Preise und Leistungen Girokonto
Hier finden Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis und die Konditionen zum Girokonto der ING-DiBa AG (im Folgenden ING genannt), Stand: 23.11.2022.
Leistungen
Bei Geldeingang1 von mindestens 700 € im Kalendermonat |
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Kontoinhaber unter 28 Jahren |
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Bei Geldeingang1 unter 700 € im Kalendermonat |
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Belastung des monatlichen Entgelts |
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1 Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften.
Kontoführung per Internetbanking mit Authentifizierung per Banking to go App |
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Monatlicher Kontoauszug per Post-Box, wenn Umsatz vorhanden |
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Vierteljährlicher Rechnungsabschluss per Post-Box |
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Sämtliche Buchungsposten |
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Beauftragen und Ändern von SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil) |
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SEPA-Lastschriften in Euro |
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VISA Card [Debitkarte] einschließlich Partnerkarte |
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Aktuelle Konditionen
Zins eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] |
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Zins geduldete Kontoüberziehung |
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Hinweis: zum 15.02.2023 erhöhen wir den Zins für den Dispokredit und die geduldete Kontoüberziehung auf 8,99% p.a.
Die nicht ausgenutzte relevante Erhöhung des EZB-Zinssatzes beträgt |
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Verwahrentgelt
Einlagen Girokonto
Entgelt für die Verwahrung von Kontoguthaben: |
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VISA Card [Debitkarte]
in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen) |
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in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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in Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros |
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in Deutschland: Kleinbeträge bis 50 €5 |
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2Für diese Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter https://www.visaeurope.com/making-payments/exchange-rates zu ersehen.
3Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
4Zu finden unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html
5Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen.
6In Ländern mit Fremdwährung fällt ein Auslandseinsatzentgelt von 1,99% auf den Betrag in Euro an.
girocard [Debitkarte]
Monatliches Entgelt der girocard |
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in Deutschland: Bei ca. 1.000 Geldautomaten der ING |
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in Deutschland: Bei anderen Kreditinstituten |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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in Deutschland: An Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion |
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(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen) |
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in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung, schwedischen Kronen und rumänischen Leu |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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in Deutschland: Kleinstbeträge bis 50 €5 |
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Aufladen oder Entladen an Geldautomaten der ING |
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Aufladen oder Entladen an Geldautomaten/Ladeterminals anderer Institute |
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2Für diese Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter https://www.visaeurope.com/making-payments/exchange-rates zu ersehen.
3Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
4Zu finden unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html
5Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen.
6In Ländern mit Fremdwährung fällt ein Auslandseinsatzentgelt von 1,99% auf den Betrag in Euro an.
7Das Buchen der Kleinbetrags-Option ermöglicht Bargeldauszahlungen am Geldautomaten mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] auch unter dem Mindestabhebebetrag
von 50 €. Die Option ist telefonisch zu buchen und zu kündigen. Beim Buchen tritt die Option spätestens am folgenden Werktag in Kraft, eine Kündigung zum Monatsende.
8Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden ist nur zu zahlen, soweit der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben (zum
Beispiel: Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, sonst nicht autorisierte Nutzung, Defekt, Namensänderung), zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind.
9Das Entgelt für die Zurverfügungstellung des PIN-Briefs für die VISA Card [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde statt der ihm im Internetbanking kostenlos zur Verfügung gestellten
Wunsch-PIN eine von der ING generierte PIN per Brief verlangt.
10Das Entgelt für die Zurverfügungstellung eines neuen PIN-Briefs für die girocard [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung des Ersatz-PIN-Briefs geführt
haben, zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind (z. B. wegen Vergessens der PIN).
VISA Card [Debitkarte] und girocard [Debitkarte]
Verfügungsrahmen je Karte |
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Begrenzung für Bargeldauszahlung am Geldautomaten je Karte |
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Kleinbetrags-Option |
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Entgelt Ersatzkarte |
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Erstvergabe und Änderung VISA Card PIN [Debitkarte] (Wunsch-PIN) |
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Freischaltung PIN |
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Entgelt VISA Card PIN [Debitkarte] per Brief |
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Entgelt girocard [Debitkarte] Ersatz-PIN per Brief |
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Sperren einer Karte |
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Kartenzahlung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) |
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Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro |
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Kartenzahlungen außerhalb des EWR |
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1Das Buchen der Kleinbetrags-Option ermöglicht Abhebungen am Geldautomaten mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] auch unter dem Mindestabhebebetrag von 50 €. Die Option ist telefonisch zu buchen und zu kündigen. Beim Buchen tritt die Option spätestens am folgenden Werktag in Kraft, eine Kündigung zum Monatsende.
