Girokonto Junior Kontoeröffnung

Wer kann das Girokonto Junior bei der ING eröffnen und was wird benötigt?

Wer kann das Girokonto Junior für wen eröffnen?

  • Eine sorgeberechtigte Person kann das Konto eröffnen. Sie muss schon Kundin oder Kunde bei der ING sein – egal welches Produkt. Oder das Kind ist Kunde und der hierfür persönliche Zugang kann genutzt werden.
  • Das Konto ist für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren bis siebzehneinhalb (17,5).

Was wird benötigt?

  • Ein gültiges Ausweisdokument für Ihr Kind: Ihr Kind braucht einen Personalausweis oder Reisepass. Wir akzeptieren keine Geburtsurkunden zur Identifikation.
  • Ihre eigenen gültigen Zugangsdaten: Zum starten der Kontoeröffnung benötigen Sie Ihre ING‑Zugangsdaten. Haben Sie gemeinsames Sorgerecht und Ihr Kind ist Kundin oder Kunde? Dann braucht auch die zweite sorgeberechtigte Person eigene Zugangsdaten, um der Kontoeröffnung zuzustimmen.
  • Die Zustimmung der zweiten sorgeberechtigten Person: Bei gemeinsamem Sorgerecht muss die zweite Person dem Antrag zustimmen.
    • Wenn Ihr Kind schon Kundin oder Kunde bei uns ist: Die zweite Person loggt sich einfach mit eigenen Zugangsdaten ein und gibt die Zustimmung frei.
    • Wenn Ihr Kind neu bei uns ist: Die zweite Person macht eine Identitätsprüfung per POSTIDENT. Dafür braucht sie einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Wir schicken den Link zur Identitätsprüfung per E‑Mail.
  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes – digital: Das gilt nur, wenn Ihr Kind noch kein ING‑Konto oder Produkt hat. Wir können zusätzlich weitere Nachweise zum Sorgerecht brauchen. Bitte auch diese digital bereithalten.

Wofür darf das Girokonto Junior eröffnet werden?

Das Girokonto darf nur für die Zwecke des minderjährigen Kindes bzw. Jugendlichen selbst geführt werden.

Das heißt:

  • Auf das Konto darf nur Geld eingehen, das dem minderjährigen Kind oder der jugendlichen Person gehört.
  • Andere Personen dürfen keine Umsätze über das Konto laufen lassen – auch nicht die sorgeberechtigten Eltern.


Geldeingänge des minderjährigen Kindes bzw. der jugendlichen Person sind z.B.:

Taschengeld, Geldgeschenke, Gehalt auf seinen bzw. ihren Namen. Z.B. durch einen Ausbildungs‑ oder Arbeitsvertrag, welchem die Sorgeberechtigten zugestimmt haben.

Geldausgänge
Das minderjährige Kind bzw. die oder der Jugendliche nutzt die Karte und macht Überweisungen nur im eigenen Namen. Es kann nur das Geld ausgeben werden, das auf dem Konto ist.

Wie identifiziert sich das minderjährige Kind bzw. die oder der Jugendliche?

Das Kind bzw. die oder der Jugendliche muss sich selbst identifizieren. Also die eigene Identität bestätigen. Am einfachsten geht das online per Video-Call. Oder das Kind bzw. die oder der Jugendliche geht in eine Postfiliale – gemeinsam mit den sorgeberechtigten Eltern.

Gebraucht wird ein gültiger Ausweis mit Foto

  • Das kann ein Personalausweis sein.
  • Oder ein Reisepass.
  • Eine Geburtsurkunde können wir nicht akzeptieren – auch nicht im Original

Wenn das Kind bzw. die oder der Jugendliche einen Reisepass nutzt, gilt Folgendes:
Wurde der Kinderreisepass vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt und ist noch gültig? Dann ist die Identifikation nur in einer Postfiliale möglich.

 

Kann man sich über eine Geburtsurkunde identifizieren?

Nein, weder über das Original, noch über eine Kopie.

Bis zu welchem Alter kann das Girokonto Junior eröffnet werden?

Bis siebzehneinhalb (17,5) Jahre. Ab dem 18. Geburtstag kann ein klassisches Girokonto eröffnet werden.


Das Konto bleibt für alle Kundinnen und Kunden unter 28 Jahren kostenlos

 

Girokonto Junior Kontoführung

Wie hoch ist das Limit für Überweisungen und wie kann es geändert werden?

