen.

In Teil 4 informieren wir Sie über die zuständige Marktüberwachungsbehörde, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben. 

1 Erläuterung zu unserem Rahmenkredit

In diesem Teil erläutern wir Ihnen unseren Rahmenkredit.

Sie erfahren, was ein Rahmenkredit ist und wie dieser funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung des Rahmenkredits wichtig sind. 

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1.1 Was ist ein Rahmenkredit-Vertrag?

Ein Rahmenkredit-Vertrag ist ein Vertrag zwischen einem Kreditnehmer und einem Kreditgeber über einen Kredit. Der Kreditnehmer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher. Der Kreditgeber ist die ING, also eine Bank.

Durch den Abschluss des Rahmenkredit-Vertrags erhalten Sie auf unbestimmte Zeit den Anspruch auf Nutzung eines Kreditrahmens. Sie können über den vereinbarten Rahmenkredit ganz oder teilweise verfügen und sich den Kredit auf Ihr Girokonto auszahlen lassen.

Wenn Sie den Rahmenkredit in Anspruch nehmen, sind Sie im Gegenzug verpflichtet, monatlich Zinsen zu zahlen und eine Standard-Rückzahlung in Höhe von 2% des jeweils genutzten Betrages zu leisten. 

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1.2 Was passiert vor dem Abschluss des Rahmenkredit-Vertrages?

Bevor wir (als Bank) mit Ihnen (als Verbraucherin oder Verbraucher) einen Rahmenkredit-Vertrag abschließen, müssen wir als Bank bestimmte Pflichten erfüllen. Eine wichtige Pflicht ist, Ihnen bestimmte Informationen zum Rahmenkredit-Vertrag zu geben. Diese Informationen bezeichnet man als Vorvertragliche Informationen (VVI). Zu den VVIs gehören unter anderem die „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“. Sie helfen Ihnen durch die standardisierte Form dabei, die Angebote von verschiedenen Banken miteinander zu vergleichen.

Zudem haben wir die Pflicht, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Dazu fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten, zum Beispiel nach Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben und Ihrem Vermögen. Auf dieser Grundlage führen wir eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch. Nur wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv ist, dürfen wir den Rahmenkredit-Vertrag mit Ihnen abschließen. Eventuell sehen wir, dass Sie den Rahmenkredit mit Ihrem Einkommen oder Ihrem Vermögen nicht zurückzahlen können. Dann dürfen wir den RahmenkreditVertrag nicht mit Ihnen abschließen. Vielleicht gibt es neben Ihnen noch einen weiteren Kreditnehmer, zum Beispiel Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin. Dann prüfen wir, ob Sie gemeinsam den Kredit zurückzahlen können.

Meist nehmen wir bei der Erstellung des Angebots und der Kreditwürdigkeitsprüfung eine Datenbank-Abfrage vor, zum Beispiel bei der Schufa. Dabei beachten wir die Vorgaben des Datenschutzes. Eventuell zeigt die Datenbank-Abfrage, dass wir Ihre Kreditanfrage ablehnen müssen. Dann werden wir Sie unverzüglich und unentgeltlich darüber informieren. 

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1.3 Wie kommt es zum Vertragsabschluss?

Es kommt zum Vertragsabschluss, wenn wir uns mit Ihnen über den Rahmenkredit-Vertrag geeinigt haben.

Alle Regelungen zum Rahmenkredit vereinbaren wir im Rahmenkredit-Vertrag. Das sind zum Beispiel Regelungen zum Betrag des Kreditrahmens, zur Besicherung, zu den Zinsen und zur Rückzahlung. Der Rahmenkredit-Vertrag enthält auch die allgemeinen Vertragsbedingungen zum Rahmenkredit.

Der Rahmenkredit-Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Das heißt: Sie müssen den Rahmenkredit-Vertrag persönlich unterschreiben. Alternativ kann der RahmenkreditVertrag mit Hilfe einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden.

Der Rahmenkredit-Vertrag kommt zustande, sobald der vollständig ausgefüllte Antrag unterschrieben bei der ING eingegangen ist und die ING die Annahme erklärt hat. 

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1.4 Wie funktioniert die Auszahlung des Rahmenkredits?

Im Rahmenkredit-Vertrag vereinbaren wir mit Ihnen Regelungen darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen wir Ihnen den Rahmenkredit auszahlen.

So ist z.B. bei Neukundinnen und Neukunden die gesetzlich vorgeschriebene Legitimation Voraussetzung für die Auszahlung des Kredits. Auch wenn Sie bereits bei der ING sind, kann eine erneute Legitimation erforderlich sein. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach Annahme Ihres Antrags durch die ING.

Durch den Rahmenkredit-Vertrag erhalten Sie Anspruch auf den gesamten Kreditrahmen. Sie können sich maximal den gesamten Kreditbetrag auf Ihr im Kreditvertrag angegebenes Girokonto (Referenzkonto) auszahlen lassen. Sie bestimmen, wann der Kreditbetrag an Sie ausgezahlt wird, indem Sie entweder im Kreditvertrag die Auszahlung nach Vertragsabschluss (bzw. erfolgter Legitimation) bestimmen oder danach im Online-Banking oder in der ING App Überweisungen auf Ihr Girokonto (Referenzkonto) veranlassen. 