2 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden ist nur zu zahlen, soweit der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben (zum Beispiel: Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, sonst nicht autorisierte Nutzung, Defekt, Namensänderung), zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind.
3 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung des PIN-Briefs bei der VISA Card [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde statt der ihm im Internet-Banking kostenlos zur Verfügung gestellten Wunsch-PIN eine von der ING generierte PIN per Brief verlangt.
4 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung eines neuen PIN-Briefs bei der girocard [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung des Ersatz-PIN-Briefs geführt haben, zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind (z.B. wegen Vergessens der PIN).
5 Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Geschäftstage
Ein Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ING unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb für beleglose Vorgänge wie folgt: |
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Überweisungen, Zahlungen aus Lastschriften, Zahlungen der ING aus Kartenverfügungen |
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Bargeldauszahlung an Geldautomaten der ING |
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Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion |
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Für beleghafte Vorgänge |
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Annahme- und Ausführungsfristen
Beleglose und beleghafte Aufträge |
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Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: |
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SEPA-Überweisungsaufträge |
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Belegloser Überweisungsauftrag |
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Beleghafter Überweisungsauftrag |
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Überweisungsaufträge innerhalb EWR1 in anderen EWR-Währungen |
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Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag |
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Überweisungsaufträge innerhalb EWR in Drittstaatwährung (eine Währung eines Staates außerhalb des EWR) oder in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) |
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Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag |
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1Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Entgeltregelungen und Höchstbeträge bei Überweisungen
Überweisungseingänge jeder Art |
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Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil) |
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Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (Telefonisch über Kundenbetreuer. Schriftlich bis maximal 50.000 €.) |
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SEPA-Überweisungsausgänge1 |
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(Alle Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, unabhängig der Währung, werden mit der Entgeltoption “SHA” ausgeführt. Das heißt, dass der Zahler und der Zahlungsempfänger jeweils die eigenen Kosten tragen.) |
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SHARE-Überweisungen2 bis 500 € |
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SHARE-Überweisungen über 500 € |
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OUR-Überweisungen bis 500 € |
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OUR-Überweisungen über 500 € |
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Fremdspesenpauschale bei OUR-Überweisungen |
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BEN-Überweisungen |
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Währungsumrechnungen für Überweisungen werden zum jeweiligen Umrechnungskurs der ING ausgeführt. Dieser Umrechnungskurs basiert auf Marktkursen am Tag der Umrechnung, die auch z. B. unter www.bloomberg.com einzusehen sind. Der genaue Umrechnungskurs für eine Überweisung ist bei der Auftragserteilung über Internetbanking und auf dem Kontoauszug ersichtlich. Zusätzliche Umrechnungsentgelte fallen nicht an. |
in Fremdwährungen oder außerhalb des EWR (Drittstaaten) |
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DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD |
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CZK, BGN, PLN, HUF, AUD |
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RON, THB, HKD, SGD, NZD, TRY, ZAR |
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DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD |
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PLN, AUD |
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THB, HKD, SGD, NZD, ZAR |
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1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Andorra, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat in Euro.
2 SHARE-Überweisungen = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. / OUR-Überweisungen = Überweisender trägt alle Entgelte. / BEN-Überweisungen = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. Erfolgt bei beleghaften Aufträgen keine Auswahl, werden diese als SHARE-Überweisungen ausgeführt.
Sonstige Entgelte
Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrages mangels Kontodeckung |
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Berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift mangels Kontodeckung |
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Schecks
Einreichung inländischer Schecks in Euro |
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Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen
Bargeldeinzahlungen
Bargeldauszahlungen am Bankschalter
ING Bargeld |
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Bargeldeinzahlungen mittels ING Bargeld an Kassen von Partnerunternehmen |
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Bargeldauszahlungen mittels ING Bargeld an Kassen von Partnerunternehmen |
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Tageslimit für Einzahlungen mit der girocard [Debitkarte] an Geldautomaten der ING und mittels ING Bargeld |
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Jahreslimit für Einzahlungen mit der girocard [Debitkarte] an Geldautomaten der ING und mittels ING Bargeld |
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Mindestbetrag für Bargeldeinzahlungen mittels ING Bargeld |
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Mindestbetrag für Bargeldauszahlungen mittels ING Bargeld |
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Höchstbetrag Bargeldeinzahlungen mittels ING Bargeld |
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24-Stunden Transaktionsvolumen für alle Ein- und Auszahlungen mittels ING Bargeld |
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Entgeltinformation
Gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir seit November 2018 für das Girokonto und das Basiskonto verschiedene Auskünfte über Ihre Entgelte bereit. Was es damit auf sich hat, können Sie hier nachlesen.