Aktuelle Neuerungen:
Was Sie zu unseren AGB wissen sollten
Jetzt brauchen wir Ihre aktive Zustimmung.
Was bedeutet die Neuregelung beim Zustimmprozess zu den AGB für mich?
In der Vergangenheit sind wir von Ihrer Zustimmung ausgegangen, wenn Sie den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprochen haben. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im April 2021 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken benötigen wir nun Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das bedeutet: Um eine sichere Grundlage für unsere weitere Geschäftsbeziehung zu schaffen, müssen wir unsere Geschäftsbedingungen mit Ihnen neu vereinbaren. Sie enthalten überwiegend Bekanntes aber auch einige Neuerungen.
Ab Ende November geht es los – dann brauchen wir das erste Mal Ihre Zustimmung:
Im Online-Banking oder in der neuesten Version der App. Bevor Sie Ihre Konten sehen, bitten wir Sie dann jedes Mal um Ihre Zustimmung. Bitte wundern Sie sich nicht: Wenn Sie nicht direkt reagieren, erinnern wir Sie daran – denn wir brauchen Ihre Zustimmung unbedingt, damit wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen weiterführen können.
Alle Fragen und Antworten zum neuen Zustimmprozess finden Sie hier.
Was sich in den Bedingungen und an den Preisen für die einzelnen Produkte ändert, erfahren Sie hier:
Wir führen für alle Kundinnen und Kunden ab dem 01.03.2022 ein Verwahrentgelt von 0,5% pro Jahr für Guthaben über 50.000 Euro ein – und zwar nur für den Betrag, der über diesem Freibetrag liegt. Das gilt pro Konto. Sie haben z.B. ein Giro- und ein Extra-Konto bei uns? Dann gilt für beide Produkte je Konto ein Freibetrag von jeweils 50.000 Euro. Das Verwahrentgelt betrifft Sie also nur, wenn Sie mehr als 50.000 Euro Guthaben auf einem Konto haben.
Gute Nachrichten für Sie: Ab 01.07.22 erhöhen wir den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro.
Unser Ziel ist es, mit allen unseren Kundinnen und Kunden einheitliche Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Daher bitten wir weiterhin unsere Kundinnen und Kunden um ihre Zustimmung, stellen dann unsere Berechnung des Verwahrentgelts aber für alle neuen und bestehenden Kundinnen und Kunden zum 01.07.2022 automatisch auf die besseren Konditionen um.
Bei der Zustimmung zu unseren neuen Geschäftsbedingungen weisen wir Sie darauf hin, dass sich zum 1. Juli 2022 der Freibetrag automatisch auf 500.000 Euro je Konto erhöht. Insofern steht in unseren AGB dann zwar noch der Freibetrag von 50.000 Euro, aber keine Sorge: Sie bekommen direkt im Anschluss an Ihre Zustimmung eine Post-Box-Nachricht von uns. Darin bestätigen wir Ihnen, dass ab dem 1. Juli der höhere Freibetrag gilt.
Weitere Informationen zum erhöhten Freibetrag des Verwahrentgelts finden Sie hier.
Der Freibetrag gilt für jedes einzelne Konto, das Sie bei uns führen. Er wird nicht auf Ihre Konten aufgeteilt. Sie haben ein Giro- und ein Extra-Konto bei uns? Dann gilt der Freibetrag von jeweils 50.000 Euro pro Konto. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto ist. Ab dem 01.07. wird der Freibetrag auf 500.000 Euro erhöht. Natürlich auch pro Konto.
Fällt der EZB-Negativzins weg, werden wir darauf reagieren und kein Verwahrentgelt mehr für unsere Privatkundinnen- und Kunden erheben.
Alle Fragen und Antworten rund um das Verwahrentgelt finden Sie hier.
Diesen Entgelten stimmen Sie neu zu beim Girokonto:
Monatliches Entgelt für die girocard [Debitkarte]
Ab Anfang März 2022 berechnen wir 0,99 Euro pro Monat für die girocard [Debitkarte]. Das gilt auch für die Partnerkarte bei Gemeinschaftskonten und auch, wenn Sie bereits ein Kontoführungsentgelt bezahlen. Die erste Belastung erfolgt im April 2022.
