Versicherungen - Information für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Name und Anschrift der Bank:
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: 
069 / 50 50 90 69

Liebe Kundin, lieber Kunde!

Mit dieser Information erfüllen wir eine Anforderung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ziel ist es, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Versicherungsangebote leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

Teil 1 enthält Informationen und Erläuterungen zu unseren Versicherungsangeboten

In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten für eine Beschwerde Sie haben, wenn Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind.

In Teil 3 erläutern wir, wie wir unsere Dienstleistung barrierefrei anbieten und die Anforderungen des BFSG erfüllen.

In Teil 4 informieren wir Sie über die zuständige Marktüberwachungsbehörde, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben. 

1 Erläuterung zu unseren Versicherungsangeboten

In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Versicherungsangebote. Konkret vermitteln wir Versicherungen unserer Versicherungspartner.

Sie erfahren, was Versicherungsvermittlung ist und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis unserer Dienstleistung wichtig sind. 

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1.1 Was bedeutet Versicherungsvermittlung?

Die ING bietet als sogenannter gebundener Versicherungsvermittler Versicherungen unserer Versicherungspartner ausschließlich ING-Kundinnen und Kunden an.

Gebundener Vermittler bedeutet, dass wir für das zu vermittelnde Versicherungsprodukt (z.B. eine Hausratversicherung) an einen konkreten Versicherer gebunden sind und daher nur Hausratversicherungsprodukte dieses Versicherungspartners anbieten.

Unsere Dienstleistung umfasst die Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten unserer Versicherungspartner. 

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1.2 Welche Versicherungen vermittelt die ING?

Aktuell vermittelt die ING die nachfolgenden Versicherungsprodukte:

  • Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung für unseren Versicherungspartner AXA Versicherung AG

  • Kfz-Versicherung für unseren Versicherungspartner Allianz Direct Versicherungs-AG

  • Restschuldversicherung (in Verbindung mit einem ING-Ratenkredit) für unseren Versicherungspartner Deutsche Lebensversicherungs-AG.

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1.3 Gibt es eine Beratung?

Unsere Beratung erfolgt ausschließlich online im Rahmen der Antragsstrecken der jeweiligen Versicherungsprodukte.

Die Antragsstrecken für die private Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude- und Kfz-Versicherung können direkt im geschützten Bereich im Internetbanking oder über die ING App aufgerufen werden. Die Vermittlung des Kredit-Schutzes erfolgt direkt in der Antragsstrecke des ING Raten-, Wohn- oder Autokredits.

Wir fragen Sie im Rahmen unserer Antragsstrecken nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen und informieren Sie über das jeweilige Versicherungsprodukt. Aus Ihren Eingaben leiten wir unsere Empfehlung im Hinblick auf den für Sie passenden Versicherungsschutz ab. Die Beratung wird in einem Beratungsprotokoll dokumentiert, das Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellt wird. 

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1.4 Wie erfolgt die Versicherungsvermittlung?

Nach der Beratung vermitteln wir die für Sie passenden Versicherungsprodukte und unterstützen Sie im Rahmen unserer Online-Antragsstrecken bei der Antragsstellung und dem Vertragsschluss. Sie erhalten von uns oder direkt von unseren Versicherungspartnern neben dem Beratungsprotokoll auch die sogenannten Vorvertraglichen Informationen (VVI). Diese müssen ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Sie bereits vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, welche Rechte und Pflichten sich für Sie aus dem Versicherungsvertrag ergeben.

Die VVI umfassen z.B. die folgenden Dokumente:

  • Vertragsbestimmungen und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese enthalten detaillierte Regelungen des Versicherungsvertrags, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Parteien.
  • Produktinformationsblatt: Dieses Dokument fasst die wichtigsten Informationen zum Versicherungsprodukt zusammen, wie z.B. die Art des Versicherungsschutzes, die Prämienhöhe und die Laufzeit des Vertrags.
  • Widerrufsbelehrung: Informationen über das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, einschließlich der Frist und der Bedingungen für den Widerruf. 