Seitens der ING wird ein Tages-Standardlimit für Überweisungen von 200 Euro eingerichtet. Nach der Kontoeröffnung werden die Eltern aufgefordert, die Limits festzulegen. Diese können mit dem Alter und Verantwortungsbewusstsein des Kindes/Teens angepasst werden. 

Individuelle Anpassung: Sie können das Limit jederzeit individuell ändern, sowohl für Sorgeberechtigte als auch für minderjährige Kontoinhaber. Es kann ein Tageslimit oder ein Limit je Überweisung festgelegt werden. Beispiel: Sorgeberechtigte können ein anderes Limit als der Minderjährige haben, z.B. Sorgeberechtigte täglich 500 Euro, Minderjährige täglich 50 Euro. 

Limit je Überweisung: Das Limit je Überweisung kann zwischen Null und 1.000 Euro liegen. Das Tageslimit kann zwischen null und 2.000 Euro liegen. 

Null-Limit: Wenn für eine Person ein Limit von null eingerichtet wird, sind für diese Person keine Überweisungen mehr möglich. 

Befristung: Das Limit kann befristet oder unbefristet vergeben werden. Nach Ablauf der Befristung fällt das Limit auf das vorher festgelegte Limit zurück, entweder auf das Tageslimit von 200 Euro oder auf ein zuvor festgelegtes Limit. 

Übrigens: Mit dem 18. Geburtstag wird das Limit automatisch auf das Standardlimit eines normalen Girokontos gesetzt. 

Kann das Girokonto Junior gewollt oder ungewollt überzogen werden (in den Dispo laufen)?

Das Konto wird nur im Guthaben geführt. Es gibt kein Angebot einer Überziehung (Disponutzung).

Worauf sollte bei Überweisungen geachtet werden?

Guthaben: Eine Überweisung klappt nur, wenn genug Geld auf dem Konto ist. Vorgemerkte Umsätze von der VISA Card [Debitkarte] können eine Überweisung verhindern.

IBAN: Die IBAN des Empfängers bzw. der Empfängerin muss stimmen. Bitte immer den 22‑stelligen Code prüfen, vor der Freigabe der Überweisung.

Vorlagen: Nach einer Überweisung kann diese als Vorlage gespeichert werden. So lässt sie sich später schnell und einfach wieder nutzen.

Verwendungszweck: Bitte keine „merkwürdigen“ Wörter im Verwendungszweck nutzen. Zum Beispiel das Wort „Bombe“. Solche Wörter können die Überweisung blockieren. Wir sind verpflichtet, verdächtige Zahlungen zu stoppen.

Wer darf Überweisungen oder Daueraufträge machen?

Das minderjährige Kind bzw. die oder der Jugendliche kann Überweisungen machen. Und Daueraufträge einrichten. Sorgeberechtigte Eltern können das auch. Alle sind einzelverfügungsberechtigt.

Wichtig ist:
Alle Zahlungen müssen für das minderjährige Kind bzw. die jugendliche Person sein. Und alle Zahlungen laufen auf seinen bzw. ihren Namen.

Wie kündigen Sie das Girokonto Junior?

Für die Kündigung brauchen wir die Unterschrift von allen Sorgeberechtigten. Bitte senden Sie uns dafür das Formular „Girokonto Löschung“. Sie finden das Formular im Online-Banking zum Download. Unter „Service“, „Konto verwalten“, „Konto auswählen“, „Service Girokonto kündigen“.

Welche Services und Produkte können beim Girokonto Junior nicht genutzt werden?

  • Konto als Gemeinschaftskonto führen 
  • Vollmachten vergeben 
  • girocard [Debitkarte] 
  • Partnerkarten für die VISA Card [Debitkarte] 
  • Dispositionskredit (Kontoüberziehung) 
  • Auslandsüberweisungen
  • ING Bargeld (Bargeldein- und -auszahlungen an den Handelskassen über das Smartphone) 
  • Ein- und Auszahlungen über die Reisebank AG
  • Kleingeld Plus 
  • Girokonto Future, die Nachhaltigkeits-Erweiterung 
  • DealWise (Cashback Service der ING N.L. beim online Einkaufen) 
  • Wero

Ab dem 18. Geburtstag stehen alle Funktionen und Services zur Verfügung. 

Kann das minderjährige Kind bzw. die oder der Jugendliche vorhandene Junior‑Produkte sehen oder neue abschließen?