Die VISA Card [Debitkarte] steht weiterhin kostenfrei zur Verfügung und kann in allen Euro-Ländern zum kostenlosen Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie zum Geldabheben genutzt werden.
Sie ist weltweit verwendbar und wird mittlerweile von den meisten Händlern vor Ort akzeptiert, auch fürs mobile Bezahlen. Sie kann außerdem im Gegensatz zur girocard [Debitkarte] uneingeschränkt für Online-Einkäufe eingesetzt werden. Unseren Girokonto-Kundinnen und -Kunden bieten wir außerdem die Möglichkeit, mit der VISA Card [Debitkarte] kostenlos Geld abzuheben. Und zwar an fast allen Automaten in Deutschland und allen Euro-Ländern – ab 50 Euro.
Alle Fragen und Antworten rund um die Bepreisung finden Sie hier.
Verwahrentgelt
Wir führen für alle Kundinnen und Kunden ab dem 01.03.2022 ein Verwahrentgelt von 0,5% pro Jahr für Guthaben über 50.000 Euro ein – und zwar nur für den Betrag, der über diesem Freibetrag liegt. Sie haben ein Giro- und ein Extra-Konto bei uns? Dann gilt für beide Produkte je Konto ein Freibetrag von jeweils 50.000 Euro. Das Verwahrentgelt betrifft Sie also nur, wenn Sie mehr als 50.000 Euro Guthaben auf einem Konto haben.
Gute Nachrichten für Sie: Ab 01.07.22 erhöhen wir den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro.
Unser Ziel ist es, mit allen unseren Kundinnen und Kunden einheitliche Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Daher bitten wir weiterhin unsere Kundinnen und Kunden um ihre Zustimmung, stellen dann unsere Berechnung des Verwahrentgelts aber für alle neuen und bestehenden Kundinnen und Kunden zum 01.07.2022 automatisch auf die besseren Konditionen um.
Bei der Zustimmung zu unseren neuen Geschäftsbedingungen weisen wir Sie darauf hin, dass sich zum 1. Juli 2022 der Freibetrag automatisch auf 500.000 Euro je Konto erhöht. Insofern steht in unseren AGB dann zwar noch der Freibetrag von 50.000 Euro, aber keine Sorge: Sie bekommen direkt im Anschluss an Ihre Zustimmung eine Post-Box-Nachricht von uns. Darin bestätigen wir Ihnen, dass ab dem 1. Juli der höhere Freibetrag gilt.
Weitere Informationen zum erhöhten Freibetrag des Verwahrentgelts finden Sie hier.
Der Freibetrag gilt für jedes einzelne Konto, das Sie bei uns führen. Er wird nicht auf Ihre Konten aufgeteilt. Sie haben ein Giro- und ein Extra-Konto bei uns? Dann gilt der Freibetrag von jeweils 50.000 Euro pro Konto. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto ist. Ab dem 01.07. wird der Freibetrag auf 500.000 Euro erhöht. Natürlich auch pro Konto.
Fällt der EZB-Negativzins weg, werden wir darauf reagieren und kein Verwahrentgelt mehr für unsere Privatkundinnen- und Kunden erheben.
Alle Fragen und Antworten zum Verwahrentgelt finden Sie hier.
Die folgenden Entgeltregelungen haben wir Ihnen bereits in der Vergangenheit angekündigt und umgesetzt – oder bei Kontoabschluss mit Ihnen vereinbart. Wegen der neuen rechtlichen Anforderungen brauchen wir dafür jetzt aber noch mal Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Kontoführung
Girokonten mit weniger als 700 Euro Geldeingang im Kalendermonat kosten monatlich 4,90 Euro. Vermutlich sind Sie hiervon aber gar nicht betroffen. Denn solange Sie mindestens 700 Euro Geldeingang im Monat haben oder mindestens eine Kontoinhaberin oder ein Kontoinhaber unter 28 Jahre alt ist, zahlen Sie kein Kontoführungsentgelt.
Bezahlen und Geld abheben in Ländern mit anderer Währung als dem Euro
Für den Einsatz der girocard zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums mit anderen Währungen als dem Euro (und allen anderen Ländern mit Fremdwährung) berechnen wir ein Auslandseinsatzentgelt von 1,99%, mindestens 1 Euro. Bisher waren das 1,75%, mindestens 1 Euro.