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1.5 Wie kommt es zum Vertragsabschluss?

Es kommt zum Vertragsabschluss, wenn Sie sich für eine Versicherung entschieden haben. Je nach Versicherungsprodukt unterscheidet sich der Prozess des Vertragsschlusses.

Die private Haftpflicht, Hausrat-, Gebäude- und Kfz-Versicherung wird in der Regel direkt im Rahmen der Online-Antragsstrecke in unserem Internetbanking abgeschlossen. Der Versicherungsvertrag kommt direkt mit unserem Versicherungspartner zustande. Der Versicherer prüft den Online-Antrag und gibt eine Annahmeerklärung ab, wenn er den Antrag akzeptiert. Diese Annahme kann durch Zusendung des Versicherungsscheins oder eine schriftliche Bestätigung erfolgen. Der Versicherungsschein (auch Versicherungspolice) bestätigt den Abschluss des Versicherungsvertrags und dient als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz.

Die Restschuldversicherung muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Ihnen unterzeichnet werden, und zwar frühestens eine Woche nach Abschluss des abzusichernden Kreditvertrages. Die Antragsdokumente erhalten Sie von uns daher eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrages. Sobald uns der unterzeichnete Antrag vorliegt, wird dieser ebenfalls geprüft und nach Annahme durch die Zusendung des Versicherungsscheins bestätigt. 

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1.6 Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?

Private Haftpflicht, Hausrat-, Gebäude- und Kfz-Versicherungen werden in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie zu dem vereinbarten Vertragsablauf ungekündigt sind.

Die Restschuldversicherung wird für die Dauer des abzusichernden Darlehens abgeschlossen. 

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1.7 Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Private Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen können gegenüber dem jeweiligen Versicherer täglich und Kfz-Versicherungen jährlich gekündigt werden.

Die Restschuldversicherung kann monatlich gegenüber der ING gekündigt werden.

Die Kündigung für sämtliche Versicherungen muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. 

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1.8 Gibt es ein Widerrufsrecht?

Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Für die Restschuldversicherung gilt eine längere Widerrufsfrist von 30 Tagen.

Der Widerruf ist – außer bei der Restschuldversicherung - in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) gegenüber dem jeweiligen Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Der Widerruf der Restschuldversicherung muss gegenüber der ING erklärt werden.

Konkrete Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht werden wir Ihnen vor Vertragsschluss mitteilen. 

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1.9 Was kostet die Versicherungsvermittlung?

Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhalten wir Provisionen und ggf. weitere Vergütungen in Form von Bonifikationen, die von unseren Versicherungspartnern an uns ausgezahlt werden und die in den Versicherungsprämien enthalten sind. 

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1.10 Weiterführende Informationen zu den vermittelten Versicherungen

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Versicherungsprodukten erhalten Sie direkt bei unseren Versicherungspartnern. 

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Teil 2: Ihre Beschwerdemöglichkeiten

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde. 

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2.1 Kundenbeschwerden

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die ING wenden unter ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder über unser Kontaktformular.

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2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?

Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde. Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Bank. Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des OmbudsmannVerfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. einsehen: unter www.bankenverband.de.

Sie können Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail:

Adresse:  
Ombudsmann der privaten Banken  
Geschäftsstelle  
Postfach 04 03 07  
10062 Berlin 
Fax:  
030 / 1663 3169
E-Mail:
schlichtung@bdb.de

 

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Teil 3: Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde: 

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.

Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen. 

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3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung in Verbindung mit der Vermittlung von Versicherungen:

So schließen Sie eine Versicherung über die ING ab: Die private Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude und Kfz-Versicherung können Sie über unser Online-Banking abschließen. Das geht nur, wenn Sie bereits Kundin oder Kunde bei uns sind. Die Restschuldversicherung können Sie in Verbindung mit einem ING-Ratenkredit abschließen.
Die Antragsunterlagen und das Beratungsprotokoll werden Ihnen vor Vertragsabschluss online als barrierefreie PDFDokumente zur Verfügung gestellt.  
Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie Ihre Unterlagen für die private Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherung von unserem Versicherungspartner AXA über das Kundenportal My AXA (www.myaxa.de) und für die Kfz-Versicherung von unserem Versicherungspartner Allianz Direct ebenfalls über ein entsprechendes Kundenportal (www.ing.allianzdirect.de). Für diese Portale ist eine Registrierung erforderlich. Den Freischaltcode dafür erhalten Sie per Post von der AXA und per SMS oder E-Mail von der Allianz Direct.

