Smart Invest - Information für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Name und Anschrift der Bank:
-
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
Deutschland - Telefon:
- 069 / 50 50 90 69
Liebe Kundin, lieber Kunde!
Mit dieser Information erfüllen wir eine Anforderung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ziel ist es, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unser Smart Invest Angebot leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
Teil 1 enthält Informationen und Erläuterungen zu unserem Smart Invest Angebot.
In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten für eine Beschwerde Sie haben, wenn Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind.
In Teil 3 erläutern wir, wie wir unsere Dienstleistung barrierefrei anbieten und die Anforderungen des BFSG erfüllen.
In Teil 4 informieren wir Sie über die zuständige Marktüberwachungsbehörde, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Erläuterung zu Smart Invest
Zu Teil 1: Erläuterungen zu unserer Smart Invest Vermögensverwaltung
- 1.1 Was bedeutet Vermögensverwaltung?
- 1.2 Was bedeutet digitale Vermögensverwaltung?
- 1.3 Was ist ein Depot?
- 1.4 Was sind Finanzinstrumente?
- 1.5 Wie funktionieren die Wertpapiergeschäfte im Rahmen einer Vermögensverwaltung?
- 1.6 Wie schließe ich Smart Invest ab?
- 1.7 Wie kommt es zum Vertragsabschluss und warum habe ich zwei Verträge?
- 1.8 Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?
- 1.9 Gibt es ein Widerrufsrecht?
- 1.10 Wie starte ich mit Smart Invest?
- 1.11 Was kostet Smart Invest?
Teil 2
Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Teil 3
Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
Teil 4
Marktüberwachungsbehörde
1 Erläuterung zu Smart Invest
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unser Smart Invest Angebot. Konkret bieten wir als ING Ihnen ein Wertpapier-Depot und ein Abwicklungskonto an (das sogenannte „Smart-Depot“ und das „Smart-Konto“), die von unserem Partner Scalable Capital GmbH (nachstehend Scalable genannt) im Rahmen einer digitalen Vermögensverwaltung verwaltet werden.
Sie erfahren, was eine Vermögensverwaltung ist und wie diese sich auf das bei uns geführte Smart-Konto und das bei uns geführte Smart-Depot auswirkt. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis der Dienstleistung wichtig sind.
1.1 Was bedeutet Vermögensverwaltung?
Bei der Vermögensverwaltung, auch Portfolioverwaltung genannt, geht es um die Anlage Ihres Vermögens in sogenannten Finanzinstrumenten (siehe dazu 1.2).
Konkret geht es bei der Vermögensverwaltung darum: Ihr Vermögensverwalter, unser Partner Scalable, legt Ihr Vermögen, also den Betrag, den Sie über Smart Invest investieren möchten, in verschiedenen Finanzinstrumenten an und kümmert sich um die Verwaltung Ihrer Vermögensanlagen. Die Sammlung Ihrer Vermögensanlagen nennt man Portfolio.
Sie legen zusammen mit Scalable fest, in welche Anlageklassen und mit welcher Gewichtung Ihr Vermögen angelegt werden soll. Anlageklassen sind Kategorien von Finanzinstrumenten (siehe unter 1.4), die ähnliche Eigenschaften und Risikoprofile aufweisen. Die Gewichtung ist die prozentuale Verteilung der verschiedenen Anlageklassen innerhalb des Portfolios.
Scalable trifft die Entscheidungen über die Anlage Ihres Vermögens für Sie. Die Entscheidungen spricht Scalable nicht mit Ihnen ab. Das heißt: Scalable handelt selbstständig. Dabei hält Scalable sich aber immer an die Richtlinien, die zuvor mit Ihnen vereinbart wurden (siehe 1.3).
Falls die Gewichtung der Anlageklassen im Portfolio nicht mehr mit der Zielgewichtung der von Ihnen gewählten Anlagestrategie übereinstimmt, wird das Portfolio automatisch angepasst. Das nennt man Rebalancing. Mehr dazu, was Scalable macht, erfahren Sie auf der Scalable Website.
1.2 Was bedeutet digitale Vermögensverwaltung?
Die digitale Vermögensverwaltung wird auch als „Robo-Advisor“ bezeichnet. Das Portfolio wird dabei automatisiert angelegt und überwacht. Dafür werden Technologien und Algorithmen eingesetzt. Das funktioniert automatisiert und ohne menschliches Eingreifen.