Bei der VISA Card fallen künftig ebenfalls 1,99% Auslandseinsatzentgelt anstelle von 1,75% an – für das Bezahlen und das Geldabheben in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums mit anderen Währungen als dem Euro (und allen anderen Ländern mit Fremdwährung). Sollte der Betreiber zusätzliche Entgelte beim Geldabheben am Automaten im Euro-Ausland berechnen, werden diese nicht mehr von uns erstattet.
Entgelt für den Einsatz der VISA Card bei Glücksspielen
Bei Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros zahlen Sie 3,00% auf den getätigten Umsatz, mindestens 3,90 Euro.
Gebühren für telefonische und schriftliche Überweisungen und Daueraufträge
Jeder Auftrag für das Girokonto kostet 2,50 Euro, wenn Sie uns per Post oder telefonisch über unsere Kundenbetreuer*innen beauftragen. Von Ihnen online erfasste Überweisungen und Daueraufträge bleiben natürlich kostenfrei.
Ablehnung der Einlösung von Lastschriften und Ausführung von Überweisungsaufträgen
Falls Ihr Konto mal nicht ausreichend gedeckt ist und eine SEPA-Basislastschrift dadurch nicht eingelöst werden kann, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über diese Ablehnung zu informieren. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung dieser Lastschrift berechnen wir ein Entgelt von 1,00 Euro. Das Gleiche gilt, wenn wir einen Überweisungsauftrag (einschließlich Dauerauftrag) wegen fehlender Kontodeckung nicht ausführen können.
Scheck einreichen
Wenn Sie einen inländischen Scheck (in Euro) einreichen, berechnen wir Ihnen dafür 3,50 Euro.
Ein- und Auszahlungen über die ReiseBank AG
Wir arbeiten mit der ReiseBank AG zusammen, wenn Sie Bargeld an einem Bankschalter einzahlen oder sich über 5.000 Euro auszahlen lassen wollen. Die Gebühr der ReiseBank geben wir an Sie weiter und übernehmen diese nicht mehr wie bisher. Für Bargeldeinzahlungen berechnet Ihnen die ReiseBank direkt vor Ort 7,50 Euro je angefangene 5.000 Euro. Die ReiseBank AG darf diese Gebühr vom Zahlungsbetrag abziehen. Für Bargeldauszahlungen fallen 0,25% auf Ihren ausgezahlten Betrag, mindestens 19,00 Euro an.
Über die folgenden Entgeltregelungen haben wir Sie bereits in der Vergangenheit informiert. Die Änderungen wurden bereits umgesetzt und bei Kontoabschluss oder Transaktionsabschluss jeweils von Ihnen zur Kenntnis genommen oder bestätigt. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Entgelte, die wir vor nicht allzu langer Zeit geändert haben. In unserem Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie alle weiteren Entgelte. Wegen der neuen rechtlichen Anforderungen brauchen wir dafür jetzt Ihre ausdrückliche Zustimmung.
ETF-Sparpläne gebührenfrei und alle Sparpläne ab 1 Euro
Seit dem 01.04.2021 sind bei uns alle Käufe im Rahmen von ETF-Sparplänen gebührenfrei. Übrigens: Alle Sparpläne können bereits ab 1 Euro angelegt werden.
Automatische Wiederanlage kostenlos
Bei Ausschüttungen von Fonds und ETFs erfolgt ab 75 Euro Ausschüttungsbetrag eine automatische Wiederanlage. Sie können ab dem 22.11.2021 im Internetbanking selbstständig hinterlegen, ob Sie eine automatische Wiederanlage möchten oder nicht. Standardmäßig ist die automatische Wiederanlage bereits für Sie aktiviert. Sollte es zu einer Wiederanlage kommen, führen wir diese für Sie kostenlos durch.
Telefonische und schriftliche Aufträge
Die Servicegebühr beträgt 14,90 Euro, wenn Sie uns per Post oder telefonisch beauftragen.
Orderprovision
Die Orderprovision beträgt 4,90 Euro Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert. Maximal 69,90 Euro (inkl. Grundgebühr).
