Drei Neuheiten in unseren Anträgen

Datenschutzbedingungen, Risikovorkehrungen oder Compliance-Vorschriften – als Bank haben wir hohe Ansprüche an die Rechtmäßigkeit unserer täglichen Arbeit.

Das betrifft auch die Kommunikation mit unseren gemeinsamen Kundinnen und Kunden. Um auf Höhe der gesellschaftlichen Entwicklungen zu kommunizieren und dabei alle Compliance-Risiken auszuschließen, haben wir in unseren Baufinanzierungsanträgen folgende Änderungen vorgenommen:

Auf Seite 4 der Anträge wurde unter Punkt 4 eine neue Frage zur möglichen Vorsorge im Todesfall aufgenommen. Bitte sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden aktiv auf den neuen Punkt an und bitten Sie – wie bei den anderen Punkten auch – um eine detaillierte Einschätzung. Wichtig ist: In Zukunft reicht es, wenn Ihre Kundinnen und Kunden diesen Punkt beantworten. Eine gesonderte Notiz im Anschreiben zum Antrag brauchen wir nicht mehr.

Für tiefergehende Informationen lesen Sie gerne auch unseren Newsletter vom 08.11.2024 oder informieren sich auf unserer Hilfe-Seite.

Darüber hinaus enthalten die Anträge noch diese beiden neuen Punkte:

Neben der Anrede Herr und Frau finden Sie auf unseren Anträgen jetzt auch eine Neutrale Anrede

Die aufgeführten Berufsgruppen haben wir, wo erforderlich, für alle Geschlechter zutreffend ausformuliert – z. B. statt Hausfrau finden Sie dort jetzt Haushaltsführende Person

Den neuen Antrag mit Logo und den neuen Antrag ohne Logo können Sie im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal herunterladen. Sie reichen über eine Schnittstelle ein? Dann beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen. Die Anträge zum Objektwechsel und Schuldnerveränderung sind aktuell noch in der Umsetzung – sie werden zeitnah in den Portalen ergänzt.

Bitte setzen Sie alle bereits vorliegenden Anträge ab heute in Ihrer Beratung ein. Vielen Dank.

 

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Autor: ING Sales