1.3 Was ist ein Depot?
Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahren wir Ihre Finanzinstrumente. In Ihrem Smart-Depot befindet sich nur Ihr Smart Invest. Sollten Sie mehrere Portfolien haben, weil Scalable für Sie über mehrere Anlagestrategien investieren soll, benötigen Sie pro Portfolio ein Smart-Depot mit dazugehörigem Smart-Konto.
1.4 Was sind Finanzinstrumente?
Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor.
Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
- Anteile an Investmentfonds
- Derivate
Im Rahmen von Smart Invest investiert Scalable ausschließlich in sogenannte ETF und ETC.
ETF steht für Exchange Traded Funds. Das ist der englische Begriff für börsengehandelte Indexfonds. Das bedeutet, dass der ETF die Wertentwicklung eines Index, wie beispielsweise des DAX, abbildet.
Ein ETF investiert immer in mehrere, verschiedene Wertpapiere – zum Beispiel Aktien oder auch Anleihen. Damit das möglich ist, wird das Geld, das verschiedene Anlegerinnen und Anleger in dem ETF anlegen, gesammelt und investiert. Anstatt also viele verschiedene Wertpapiere einzeln zu kaufen, erwerben Sie mit einem ETF mittelbar mehrere kleine Anteile an diesen Wertpapieren gesammelt.
Bei einem ETF ist im Gegensatz zu einem klassischen Investment-Fonds klar festgelegt, in welche Wertpapiere investiert wird. Ein ETF bildet immer einen bestimmten Börsen-Index nach. Ein ETF auf den Deutschen Aktienindex DAX investiert also in die 40 Aktien, die im DAX gelistet sind. Mit diesem ETF wären Sie also zu kleinen Teilen mittelbar an diesen 40 Unternehmen beteiligt.
ETC steht für Exchange Traded Commodity. Das ist der englische Begriff für börsengehandelte Rohstoffe. Das bedeutet, dass der ETC die Wertentwicklung eines Rohstoffes nachbilden soll.
Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass ETCs rechtlich gesehen unbefristete Schuldverschreibungen und anders als ETFs eben keine Investmentfonds sind. Das heißt, das investierte Geld geben Sie dem Herausgeber des ETCs (dem „Emittenten“) quasi als Kredit.
1.5 Wie funktionieren die Wertpapiergeschäfte im Rahmen einer Vermögensverwaltung?
Wie für jedes Wertpapiergeschäft benötigen Sie im Rahmen einer Vermögensverwaltung ein Depot und ein Verrechnungskonto – bei Smart Invest also das Smart-Depot und das Smart-Konto.
Über das Smart-Konto laufen alle Geldbeträge im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten in Ihrem Smart-Depot.
Im Rahmen der Eröffnung Ihres Smart-Depots erteilen Sie Scalable als Ihrem Vermögensverwalter eine Vollmacht. Auf Grundlage dieser Vollmacht erteilt Scalable als der Vermögensverwalter der ING die Aufträge zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren in Ihrem Namen. Sie können uns keine Aufträge erteilen.
Wir führen alle Wertpapiergeschäfte als sogenannte Finanzkommissionsgeschäfte aus. Das bedeutet, dass wir in unserem Namen, aber für Ihre Rechnung (auf Ihre Kosten) einen Kauf oder Verkauf über Finanzinstrumente abschließen.
Die Vollmacht können Sie widerrufen. Damit endet aber automatisch der Vermögensverwaltungsvertrag und der Vertrag über das Smart-Depot und das SmartKonto. In diesem Fall können Sie entscheiden, ob wir Ihr Smart-Depot und Ihr Smart-Konto in ein normales ING Wertpapier-Depot (Direkt-Depot) und ein ING Tagesgeldkonto (das sogenannte Extra-Konto) umwandeln sollen, die Wertpapiere verkauft werden sollen oder ob Sie die Wertpapiere in Ihrem Smart-Depot zu einer anderen Bank übertragen wollen.
1.6 Wie schließe ich Smart Invest ab?
Smart Invest kann ausschließlich von Kunden und Kundinnen der ING abgeschlossen werden. Sollten Sie noch kein Kunde der ING sein, müssen Sie zunächst Kunde werden. Hierzu können Sie zum Beispiel ein kostenloses Extra-Konto eröffnen.
