Willkommen auf der Hilfeseite zu Ihrer Baufinanzierung!

Sie sollten bereits unsere E-Mails mit verschlüsselten Anhängen erhalten haben - und per SMS die zugehörigen Passwörter. Wie es genau weitergeht, erfahren Sie hier Schritt für Schritt. Außerdem haben wir die häufigsten Fragen und ein Glossar mit den wichtigsten Begrifflichkeiten für Sie zusammengestellt.

So geht’s nach den E-Mails weiter

So kommen Sie an Ihr Geld:
  1. 1

    Vertrag prüfen und Originale per Post an uns zurücksenden

    Direkt zu Schritt 1

  2. 2

    Restliche Unterlagen einreichen

    Direkt zu Schritt 2

  3. 3

    Wir klären alles Weitere mit Ihrer bisherigen Bank

    Direkt zu Schritt 3

  4. 4

    Auszahlung und Umschreibung der Grundschuld

    Direkt zu Schritt 4

1. Vertrag prüfen und Originale per Post an uns zurücksenden

 

  • Öffnen Sie die Unterlagen, die wir Ihnen als E-Mail-Anhang geschickt haben, bitte mit den Passwörtern, die Sie per SMS von uns bekommen haben. Die Passwörter heben Sie am besten gut auf, damit Sie auch später noch auf die verschlüsselten Dokumente zugreifen können.
  • Bitte prüfen Sie die Unterlagen in unseren E-Mails auf Richtigkeit. Achten Sie auch auf genügend Speicherplatz in Ihrem E-Mail-Postfach.
  • Die Originale, die Sie per Post erhalten, benötigen wir auch auf dem Postweg zurück.
  • Unterschreiben Sie bitte zusätzlich zum Vertrag die Vollmacht zur Umschuldung.
  • Legitimieren Sie sich am schnellsten per Video-Chat mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder in einer Postfiliale mit dem PostIdent-Coupon.

 

Die häufigsten Fragen

Wie legitimiere ich mich und wann erhalte ich meine Zugangsdaten zum Internetbanking?

Legitimieren können Sie sich ganz einfach online per Video-Chat oder bei der Deutschen Post. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass. Alle Informationen dazu erhalten Sie mit Ihren Vertragsunterlagen per Mail.

Sobald Sie legitimiert sind und uns der vollständig unterschriebene Darlehensvertrag vorliegt, wird Ihr Darlehen eröffnet. Danach erhalten Sie eine weitere Mail von uns mit allen Infos zur Vergabe der Zugangsdaten für das Internetbanking.

Ein Vertragsangebot in Papierform habe ich per Post bekommen, aber wann kommt der Vertrag zustande?

Aus unserem Vertragsangebot wird genau dann ein gültiger Vertrag:

  • Wenn Sie das Vertragsangebot unterschreiben und damit annehmen
  • Wenn das unterschriebene Dokument innerhalb der Annahmefrist wieder bei uns ist

Alle Darlehensnehmer/-innen unterschreiben das Exemplar bitte in den dafür vorgesehenen Unterschriftenfeldern.

Bitte schicken Sie uns das Vertragsangebot, auf dem steht: „Bitte unterschrieben zurück“, im Original.

Hintergrund für die Annahmefrist:

Wenn die Annahmefrist überschritten wird, können sich die Konditionen noch ändern.

Dann würden wir Ihnen ein neues Angebot machen.

Was genau ist das ESIS - und was steht drin?

ESIS ist eine Abkürzung für das „Europäische Standardisierte Merkblatt“.

Mit dem Merkblatt ESIS geben wir als Darlehensgeber Ihnen vorvertragliche Informationen.

Das ermöglicht Ihnen unter anderem einen Vergleich mehrerer Kreditangebote und kann Ihnen so bei Ihrer Entscheidung helfen.

Alle Banken sind zur Übermittlung des ESIS in Textform verpflichtet.

Im ESIS ist ein Tilgungsplan enthalten.

Der Tilgungsplan basiert auf einem fiktiven Datum zur Vollauszahlung, da das Datum der Vollauszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden kann.

Vor allem bei Neubauvorhaben mit Teilauszahlung kann es noch zu Abweichungen kommen.

Welchen Zins zahle ich?

Den Sollzins Ihres Darlehens finden Sie im Vertragsangebot. Er gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an. Aus dem Sollzins, dem Tilgungssatz und dem Darlehensbetrag errechnet sich Ihre monatliche Rate.

Wie lange ist das ING-Angebot gültig und was passiert nach Ablauf des Angebotes?

Das Darlehensangebot ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Die genaue Frist für die Annahme des Angebots können Sie dem Anschreiben und dem Vertragsangebot entnehmen. Nach Ablauf der Frist wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzierungsberater. Es wird ein neues Angebot erstellt mit den dann gültigen Konditionen.

2. Restliche Unterlagen einreichen

  • Bitte lassen Sie uns spätestens jetzt auch die restlichen Unterlagen zukommen, damit die Auszahlung des Darlehens möglich ist.
  • Die Unterlagen, die wir nicht im Original brauchen, können Sie ganz einfach im Internetbanking uploaden.
  • Falls Sie Fragen haben: Unter dem Reiter „Glossar“ finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Unterlagen – und woher Sie diese Unterlagen bekommen.

Die häufigsten Fragen

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat geben Sie als Kontoinhaber/-in Ihr Einverständnis dazu, dass der Empfänger Ihrer Zahlungen (z.B. Ihr Energieversorger) die Beträge in Ihrem Auftrag von Ihrem Konto einzieht. Das SEPA-Lastschriftmandat ist im Darlehensvertrag enthalten. Schicken Sie es uns bitte im Original zurück, damit wir die Darlehensraten von Ihrem Konto einziehen können.