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1.5 Wie sind die Regelungen zur Besicherung des Rahmenkredits?

Zur Sicherung unseres Rückzahlungsanspruchs treten Sie uns Ihre Ansprüche auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen ab. Darüber hinaus räumen Sie der ING ein Pfandrecht an etwaigen bei der ING verwahrten Wertpapieren und an Ansprüchen aus anderen Kontobeziehungen mit der ING ein. Weitere Kreditsicherheiten, wie z. B. eine Bürgschaft oder eine Grundschuld sind nicht notwendig.

Wenn Sie den Rückzahlungsanspruch nicht erfüllen können, werden wir in der Regel zunächst versuchen, mit Ihnen eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Ist dies nicht möglich, können wir die oben genannten Sicherheiten verwerten, z.B. durch Offenlegung der Lohnabtretung gegenüber Ihrem Arbeitgeber. 

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1.6 Welche Zinsen werden erhoben?

Für den Rahmenkredit müssen Sie Zinsen in einer vereinbarten Höhe zahlen. Daher spricht man auch von Sollzinsen. Der Sollzins ist der Preis dafür, dass wir Ihnen den Rahmenkredit auszahlen und für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellen.

Der Sollzinssatz des Rahmenkredits ist variabel; er kann sich während der Vertragszeit erhöhen oder ermäßigen. Die ING ist berechtigt und verpflichtet, den Sollzinssatz in Abhängigkeit zu Veränderungen des Zinssatzes der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (auch EZB-Leitzins genannt) anzupassen. 

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1.7 Was ist der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins dient zum einfachen Vergleich verschiedener Kreditangebote. Die Art und Weise der Berechnung des effektiven Jahreszinses ist gesetzlich geregelt und berücksichtigt die Konditionen des jeweiligen Kreditvertrags. Durch den effektiven Jahreszins sind Sie in der Lage zu vergleichen, welches Kreditangebot das günstigste ist. 

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1.8 Wie funktioniert die Rückzahlung des Rahmenkredits?

Sie sind verpflichtet, den in Anspruch genommenen Rahmenkredit zurückzuzahlen. Im Rahmenkredit-Vertrag vereinbaren wir mit Ihnen, wie Sie den Kredit zurückzahlen müssen.

Als Standard-Rückzahlung schulden Sie monatlich eine Zahlung in Höhe von 2% des jeweils am 30. eines Monats in Anspruch genommenen Kreditrahmens, mindestens jedoch € 50,00. Dieser Betrag wird jeweils am 30. eines Monats von Ihrem Referenzkonto per Lastschrift eingezogen. Sie können darüber hinaus aber jederzeit Beträge in beliebiger Höhe durch direkte Überweisung von Ihrem Girokonto auf das Rahmenkredit-Konto zurückzahlen.

Den durch die Rückzahlungen freiwerdenden Kreditrahmen können Sie bei Bedarf jederzeit wieder in Anspruch nehmen. 

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1.9 Was passiert bei verspäteten Zahlungen?

Wenn Sie Ihre Pflicht zur Zahlung der Kreditraten oder der vereinbarten Zinsen nicht erfüllen, kommen Sie in Zahlungsverzug. Der Zahlungsverzug hat zur Folge, dass Sie auf die rückständigen Beträge Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen von der Bundesbank ermittelten Basiszinssatz zu zahlen haben. 

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1.10 Ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?

Sie können den in Anspruch genommenen Rahmenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. 

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1.11 Wie sind die Kündigungsbedingungen?

1.11.1 Kündigung durch den Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin

Sie können den Rahmenkredit-Vertrag jederzeit beenden, indem Sie ihn kündigen. In diesem Fall schulden Sie die sofortige Rückzahlung des in Anspruch genommenen Kreditbetrags.

1.11.2 Kündigung durch die ING

Die ING kann den Rahmenkredit-Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten ganz oder teilweise kündigen. Im Falle eines wichtigen Grunds (z.B. bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten) kann die ING eine fristlose Kündigung aussprechen.

Dann wird der zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Kreditbetrag sofort in einer Summe zur Rückzahlung fällig. 

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1.12 Gibt es ein Widerrufsrecht?

Wenn Sie einen Rahmenkredit-Vertrag mit uns abschließen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Wenn Sie den Rahmenkredit-Vertrag widerrufen, sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden. So üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus:

  • Sie müssen eine Widerrufsfrist einhalten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt gewöhnlich nach Abschluss des Rahmenkredit-Vertrages.
  • Sie können den Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) leisten. Sie müssen diesen nicht begründen.
  • Der Widerruf ist zu richten an:
    ING-DiBa AG
    Theodor-Heuss-Allee 2
    60486 Frankfurt
    E-Mail: info@ing.de.