Handelsplatzgebühren
Dabei handelt es sich um Fremdkosten der jeweiligen Handelsplätze, die wir pauschal weiterbelasten. Für Ausführungen im Direkthandel beträgt die Gebühr 0 Euro. Für Xetra, Stuttgart, Euwax und Frankfurt Zertifikate 1,90 Euro. Für die restlichen inländischen Börsenplätze 2,90 Euro. Für Verkäufe über die Fondsgesellschaft 4,90 Euro und für den ausländischen Handel 14,90 Euro.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zum erhöhten Freibetrag des Verwahrentgelts:
Ein Herabsetzen des Freibetrags ist nicht geplant, da wir mit weiter steigenden Kapitalmarktzinsen sowie weiteren Entscheidungen der EZB Richtung Ausstieg aus der Minuszinspolitik rechnen.
Unser Versprechen steht: Sobald die EZB die Negativzinssätze aufhebt, werden wir generell keine Verwahrentgelte mehr für Privatkunden erheben.
Unser Ziel ist es, mit allen unseren Kundinnen und Kunden einheitliche Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Daher bitten wir weiterhin unsere Kundinnen und Kunden um ihre Zustimmung, stellen dann unsere Berechnung des Verwahrentgelts aber für alle neuen und bestehenden Kundinnen und Kunden zum 01.07.2022 automatisch auf die besseren Konditionen um.
Bei der Zustimmung zu unseren neuen Geschäftsbedingungen weisen wir Sie darauf hin, dass sich zum 1. Juli 2022 der Freibetrag automatisch auf 500.000 Euro je Konto erhöht. Insofern steht in unseren AGB dann zwar noch der Freibetrag von 50.000 Euro, aber keine Sorge: Sie bekommen direkt im Anschluss an Ihre Zustimmung eine Post-Box-Nachricht von uns. Darin bestätigen wir Ihnen, dass ab dem 1. Juli der höhere Freibetrag gilt.
Nein, denn wir erhöhen den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro automatisch für alle Bestands- und Neukundinnen und -kunden ab dem 01.07.2022.
Für eine Vereinbarung neuer Konditionen brauchen wir grundsätzlich Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das bedeutet in der Praxis allerdings, dass wir letztlich mehrere Monate auf die AGB-Zustimmung aller Kundinnen und Kunden warten müssten, bevor wir die positiven Entwicklungen der Zinsmärkte weitergeben könnten. Da es sich bei der Erhöhung des Freibetrages um eine Anpassung zu Ihren Gunsten handelt, haben wir uns dazu entschieden, die Berechnung des Verwahrentgeltes schon zum 01.07.2022 umzustellen.
Wir werden Sie dann bei der nächsten regulären Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Konditionen bitten. Aktuell gibt es also nichts für Sie zu tun.
Wir passen unser Preis- und Leistungsverzeichnis zum Stichtag 01.07.2022 an.
Fragen und Antworten zum Zustimmprozess:
Es gibt Änderungen in den Geschäftsbedingungen für:
- Girokonten und Basiskonten
- Extra-Konten (inklusive Junior)
- Direkt-Depots (inklusive Junior)
- Scalable-Konten und -Depots sowie Komfort-Depots
Nicht betroffen sind somit Kredite, Baufinanzierungen und alle anderen Sparprodukte außer dem Extra-Konto (z.B. VL-Sparen).
Sowohl – als auch. Für manche Produkte gibt es aktuelle Änderungen. Die Rechtsprechung verlangt aber auch, dass Sie zu zurückliegenden Änderungen der Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen müssen. Deswegen sehen Sie in den Fragen und Antworten auf dieser Seite, welche aktuellen Änderungen es gibt – und was die wichtigsten aus der Vergangenheit sind. Wir haben alles nach Produkten sortiert, damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können.
Natürlich möchten wir Sie gerne als Kundin oder Kunden behalten und legen uns auch weiterhin für Sie ins Zeug. Leider können wir jedoch keine individuellen Vereinbarungen treffen. Um unsere Geschäftsbeziehung fortzuführen, brauchen wir daher Ihre Zustimmung zu den Änderungen.
Wir informieren Sie über Änderungen bei unseren AGB und bei den Sonderbedingungen, spätestens 2 Monate bevor sie wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Wir werden Sie zum Beispiel kontaktieren, wenn es zu Änderungen bei Entgelten kommt. Oder wenn die Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Zustimmen durch Schweigen können Sie in Zukunft allenfalls dann noch, wenn es darum geht, die Geschäftsbedingungen an eine veränderte Rechtslage anzupassen. Zum Beispiel dann, wenn sich gesetzliche Vorgaben geändert haben, die eine Anpassung erforderlich machen.