So melden Sie einen Schadensfall: Einen Schaden melden Sie direkt an unsere Versicherungspartner AXA, Allianz Direct und Deutsche Lebensversicherung. Das geht in der Regel online oder per Telefon. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

So kündigen Sie Ihre Versicherung: Kündigen geht ganz einfach, ohne Unterschrift. Per Telefon, E-Mail oder natürlich auch per Post an unsere jeweiligen Versicherungspartner. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsdokumenten. Die Kündigung wird schriftlich von unseren Versicherungspartnern bestätigt.

Barrierefreiheit dieser Dienstleistung:

  • Die ING Webseite und das ING Online-Banking können über verschiedene sensorische Kanäle genutzt werden. Sie können dafür eine Maus, eine Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden.
  • Bei der Darstellung der Inhalte achten wir zum Beispiel auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben.
  • Individuelle Einstellungen im Internetbrowser oder in den Systemeinstellungen des Smartphones oder Tablets, zum Beispiel eine größere Schrift oder den „Dark Mode“, übernehmen wir.
  • PDF-Dokumente, die Sie beim Abschluss der Versicherung von uns erhalten, sind weitestgehend barrierefrei. 

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3.2 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

Wir stellen Ihnen diese Information über ein barrierefreie Internetseite zur Verfügung. Den Link zu dieser Seite finden Sie auf der Seite www.ing.de/barrierefreiheit. Diese erreichen Sie

  • über den Link "Barrierefreiheit" im unteren Bereich (Footer) auf jeder Seite der ING Webseite und des ING Online-Bankings und
  • über den Link "Barrierefreiheit" in den App-Einstellungen im Service-Bereich der ING Apps.

Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.

Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung. Es verwendet eine gut lesbare Schriftart. Die Inhalte sind klar gegliedert, übergeordnete Überschriften sind durch eine größere Schrift gekennzeichnet und wichtige Begriffe sind hervorgehoben. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den verschiedenen Bereichen gelangen. Links im Text sind unterstrichen. 

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3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:

  • Auf unserer Webseite www.ing.de veröffentlichte Dokumente und Formulare sind im PDF/UA-Format. Das bedeutet, dass der Inhalt der Dokumente mit Tags gekennzeichnet ist. So wissen Screenreader zum Beispiel, ob ein Text eine Headline ist oder eine Liste. 
  • Die Inhalte sind auch visuell klar gegliedert mit Headlines verschiedener Größen und durch Tabellen und Listen.
  • Einige Dokumente enthalten Eingabefelder, die digital ausgefüllt werden. Dies kann mit der Maus, per Spracheingabe und mit der Tastatur oder einem Screenreader gemacht werden.
  • PDF-Dokumente, die Kundendaten enthalten und aus unseren Systemen dynamisch erstellt werden (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Briefe, Verträge und mehr), sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies umzusetzen. 

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Teil 4: Marktüberwachungsbehörde

Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht barrierefrei ist und daher den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht entspricht? Dann können Sie sich gerne zunächst an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und wählen als Thema "Barrierefreiheit".

Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden. Diese heißt: "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen". Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob Unternehmen die Vorschriften des BFSG beachten.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Diese wird dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen uns einleiten. In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir unsere Dienstleistung nicht barrierefrei anbieten und damit gegen das BFSG verstoßen.

Die Adresse der Marktüberwachungsbehörde lautet: 

Postanschrift:  
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)  
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon:  
+49 391 / 56 76 97 0
E-Mail:
kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de

 

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Letzte Aktualisierung: 26.01.2026