Die Antragsstrecke von Smart Invest erreichen Sie über die ING-Website oder über die ING App. Die Antragsstrecke führt Sie durch die sogenannte Geeignetheitsprüfung von Scalable. Dabei werden Ihnen verschiedene Fragen gestellt, mit denen Scalable Ihren Anlegertyp ermittelt. Sie werden beispielsweise nach Ihren Anlagezielen und Kenntnissen und Erfahrungen beim Investieren gefragt. Aufgrund Ihrer Antworten erstellt Scalable einen Vorschlag über die Anlagestrategien, die für Sie geeignet sind. Sie können sich dann für eine dieser Anlagestrategien entscheiden.
Wenn Sie sich für eine Anlagestrategie entschieden haben, werden Sie in der Antragsstrecke zum Vertragsschluss weitergeleitet.
Bei Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages erhalten Sie eine sogenannte Geeignetheitserklärung von Scalable Capital. Die Geeignetheitserklärung dokumentiert, warum eine bestimmte Anlageempfehlung für Sie geeignet ist. Sie enthält Informationen über Ihre finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft.
Jetzt brauchen Sie für Smart Invest nur die ING App bzw. Ihr Internetbanking bei der ING. Dort können Sie alle Informationen zu Smart Invest finden. Auch alle Dokumente von Scalable werden in Ihre ING Post-Box eingestellt. Sie erhalten keinen separaten Zugang bei Scalable.
1.7 Wie kommt es zum Vertragsabschluss und warum habe ich zwei Verträge?
Wenn Sie sich für Smart Invest entscheiden, schließen Sie zwei Verträge ab: Einen Vertrag mit der ING und einen Vertrag mit Scalable.
Sie haben bei Smart Invest zwei Vertragspartner und zwei Verträge, weil Scalable und die ING zwei verschiedene Leistungen für Sie erbringen, die beide in Smart Invest enthalten sind.
Scalable erbringt die digitale Vermögensverwaltung (siehe 1.1 und 1.2).
Bei der ING führen wir Ihr Smart-Depot und ihr Smart-Konto.
Die ING führt auch alle Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren aus, die Scalable uns im Rahmen der Vollmacht in Ihrem Namen erteilt.
1.8 Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?
Die Smart Invest-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können Smart Invest jederzeit kündigen. Sie können dann entscheiden, ob die Wertpapiere auf ein bereits bestehendes Depot übertragen werden sollen, ob das Smart-Depot in eine Direkt-Depot bei der ING umgewandelt werden soll oder ob die Wertpapiere verkauft werden sollen.
Sollten Sie mehrere Smart Invest-Portfolien haben, müssen Sie jedes Portfolio einzeln kündigen.
1.9 Gibt es ein Widerrufsrecht?
Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Der Widerruf ist in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu erklären und muss keine Begründung enthalten.
Konkrete Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht werden wir Ihnen vor Vertragsschluss mitteilen.
1.10 Wie starte ich mit Smart Invest?
Wenn Sie Smart Invest abgeschlossen haben, wird durch die ING ein Smart-Konto und ein Smart-Depot eröffnet.
Sie müssen dann entscheiden, ob Sie zunächst einen festen Betrag anlegen wollen, einen Sparplan abschließen oder beides kombinieren. Um einen festen Betrag anzulegen, können Sie im Rahmen der Antragsstrecke auswählen, ob Sie der ING eine Einzugsermächtigung erteilen oder selbst einen Betrag auf Ihr Smart-Konto einzahlen möchten.
Sobald das Geld auf dem Smart-Konto gutgeschrieben ist, wird es innerhalb weniger Tage durch Scalable für Sie investiert. Sie erhalten eine Nachricht in Ihre ING-Post-Box, sobald das passiert ist. Im Online-Banking und in der ING App können Sie sich Ihr Portfolio dann anschauen und verwalten.
1.11 Was kostet Smart Invest?
Wie hoch die konkreten Gebühren für Smart Invest sind, hängt davon ab, wieviel Vermögen Scalable für Sie verwaltet. Die Gebühren berechnen sich immer pro Portfolio.
Bei einem Anlagebetrag unter 50.000 Euro beträgt die Gebühr 0,75% pro Jahr (bezogen auf den Depot-Wert Ihres Smart-Depots zuzüglich des Guthabens auf dem entsprechenden Smart-Konto). Ab 50.000 Euro sind es nur noch 0,65% p.a. Die Produktkosten für die ETF und ETC selbst sind bereits in den jeweiligen Kursen enthalten und werden nicht separat berechnet.