Fragen und Antworten zum Verwahrentgelt:
Als Bank mit traditionell hohen Spareinlagen entstehen für uns durch den negativen Einlagenzins der EZB und die negativen Renditen am Kapitalmarkt Kosten.
Das Geld auf Ihren Konten soll natürlich immer flexibel verfügbar sein. Deshalb können wir es nicht langfristig und kostendeckend anlegen, sondern verwahren es teilweise kurzfristig bei der EZB (Europäische Zentralbank). Für diesen Service der EZB müssen wir 0,5% p.a. Negativzinsen zahlen. Deshalb führen wir für bestehende und neue Giro- und Extra-Konten ein Verwahrentgelt von 0,5% pro Jahr für Guthaben über 50.000 Euro ein. Also genauer gesagt für den Betrag, der 50.000 Euro übersteigt.
Gute Nachrichten für Sie: Ab 01.07.22 erhöhen wir den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro.
Fällt der EZB-Negativzins weg, werden wir darauf reagieren und kein Verwahrentgelt mehr für unsere Privatkundinnen- und Kunden erheben.
Für jedes Konto gilt ein Freibetrag von 50.000 Euro. Bis zu dieser Summe zahlen Sie kein Verwahrentgelt.
Wenn dieser Freibetrag überschritten wird, zahlen Sie ein Verwahrentgelt von 0,5% p.a. Und zwar auf die Summe, die den Freibetrag übersteigt. Dabei wird pro Tag gerechnet, also auf das Guthaben am Ende des Tages geachtet.
Ein Beispiel:
Sie haben 150.000 Euro auf Ihrem Extra-Konto.
Dann liegen 100.000 Euro über dem Freibetrag.
Wenn die 150.000 Euro das gesamte Jahr auf dem Konto liegen, berechnen wir:
100.000 Euro x 0,5% p.a. = 500 Euro Verwahrentgelt
Wenn die 150.000 Euro nur 2 Tage auf Ihrem Konto liegen, rechnen wir
die 500 Euro Verwahrentgelt pro Jahr auf die 2 Tage herunter:
500 Euro x 2 Tage : 360 Tage = 2,78 Euro Verwahrentgelt
Gute Nachrichten für Sie: Ab 01.07.22 erhöhen wir den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro.
Für alle Kundinnen und Kunden, die noch kein Verwahrentgelt bei Kontoeröffnung oder schriftlich vereinbart haben, startet die Berechnung des Verwahrentgelts nach Ihrer Zustimmung am 01.03.2022.
Der Freibetrag gilt für jedes einzelne Konto, das Sie bei uns führen. Er wird nicht auf Ihre Konten aufgeteilt.
Ja, wir brauchen Ihre Zustimmung unabhängig davon, ob Ihr Guthaben über oder unter 50.000 Euro liegt. Das Verwahrentgelt wird jedoch nur berechnet, wenn Ihr Guthaben den Freibetrag von 50.000 Euro übersteigt.
Gute Nachrichten für Sie: Ab 01.07.22 erhöhen wir den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro.
Generell gilt, dass das Verwahrentgelt nur anfällt, wenn Ihr Guthaben auf dem Giro- oder Extra-Konto über dem Freibetrag von 50.000 Euro liegt.
Das heißt: Auch wenn Sie einem Verwahrentgelt zustimmen, können Sie selbst beeinflussen, ob auch ein Verwahrentgelt anfällt. Um es zu vermeiden, müssen Sie nur dafür sorgen, dass Ihr Guthaben unter dem Freibetrag von 50.000 Euro liegt.
Gute Nachrichten für Sie: Ab 01.07.22 erhöhen wir den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro.
Natürlich haben wir uns Gedanken gemacht, was Sie tun können, um Ihr Geld anderweitig anzulegen und vielleicht sogar zu vermehren. Dafür haben wir besonders im Bereich Investieren an neuen, innovativen Lösungen für Sie gearbeitet. Schauen Sie sich doch einfach mal um.
