Zinsen und Gewinne mit dem Freistellungsauftrag sichern

Sie haben auf Ihre Zinsen Steuern gezahlt? Oder möchten wissen, ob ihr Freistellungsauftrag ausreichend hoch ist? Für wen und in welcher Höhe gilt er?
Auf dieser Seite gibts dazu alle wichtigen Infos.

Der Freistellungsauftrag erklärt

Erträge werden besteuert

  • Besteuert werden Zinsen aus Sparguthaben und Dividenden-Zahlungen. Sowie Erträge und Gewinne bei Verkäufen von Wertpapieren.
  • Ans Finanzamt werden dabei 25 % Abgeltungsteuer abgeführt. Und von diesem Betrag 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8-9 % Kirchensteuer.

So vermeiden oder minimieren Sie die Steuern

  • Jeder natürlichen Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist, steht ein Sparerpauschbetrag zu.
  • Damit müssen Sie auf Erträge bis 1.000 Euro keine Steuern zahlen.
  • Dass Sie den Sparerpauschbetrag nutzen möchten, sagen Sie der Bank mit einem Freistellungsauftrag.

Den Sparerpauschbetrag nutzen

Die aktuellen Sparerpauschbeträge seit dem 01.01.2023 lauten:

  • 1.000 Euro für Einzelaufträge (auch bei Minderjährigen) oder
  • 2.000 Euro für Gemeinschaftsaufträge (für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften)

Der Sparerpauschbetrag kann auf verschiedene Kreditinstitute sowie Versicherungen und Bausparkassen aufgeteilt werden. Dabei sollten Sie immer im Blick behalten, dass der Gesamtbetrag den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreitet.

Freistellungsauftrag einrichten im Internetbanking

Einen Überblick gewinnen

Sie hatten im letzten Jahr Erträge?

  • Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung

    Dann bekommen Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung automatisch zwischen Ende Februar und Ende März von uns. Darin finden Sie alle Zinsen und Kapitalerträge. Plus eventuell abgeführte Steuern ans Finanzamt.

  • Digital in die Postbox

    Beide Dokumente stellen wir Ihnen digital in die Postbox ein.

  • E-Mail Benachrichtigung

    Wir benachrichtigen Sie zusätzlich per E-Mail, wenn es so weit ist.

     

    Übrigens: Die Finanzämter benötigen für Ihre Steuererklärung meist nur die digitale Version. Ein Ausdruck ist nicht mehr erforderlich.

    Alle Informationen zu den Jahresendbelegen

Steuern gezahlt?

Sie haben bemerkt, dass von Ihren Erträgen Steuern abgeführt wurden? Das kann verschiedene Ursachen haben. Hier erfahren Sie, welche das sind. Und was Sie nun tun können.

Kann man die Steuerbelastung rückgängig machen?

Das kommt auf den Zeitpunkt an:

Im aktuellen Steuerjahr ist eine nachträgliche Steuerverrechnung möglich, indem Sie z.B. Ihren Freistellungsauftrag auf die Höhe der bereits entstandenen Erträge erhöhen.
Mehr dazu gibt‘s bei „Ihr Freistellungsauftrag ist zu gering oder nicht vorhanden“.

 

Bei Steuern für die im Vorjahr erteilten Erträge können Sie folgendes tun:

  • Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich über die Steuererklärung beim Finanzamt zurückholen.
  • Für weitere Informationen zu Ihren Steuern können Sie sich Unterstützung holen.
  • Z.B. bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.
  • Die ING führt keine steuerliche Beratung durch.

 

Tipps für die Folgejahre:

  • Gleichen Sie regelmäßig Ihre Zins- und Ertragsgutschriften mit der Höhe Ihres hinterlegten Freistellungsauftrages ab.
  • Reichen Sie Änderungen so zeitnah wie möglich ein.
  • Wird‘s mal besonders knapp zum Jahresende? Auf ing.de informieren wir Sie, bis wann ein neuer oder geänderter Auftrag berücksichtigt werden kann.

Auch für Kids!

Kind

Für Ihre minderjährigen Kinder gibt es einen eigenen Sparerpauschbetrag. Das heißt:

  • Erträge von deren Konten belasten nicht Ihren Freistellungsauftrag.
  • Sie können für jedes Kind einen Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erteilen.
  • Dazu brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes. Diese haben Sie vom Bundesamt für Steuern bekommen.
  • Den Auftrag selbst können Sie ganz einfach im Internetbanking erfassen. Geben Sie dazu bei der Anmeldung die Zugangsdaten an, die Sie für Ihr Kind erhalten haben.

Freistellungsauftrag verwalten

Sie haben kein ING-Konto mehr

Sie haben alle Konten und Depots bei uns gelöscht. Schade.
Doch was passiert mit Ihrem Freistellungsauftrag?

Verluste verrechnen

Eine Glühbirne kommt aus einer Box

Dass Verluste auch mal positiv sein können, klingt doch fast zu schön, um wahr zu sein. Aber möglich ist das!

Und das geht so:

  • Wir führen für Sie sogenannte Verlustverrechnungstöpfe.
  • Damit können wir Ihre Gewinne und Verluste laufend verrechnen.
  • Die Verlustverrechnungstöpfe beeinflussen auch Ihren Freistellungsauftrag.
  • Z.B. wenn die aufgelaufenen Verluste höher als die Erträge sind.
  • Dann wird der Freistellungsauftrag gar nicht gebraucht!

Tiefergehende Informationen gibt‘s beim Thema Abgeltungsteuer.

 

Wichtig für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften:

Sie haben uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilt? Dann verrechnen wir gegenseitig verbleibende Verluste und Gewinne. Diese übergreifende Verlustverrechnung erfolgt automatisch im Februar des Folgejahres.

Ihr Thema war noch nicht dabei?

Die häufigsten Fragen rund um den Freistellungsauftrag haben wir für Sie zusammengestellt:

Noch mehr Fragen und Antworten