Nein. Das Kind bzw. die oder der Jugendliche sieht keine Junior‑Produkte im eigenen Zugang. Es sieht also weder das Extra‑Konto Junior noch das Direkt‑Depot Junior.

Das Kind bzw. die oder der Jugendliche kann auch keine neuen Junior‑Produkte eröffnen. Das geht nur über den Zugang der Sorgeberechtigten.

Kann das Kind bzw. die oder der Jugendliche auf das Girokonto Junior Geld einzahlen?

Das Girokonto Junior ist ein digitales Konto. Es bringt Kinder und Jugendliche früh an das bargeldlose Zahlen heran. So lernen sie, selbst mit Geld umzugehen – sicher und altersgerecht.

Bargeld zum Geburtstag oder zu besonderen Anlässen kann direkt auf die IBAN des Kindes bzw. der jugendlichen Person überweisen werden. Das ist einfach und schnell.

Bargeld auf das Girokonto Junior einzahlen?
Ja, das geht über viele Banken. Dafür fallen möglicherweise Gebühren an.

Girokonto Junior VISA Card [Debitkarte]

Wie kann die VISA Card [Debitkarte] eingesetzt werden und wie viel Geld kann ich verfügen (Limits)?

Die VISA Card kann weltweit zum Shoppen im Handel und im Internet eingesetzt werden. Auch Bargeldabhebungen sind weltweit möglich. Kostenfrei sind diese aber nur in Ländern mit Eurowährung. Außerhalb der Euro-Zone fällt ein Auslandseinsatzentgelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der ING an. Bargeldabhebungen sind (im Gegensatz zum "klassischen Girokonto") auch für Beträge unter 50 Euro möglich. 

Aktivierung: Alles zur Aktivierung finden Sie im Karten-Carrier oder hier auf der Seite „Aktivierung“.

Wichtig: Der minderjährige Konto- und Karteninhaber muss eigene Zugangsdaten festlegen und sich einloggen. Nur so kann die Wunsch-PIN eingerichtet werden, damit die Karte einsatzbereit ist. Die persönlichen Zugangsdaten sind außerdem notwendig, um den aktuellen Kontostand und die Kartenlimits einzusehen, und die Karte im Notfall sperren zu können.

Guthaben: Es kann nur aus bestehendem Guthaben verfügt werden. 

Wöchentliches Limit: Für Einkäufe und Bargeldabhebungen insgesamt voreingestellt sind 500 Euro, maximal möglich sind 2.000 Euro. 

Tageslimit: Für Bargeldabhebungen voreingestellt sind 200 Euro, maximal möglich sind 1.000 Euro. 

Anpassung: Limits können jederzeit individuell angepasst werden allerdings nur von den Eltern. Wir erinnern Sie nach der Eröffnung an die Überprüfung der voreingestellten Limits. 

Null-Limit: Die Limits können auch auf 0 Euro gesetzt werden. 

Kann die Karte gesperrt bzw. entsperrt werden?

Ja. Das Kind bzw. die oder der Jugendliche kann die Karte sperren. Eltern können das auch. Es gibt 2 Arten von Sperren, die genutzt werden können.

Temporäre Sperre:
Sie sperren Ihre Visa Karte sofort und können sie jederzeit selbst wieder entsperren – in der App oder im Online-Banking. Ideal, wenn Sie Ihre Karte gerade nicht brauchen oder unsicher sind, wo sie liegt.

Dauerhafte Sperre:
Die Kartensperrung ist endgültig und kann nicht widerrufen werden. Nach der Sperre schicken wir automatisch eine neue Karte mit neuer Nummer. Nutzen Sie diese Option, wenn Ihre Karte verloren, gestohlen wurde oder Sie verdächtige Umsätze sehen.

So gehts:

  • In der ING App das Girokonto öffnen. 
  • Oben steht „Karten“.
  • Dort „Kartenverwaltung“ und dann auswählen welche Sperre Sie veranlassen möchten.
  • Das geht auch im Online‑Banking.

Wie lässt sich eine Ersatzkarte bestellen?

Ist die Karte defekt?

Dann kann einfach eine Ersatzkarte bestellt werden. Am schnellsten geht das in der ING App:

  • Girokonto öffnen.
  • Oben steht „Karten“.
  • Dann „Kartenverwaltung“ wählen.

Gut zu wissen:
Das Kind bzw. die oder der Jugendliche kann eine neue Karte bestellen. Eltern können das auch.


