Einordnung von Fonds und ETFs im Bereich Nachhaltigkeit

Jeder Fonds und ETF wird in 4 Themenbereichen anhand mehrerer nachhaltigkeitsbezogener Datenpunkte eingestuft.

 

Wie diese Einordnung zustande kommt?

Einordnung in der Logik einer Ampel

Ganz einfach: Für jeden angezeigten Datenpunkt gelten bestimmte Schwellenwerte, die bestimmen, ab wann ein Fonds für diesen Datenpunkt die Einstufung „Rot“ oder „Grün“ erhält. Erfüllt ein Fonds diese Kriterien nicht, wird er in der Mitte („Grau“) eingestuft. Je nach Einstufung der einzelnen Datenpunkte ergibt sich für einen Fonds außerdem eine übergeordnete Einordnung für jeden der 4 Themenbereiche. Wenn nicht genug Daten für eine Einordnung im jeweiligen Themenbereich vorliegen, ist das gekennzeichnet.

In der Wertpapier-Suche können Sie die Anzeige auf Fonds beschränken, die von Ihnen ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Alle Kriterien zur Einstufung je nach Datenpunkt und Themenbereich sowie eine Erklärung der Kriterien für die Wertpapier-Suche finden Sie untenstehend. Die Daten kommen vom Drittanbieter Morningstar und dienen lediglich der Transparenz und Information. Bitte berücksichtigen Sie bei der Anlageentscheidung neben den Nachhaltigkeitsmerkmalen auch immer Ihre Kenntnisse und Erfahrungen sowie alle weiteren Merkmale des jeweiligen Wertpapiers.

Weiterentwicklung der Kriterien

Die übergeordnete Einordnung eines Fonds im jeweiligen Themenbereich basiert ausschließlich auf den für den Themenbereich angezeigten Datenpunkten. Die Kriterien zur Einstufung je Datenpunkt und Themenbereich werden aufgrund von sich verändernden gesetzlichen Anforderungen oder einer sich ändernden Datenlage weiterentwickelt. So kann sich die Einstufung eines Fonds zum Beispiel durch eine größere Datenabdeckung oder die Berücksichtigung weiterer Datenpunkte im Zeitverlauf ändern.

Wir zeigen Ihnen, welche Richtwerte für die Einordnung von Fonds und ETFs gelten