Bitte beachten Sie: Eventuell haben Sie den Kreditbetrag bereits erhalten, wenn Sie den Rahmenkredit-Vertrag widerrufen. Dann müssen Sie den Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Widerruf zurückzahlen. Für diesen Zeitraum fallen Sollzinsen an, die man auch als Tageszinsen bezeichnet. Wie hoch diese sind, können Sie der Widerrufsinformation im Rahmenkredit-Vertrag entnehmen. 

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Teil 2: Ihre Beschwerdemöglichkeiten

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde. 

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2.1 Kundenbeschwerden

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die ING wenden unter ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder über unser Kontaktformular.

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2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?

Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde. Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Bank. Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des OmbudsmannVerfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. einsehen: unter www.bankenverband.de.

Sie können Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail:

Adresse:  
Ombudsmann der privaten Banken  
Geschäftsstelle  
Postfach 04 03 07  
10062 Berlin 
Fax:  
030 / 1663 3169
E-Mail:
schlichtung@bdb.de

 

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Teil 3: Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde: 

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.

Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen. 

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3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung in Verbindung mit einem Rahmenkredit-Vertrag:

So schließen Sie einen Rahmenkredit-Vertrag:

Sie können den RahmenkreditVertrag online über unsere Webseite abschließen. Wenn Sie bereits Kunde sind, dann geht das auch in unserem Online-Banking. Für den Antrag benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen, die Sie digital hochladen können.
Sie können den Kreditvertrag entweder barrierefrei digital oder handschriftlich unterschreiben. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie von uns per E-Mail.

So nutzen Sie den Rahmenkredit-Vertrag: Sie können den Rahmenkredit-Vertrag über das Online-Banking auf der ING Webseite oder über die ING App verwalten. Dort wird Ihnen der Kontostand Ihres Kredit-Kontos angezeigt. Die Kontoauszüge erhalten Sie digital in Ihr Postfach im Online-Banking. Diese Dokumente sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei.

So bekommen Sie den Darlehensbetrag: Sie entscheiden, wann der Kreditbetrag an Sie ausgezahlt wird. Dafür bestimmen entweder im Kreditvertrag die Auszahlung nach Vertragsabschluss. Oder Sie veranlassen selbst nach Vertragsabschluss Überweisungen auf Ihr Girokonto (Referenzkonto). Das können Sie in unserem Online-Banking oder in der ING App machen.

Barrierefreiheit dieser Dienstleistung:

  • Die ING Webseite, das ING Online-Banking und die ING App können über verschiedene sensorische Kanäle genutzt werden. Sie können dafür eine Maus, eine Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden.
  • Bei der Darstellung der Inhalte achten wir zum Beispiel auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben.
  • Individuelle Einstellungen im Internetbrowser oder in den Systemeinstellungen des Smartphones oder Tablets, zum Beispiel eine größere Schrift oder den „Dark Mode“ übernehmen wir. 

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3.2 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

Wir stellen Ihnen diese Information über ein barrierefreie Internetseite zur Verfügung. Den Link zu dieser Seite finden Sie auf der Seite www.ing.de/barrierefreiheit. Diese erreichen Sie

  • über den Link "Barrierefreiheit" im unteren Bereich (Footer) auf jeder Seite der ING Webseite und des ING Online-Bankings und
  • über den Link "Barrierefreiheit" in den App-Einstellungen im Service-Bereich der ING Apps.

Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.

Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung. Es verwendet eine gut lesbare Schriftart. Die Inhalte sind klar gegliedert, übergeordnete Überschriften sind durch eine größere Schrift gekennzeichnet und wichtige Begriffe sind hervorgehoben. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den verschiedenen Bereichen gelangen. Links im Text sind unterstrichen. 

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3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:

  • Auf unserer Webseite www.ing.de veröffentlichte Dokumente und Formulare sind im PDF/UA-Format. Das bedeutet, dass der Inhalt der Dokumente mit Tags gekennzeichnet ist. So wissen Screenreader zum Beispiel, ob ein Text eine Headline ist oder eine Liste. 
  • Die Inhalte sind auch visuell klar gegliedert mit Headlines verschiedener Größen und durch Tabellen und Listen.
  • Einige Dokumente enthalten Eingabefelder, die digital ausgefüllt werden. Dies kann mit der Maus, per Spracheingabe und mit der Tastatur oder einem Screenreader gemacht werden.
  • PDF-Dokumente, die Kundendaten enthalten und aus unseren Systemen dynamisch erstellt werden (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Briefe, Verträge und mehr), sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies umzusetzen. 

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Teil 4: Marktüberwachungsbehörde

Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht barrierefrei ist und daher den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht entspricht? Dann können Sie sich gerne zunächst an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und wählen als Thema "Barrierefreiheit".

Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden. Diese heißt: "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen". Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob Unternehmen die Vorschriften des BFSG beachten.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Diese wird dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen uns einleiten. In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir unsere Dienstleistung nicht barrierefrei anbieten und damit gegen das BFSG verstoßen.

Die Adresse der Marktüberwachungsbehörde lautet: 

Postanschrift:  
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)  
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon:  
+49 391 / 56 76 97 0
E-Mail:
kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de

 

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Letzte Aktualisierung: 26.01.2026