Mit einigen unserer Kunden haben wir das Verwahrentgelt bereits vereinbart. Wenn das der Fall ist, berechnen wir das Verwahrentgelt von 0,5 % p.a. ab 50.000 Euro schon seit dem 01.11.2021. Bitte wundern Sie sich nicht: Wir brauchen trotzdem Ihre erneute Zustimmung im Rahmen der Vereinbarung unserer neuen Geschäftsbedingungen.
Bitte beachten Sie: bei allen Eröffnungen von Girokonten und Extra-Konten seit dem 04.11.2020 wurden die Konditionen bereits bei Kontoeröffnung vereinbart – auch hier benötigen wir Ihre erneute Zustimmung.
Gute Nachrichten für Sie: Ab 01.07.22 erhöhen wir den Freibetrag für das Verwahrentgelt auf 500.000 Euro.
Für eine Vereinbarung neuer Konditionen brauchen wir grundsätzlich Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das bedeutet in der Praxis allerdings, dass wir letztlich mehrere Monate auf die AGB-Zustimmung aller Kundinnen und Kunden warten müssten, bevor wir die positiven Entwicklungen der Zinsmärkte weitergeben könnten. Da es sich bei der Erhöhung des Freibetrages um eine Anpassung zu Ihren Gunsten handelt, haben wir uns dazu entschieden, die Berechnung des Verwahrentgeltes schon zum 01.07.2022 umzustellen.
Wir werden Sie dann bei der nächsten regulären Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Konditionen bitten. Aktuell gibt es also nichts für Sie zu tun.
Fragen und Antworten zur Bepreisung der girocard:
Die VISA Card [Debitkarte] wird mittlerweile fast überall akzeptiert. Wenn die Karte ausnahmsweise einmal nicht akzeptiert wird, empfehlen wir Ihnen, auf Bargeld zurückzugreifen. Mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] können Sie ab 50 Euro kostenlos Geld abheben an 97% aller Automaten in Deutschland und allen Euro-Ländern.
Bargeldabhebungen
Mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] können Sie ab 50 Euro kostenlos Geld abheben, an 97% aller Automaten in Deutschland und allen Euro-Ländern. Bitte denken Sie daran, dass einige Geldautomatenbetreiber im Ausland eigene Entgelte erheben, auf die wir leider keinen Einfluss haben und die wir nicht erstatten können.
Bargeldeinzahlungen
Im Moment sind Bargeldeinzahlungen an unseren eigenen ING-Automaten nur mit der girocard [Debitkarte] möglich. Damit Sie in Zukunft auch Bargeld mit der VISA Card [Debitkarte] einzahlen können, arbeiten wir an einer Lösung für Sie.
Bargeldeinzahlungen bei der ReiseBank sind weiterhin möglich – mit der girocard [Debitkarte], aber auch mit der VISA Card [Debitkarte].
Grundsätzlich sind Bargeldeinzahlungen außerdem bei vielen Kreditinstituten möglich. Welche Entgelte die jeweilige Bank dafür nimmt, erfragen Sie bitte direkt dort.
Ja, bei den Handelsketten ALDI Süd und Müller Drogerie erhalten Sie schon heute Bargeld mit Ihrer VISA Card. Auch immer mehr dm Filialen akzeptieren die VISA Card zur Bargeldauszahlung.
Keine Sorge, wir belasten natürlich in diesem Fall immer nur eine Karte.
Sie möchten in Zukunft keine girocard [Debitkarte] mehr? Sie können die Karte ab sofort im Internetbanking und in der App kündigen. Wie? Ganz einfach:
Im Internetbanking unter: Einstellungen > Karten > girocard: Karteneinstellungen verwalten > Kartenverwaltung: Karte kündigen
Oder in der App unter: Karten > girocard > Kartenverwaltung: Karte kündigen. Bitte stellen Sie hierfür sicher, dass Sie die neueste Version der App aus dem App Store (Apple) oder Play Store (Google) heruntergeladen haben.
Ist noch Guthaben auf Ihrem GeldKartenChip? Falls ja, bitte entladen Sie Ihr Guthaben unbedingt vor der Kündigung an einem Geldautomaten der ING. Den nächsten Geldautomat finden Sie in unserer Geldautomatensuche
Sie haben bereits eine neue girocard Folgekarte erhalten?
Wenn Sie diese nicht möchten, dann müssen Sie die neue Karte kündigen. Das geht am einfachsten im Internetbanking oder in der App. Die alte Karte wird automatisch gekündigt.