Was nicht ist, kann durchaus noch werden

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4 min Lesedauer 20.11.2020

Neben den ganzen Konjunkturhilfen, Garantien, Staatshilfen und Krediten, die die Bundesregierung seit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie beschlossen hat, gab es auch andere Entscheidungen mit großer Wirkung: das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht. Die Aussetzung galt anfänglich bis zum 30.09.2020 und seit dem 1. Oktober gilt die Antragspflicht wieder für alle zahlungsunfähigen Unternehmen. Für Firmen, bei denen die Überschuldung auf die Folgen der Covid-19 Pandemie zurückgeht und die Aussicht auf Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit besteht, bleibt die Antragspflicht weiterhin bis Ende des Jahres ausgesetzt.

Niedrige Anzahl an Unternehmensinsolvenzen

Mit dem Aussetzen der Insolvenzanzeigepflicht bleibt nicht überraschend auch die von vielen Experten vorhergesagte Pleitewelle aus. Komplett kontraintuitiv liegen die zuletzt veröffentlichten Zahlen zu Firmenpleiten für den Monat Oktober deutlich unter dem Vorjahresniveau. Laut Statistischem Bundesamt brach im Oktober die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 45,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat ein. Die seit 01.10.2020 wieder geltenden Antragspflicht für Insolvenzen, macht sich aufgrund von Bearbeitungszeiten noch nicht in den zuletzt veröffentlichten Zahlen bemerkbar. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert für 2020 eine acht Prozent niedrigere Insolvenzzahl, auf das Gesamtjahr gesehen ergäbe dies rund 17.250 Unternehmenspleiten. Zuletzt lag dieser Wert vor über 25 Jahren so tief, genauer im Jahre 1993 mit circa 15.000 Insolvenzen.

Phänomen der Zombieunternehmen

Die Aussetzung der Insolvenzpflicht hat jedoch dazu geführt, dass Banken und Geschäftspartner von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, möglicherweise hierüber nicht Bescheid wissen und weiterhin Geld leihen oder Verträge abschließen könnten. Im Normalfall würde dies Raum schaffen, für Konkurrenzunternehmen, welche sich wirtschaftlich besser aufgestellt haben. Aktuell würden diese Unternehmen jedoch weiterhin am Markt bestehen bleiben können und auf Kosten der Wettbewerber weiter wirtschaften, trotz Verlusten und weniger Überlebenschancen. Nicht zuletzt werden diese Unternehmen daher oft als „Zombieunternehmen“ bezeichnet. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass die Zahl dieser Unternehmen aktuell bei rund 4.300 liegt. Während bei dem Instrument Kurzarbeit möglicher Strukturwandel eventuell nur verzögert wird, gibt es beim Aussetzen der Insolvenzpflicht die Gefahr einer ungewünschten Kettenreaktion, bei der auch „gesunde“ Unternehmen in Probleme kommen könnten.

2021 – kommt die befürchtete Pleitewelle?

Da das Insolvenzgeschehen derzeit, nicht wie üblich, staatlich gesteuert ist, bleibt zunächst abzuwarten, ob die Bundesregierung die aktuellen Regelungen am Jahresende erneut verlängern wird. Bisher spiegeln sich die Auswirkungen der Pandemie und des Lockdowns im März, sowie des seit Anfang November geltenden Teil-Lockdowns, noch nicht in den Zahlen der Unternehmensinsolvenzen wider. Die Wirtschaftsauskunft Creditreform sagt einen deutlichen Anstieg der Insolvenzverfahren im Jahre 2021 hervor, mit ihrem Höhepunkt in Q1 2021, sofern die aktuellen Regelungen nicht verlängert werden. Die Unternehmensgruppe rechnet mit bis zu 24.000 Verfahren im Jahr 2021. Vor allem in stark von den Einschränkungen betroffenen Branchen, wie im Tourismus, der Gastronomie oder der Kultur- und Eventbranche ist mit steigenden Insolvenzzahlen zu rechnen.

Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland p.a.

Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland p.a.
Quelle: IW Köln, Creditreform

Dritthöchster Anstieg seit 1950

Käme es 2021 tatsächlich zu 24.000 Unternehmensinsolvenzen, würde dies einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von 39,1 % bedeuten. Anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen, seit 1950 bis 2019, wäre dies der dritthöchste Anstieg. Lediglich im Jahr 1974 und im Jahr 1982 lag der prozentuale Anstieg mit 49,4 % und 40,3 % darüber. Aktuell sind dies nur Schätzungen, die allerdings ein deutliches Warnsignal sind, dass bei allen Hoffnungen auf einen Impfstoff und die Rückkehr zur neuen Normalität das Jahr 2021 noch lange nicht „normal“ sein wird.

Autor: Leon Ernst