Teil 2: Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die ING wenden unter ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder über unser Kontaktformular.
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?
Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde. Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Bank. Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des OmbudsmannVerfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. einsehen: unter www.bankenverband.de.
Sie können Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail:
- Adresse:
-
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin - Fax:
- 030 / 1663 3169
- E-Mail:
- schlichtung@bdb.de
Teil 3: Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Das sind der Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen bei der digitalen Vermögensverwaltung Smart Invest:
So eröffnen Sie die digitale Vermögensverwaltung Smart Invest: Smart Invest können Sie nur nutzen, wenn Sie schon Kundin oder Kunde bei uns sind. Deshalb können Sie Smart Invest nur in unserem Online-Banking eröffnen. Ein kurzer Fragebogen leitet Sie durch die Eröffnungsstrecke.
So nutzen Sie Ihre Vermögensverwaltung Smart Invest: Sie können alle Informationen über Ihre Geldanlage mit Smart Invest elektronisch abrufen, also über das ING Online-Banking oder die ING App. Die Verwaltung ihres Smart-Depots, zum Beispiel Ein- und Auszahlungen oder die Anlage oder Änderung von Sparplänen, erfolgt ebenfalls komplett elektronisch über unser Online-Banking oder die ING App. Wichtige Informationen erhalten Sie als PDF in Ihr digitales Postfach im Online-Banking. Diese Dokumente sind noch nicht alle vollständig barrierefrei.
Barrierefreiheit dieser Dienstleistung:
- Das ING Online-Banking und die ING App können über verschiedene sensorische Kanäle genutzt werden. Sie können dafür eine Maus, eine Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden.
- Bei der Darstellung der Inhalte achten wir zum Beispiel auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben.
- Individuelle Einstellungen im Internetbrowser oder in den Systemeinstellungen des Smartphones oder Tablets, zum Beispiel eine größere Schrift oder den "Dark Mode", übernehmen wir.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
Wir stellen Ihnen diese Information über ein barrierefreie Internetseite zur Verfügung. Den Link zu dieser Seite finden Sie auf der Seite www.ing.de/barrierefreiheit. Diese erreichen Sie
- über den Link "Barrierefreiheit" im unteren Bereich (Footer) auf jeder Seite der ING Webseite und des ING Online-Bankings und
- über den Link "Barrierefreiheit" in den App-Einstellungen im Service-Bereich der ING Apps.
Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung. Es verwendet eine gut lesbare Schriftart. Die Inhalte sind klar gegliedert, übergeordnete Überschriften sind durch eine größere Schrift gekennzeichnet und wichtige Begriffe sind hervorgehoben. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den verschiedenen Bereichen gelangen. Links im Text sind unterstrichen.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:
- Auf unserer Webseite www.ing.de veröffentlichte Dokumente und Formulare sind im PDF/UA-Format. Das bedeutet, dass der Inhalt der Dokumente mit Tags gekennzeichnet ist. So wissen Screenreader zum Beispiel, ob ein Text eine Headline ist oder eine Liste.
- Die Inhalte sind auch visuell klar gegliedert mit Headlines verschiedener Größen und durch Tabellen und Listen.
- Einige Dokumente enthalten Eingabefelder, die digital ausgefüllt werden. Dies kann mit der Maus, per Spracheingabe und mit der Tastatur oder einem Screenreader gemacht werden.
- PDF-Dokumente, die Kundendaten enthalten und aus unseren Systemen dynamisch erstellt werden (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Briefe, Verträge und mehr), sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies umzusetzen.
Teil 4: Marktüberwachungsbehörde
Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht barrierefrei ist und daher den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht entspricht? Dann können Sie sich gerne zunächst an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und wählen als Thema "Barrierefreiheit".
Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden. Diese heißt: "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen". Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob Unternehmen die Vorschriften des BFSG beachten.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Diese wird dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen uns einleiten. In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir unsere Dienstleistung nicht barrierefrei anbieten und damit gegen das BFSG verstoßen.
Die Adresse der Marktüberwachungsbehörde lautet:
- Postanschrift:
-
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg - Telefon:
- +49 391 / 56 76 97 0
- E-Mail:
- kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de
Letzte Aktualisierung: 26.01.2026