Was ist eine Bauzeichnung/Grundskizze und wo erhalte ich diese Unterlage?

Die Grundskizze und Bauzeichnung erhalten Sie bei Ihrem Bauträger oder Ihrer Architektin bzw. Ihrem Architekten. Sie zeigen die Raumaufteilung Ihrer Wohnung oder die einzelnen Ebenen im Haus und gehören bei allen Finanzierungen zu den Mindestunterlagen.

Was ist eine Zweckerklärung?

Die Zweckerklärung verknüpft Ihr Darlehen mit der eingetragenen Grundschuld. Sie legt unter anderem fest, welche Ansprüche durch die Grundschuld besichert werden. Die Zweckerklärung liegt als separates Dokument im Anhang in Ihrer 2. Email mit den Vertragsunterlagen und Auszahlungsinformationen

Woher weiß ich, welche Unterlagen auszahlungsrelevant sind?

In den Auszahlungsvoraussetzungen im Vertragsangebot und den Auszahlungshinweisen zum Darlehen haben wir alle erforderlichen Unterlagen aufgelistet.

Welche Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, können Sie hier nachlesen:

 

  • In der Checkliste, die Sie im Anhang unserer E-Mail finden und die Sie selber fortlaufend aktualisieren können
  • In der von uns aktualisierten Übersicht: Immer wenn eine Unterlage per Upload oder Post bei uns angekommen ist, stellen wir Ihnen eine aktualisierte Übersicht der noch fehlenden Unterlagen in Ihre Post-Box – so haben Sie jederzeit den Überblick

3. Wir klären alles Weitere mit Ihrer bisherigen Bank

  • Mit der Ablösevollmacht haben Sie uns beauftragt, das Darlehen bei einem anderen Institut abzulösen.
  • Sie brauchen nichts mehr zu tun: Wir fordern alle Infos zur abzulösenden Finanzierung direkt bei Ihrer bisherigen Bank an, z.B. die Höhe des Betrags zum Ablösetermin und zusätzliche Angaben zur Besicherung.
  • Zum Ablösetermin fordern wir ebenfalls die vereinbarte Sicherheit an. Die Vollmacht hierfür haben Sie uns bereits mit der Ablösevollmacht erteilt.

Die häufigsten Fragen

Wie wird die Grundschuld übertragen?

Bei einer Anschlussfinanzierung bevollmächtigen Sie uns mit der Ablösevollmacht (Vollmacht zur Umschuldung) dazu, die Umschuldung für Sie abzuwickeln. Mit Ihrer Vollmacht setzen wir uns mit Ihrem bisherigen Institut in Verbindung und regeln alles Weitere. Alle Darlehensnehmer/-innen der bisherigen Finanzierung unterschreiben bitte das Formular „Vollmacht zur Umschuldung“. Falls es andere oder weitere Eigentümer/-innen der Immobilie gibt, ist auch deren Unterschrift erforderlich. Außerdem erteilen Sie uns mit der Vollmacht zur Umschuldung (Ablösevollmacht) die Genehmigung, dass wir die Sicherheit (Grundschuld) anfordern dürfen.

Wird das Darlehen nach Annahme sofort ausgezahlt?

Nein, das genaue Ablösedatum sowie die genaue Restvaluta erfahren wir dann von dem abzulösenden Kreditinstitut zum entsprechenden Zeitpunkt.

4. Auszahlung und Umschreibung der Grundschuld

  • Zum Ablösetermin überweisen wir den vereinbarten Betrag.
  • Falls die abzulösende Summe höher ausfällt als unser Darlehen, überweisen Sie bitte den Restbetrag. Dazu erhalten Sie eine Information von uns.
  • Nach erfolgter Ablösung wird die bestehende Grundschuld auf uns umgeschrieben. Sie erhalten dazu als Nachweis eine Eintragungsmitteilung vom Grundbuchamt für Ihre Unterlagen.

Die häufigsten Fragen

Wann findet die Auszahlung statt?

Ausgezahlt wird zum Ablösetermin. Der genaue Termin wird uns von der abzulösenden Bank mitgeteilt. Voraussetzung dafür ist, dass uns alle relevanten Unterlagen vorliegen.

Muss ich dann vorübergehend zwei Darlehen abzahlen?

Nein. Das Darlehen wird per Termin durch die Banken abgelöst. Bedeutet, dass das Darlehen zwischen den Banken „geschoben“ wird und Sie ab dem spezifischen Datum die Zahlung an uns vornehmen.

Bei uns beginnen Sie erst einen Monat nach Vollauszahlung mit der Rückzahlung des Darlehens (Tilgung). Bis dahin zahlen Sie auf eventuell ausgezahlte Teilbeträge nur Zinsen.

Wie wird die Grundschuld übertragen?

Mit der Ablösevollmacht (Vollmacht zur Umschuldung) bevollmächtigen Sie uns bei einer Anschlussfinanzierung, die Umschuldung für Sie abzuwickeln. Mit Ihrer Vollmacht setzen wir uns mit Ihrem bisherigen Institut in Verbindung und regeln alles Weitere. Alle Darlehensnehmer/-innen der bisherigen Finanzierung unterschreiben bitte das Formular „Vollmacht zur Umschuldung“. Falls es andere oder weitere Eigentümer/-innen der Immobilie gibt, ist auch deren Unterschrift erforderlich.

Außerdem erteilen Sie uns mit der Vollmacht zur Umschuldung (Ablösevollmacht) die Genehmigung, dass wir die Sicherheit (Grundschuld) anfordern dürfen.