Ist die Karte definitiv verloren oder gestohlen?
Dann direkt sperren. Mehr dazu finden Sie hier: Karte sperren im Notfall – ING

Kann die Karte ohne Online‑Freigabe genutzt werden?

Nein. Die Karte funktioniert nur mit Online‑Freigabe. So stellen wir sicher, dass das Konto nicht ins Minus rutscht. Die Karte ist deshalb vor solchen „Offline‑Buchungen“ geschützt.

Kann das Kind bzw. die oder der Jugendliche die VISA Card [Debitkarte] für alle Einkäufe nutzen?

Fast. Die Karte funktioniert für die meisten Einkäufe ohne Einschränkung. Ein paar Bereiche sind gesperrt. Dazu gehören zum Beispiel Glücksspiel und Alkohol. Wenn ein Einsatz nicht möglich ist, bekommt das Kind bzw. die oder der Jugendliche eine Push‑Nachricht aufs Smartphone. Dann ist sofort klar, warum die Zahlung nicht klappt.

Kann man eine girocard [Debitkarte] dazu bestellen?

Nein. Beim Girokonto Junior gibt es nur die VISA Card [Debitkarte]. Ab dem 18. Geburtstag können Kundinnen und Kunden zusätzlich eine girocard bestellen. Wie viel diese kostet steht, in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Können Eltern eine eigene VISA Card [Debitkarte] bestellen?

Nein. Es gibt keine Partnerkarte für Eltern. Die VISA Card bekommt nur das minderjährige Kind bzw. die oder der Jugendliche. Es ist die einzige Karte zum Girokonto Junior.

Girokonto Junior Volljährigkeit

Was sind meine Aufgaben, wenn ich volljährig werde?

Wenn Du 18 wirst, kommen ein paar Aufgaben auf Dich zu.

Vielleicht musst Du Dich neu identifizieren
Es kann sein, dass wir eine neue Identifikation brauchen. Falls ja, erhältst du eine Nachricht in Deine Postbox. Du musst nichts vorher tun.

Trag Deine eigenen Kontaktdaten ein
Bitte hinterlege Deine eigenen Daten in der ING App oder im Online‑Banking. Schau, ob Deine Adresse stimmt. Wenn notwendig gib Deine eigene E‑Mail‑Adresse ein und Deine Mobilnummer.
Wir brauchen diese Daten für Deine Sicherheit.

Aktiviere Deine neue Karte
Vor Deinem 18. Geburtstag bekommst Du Deine neue Karte per Post. Ab dem 18. kannst Du sie aktivieren und Dir Deine Wunsch‑PIN erstellen.
Bitte aktualisiere Deine Kartennummer in Deinen Online‑Shops.

Deine Eltern haben keinen Zugriff mehr
Ab Deinem 18. Geburtstag haben Deine Eltern keinen Zugang mehr zu Deinem Girokonto. Überleg Dir, ob Du ihnen eine Vollmacht geben möchtest. So können sie Dich weiter unterstützen – wenn Du das willst.

Warum muss ich mich vielleicht noch einmal identifizieren?

Wir stellen Dein Konto automatisch auf volljährig um. Damit dabei alles rechtlich passt, muss Deine Identifikation gültig sein. Wenn wir noch etwas von Dir brauchen, erhältst du eine Nachricht von uns in Deine Postbox. Du kannst die Identifikation dann ganz einfach von zu Hause aus machen. Am schnellsten geht das per Video-Call.  

Warum kann ich meine bisherige Karte nicht einfach behalten?

Die neue VISA Card [Debitkarte] ist für alle Händler-Kategorien freigeschaltet. Z.B. auch für Händler von Alkohol oder Tabak. Deine alte Karte läuft nur bis kurz nach Deinem 18. Geburtstag. Du kannst sie danach nicht weiter nutzen. Auch dann nicht, wenn Dir das Layout besser gefällt.

Bleibt meine IBAN gleich und ändert sich etwas an der App?

  • Deine IBAN bleibt gleich.
  • Du benutzt einfach weiter Deine bestehende ING App. Die Zugangsdaten bleiben gleich. Es stehen Dir allerdings automatisch mehr Funktionen zur Verfügung: Du kannst z.B. Deine Karten- und Überweisungslimits jetzt selbst einstellen und zusätzliche Services nutzen. 

Bleibt mein Konto kostenlos?

Ja. Alle Konten bleiben für Dich kostenlos – aktuell solange Du unter 28 Jahre alt bist.