Ein Rezept macht Karriere

Chart of the Week

Wissen Sie noch, wo Sie gestern vor 510 Jahren waren? Nein? Nun gut, diese kleine Gedächtnislücke sei Ihnen nachgesehen. Gut belegt ist hingegen der Aufenthaltsort der bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X.: Sie waren am 23. April 1516 in Ingolstadt und erließen dort die Bayerische Landesordnung. Von der haben Sie möglicherweise noch nie gehört – bestimmt aber von einer Passage aus diesem Dokument, in der es um die Festlegung von Gerste, Hopfen und Wasser als allein zulässige Zutaten zum Bierbrauen geht. Diese erlangte später als bayerisches, noch später auch als deutsches Reinheitsgebot Berühmtheit.

Interessant ist diese Vorschrift auch aus wirtschaftshistorischer Sicht. Ursprünglich diente die Festlegung der Zutaten zum einen dem Verbraucherschutz. Der Zusatz von allerlei Kräutern, teilweise auch mit über den Alkohol hinaus berauschender Wirkung, war damals gang und gäbe. Zum anderen wurde damit auch eine fast planwirtschaftlich anmutende Ressourcenallokation festgeschrieben, weil durch die Festlegung auf Gerste als Braugetreide die als höherwertig geltenden Weizen und Roggen den Bäckern vorbehalten blieben.

Gerne wird das Reinheitsgebot vor allem unter Vermarktungsgesichtspunkten als älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt bezeichnet. Tatsächlich hatte es in seiner ursprünglichen Form jedoch nur 35 Jahre Bestand, ehe ein herzoglicher Erlass im Jahre 1551 weitere Zutaten zuließ. Eine späte zweite Karriere startete das Reinheitsgebot aber vier Jahrhunderte später – als Instrument der Marktzutrittsbeschränkung.

So wehrte sich zunächst in den 1950er Jahren die Brauwirtschaft des Freistaats unter Berufung auf das bayerische Reinheitsgebot gegen den Verkauf von mit Zucker versetztem Bier aus anderen Bundesländern in Bayern. Und nachdem die Brauereien aus der übrigen Bundesrepublik in diesem Streit noch auf der Gegenseite gestanden hatten, versammelten sie sich wenige Jahre später nur allzu gern unter dem Banner eines deutschen Reinheitsgebots. Damals sollten innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Vorschriften zum Bierbrauen harmonisiert werden. Unter Berufung auf das Reinheitsgebot kämpfte die deutsche Brauwirtschaft gegen eine Importerlaubnis für Biere aus anderen EWG-Mitgliedsstaaten nach Deutschland – ein jahrzehntelanger Kampf, der jedoch 1987 vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Niederlage endete.

Reinheit ist kein Umsatzgarant

Bierabsatz und Anzahl der Braustätten seit 1993

Der Chart zeigt die Entwicklung des Bierabsatzes inländischer Brauereien in Deutschland und der Anzahl der Braustätten seit 1993.
Quelle: Statistisches Bundesamt, ING-Berechnungen

Dennoch war damit das Reinheitsgebot als Teil der Marketingfolklore rund ums Bier etabliert. Mitte der 1990er Jahre rief der Deutsche Brauer-Bund in Erinnerung an den Erlass der Bayerischen Landesordnung den 23. April zum Tag des Deutschen Bieres aus. Alle Vermarktungsbemühungen konnten jedoch nicht verhindern, dass der Bierabsatz in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stetig zurückging, wie auch unserem Chart der Woche zu entnehmen ist. Lag der Höchstwert bei knapp 108 Millionen Hektolitern im Jahr 1994, waren es im vergangenen Jahr noch 64. Der Verbrauch pro Einwohner sank in diesem Zeitraum von 133 auf 77 Liter pro Jahr.

Die bis 1993 zurückreichende Datenreihe weist nur sechs Jahre mit steigendem Absatz aus; die meisten davon sind mit bloßem Auge nicht einmal zu erkennen. Der größte Anstieg war im Jahre 2022 zu verzeichnen – und reichte bei weitem nicht aus, den Rückgang der vorangegangenen beiden Corona-Jahre wettzumachen. Das Aufkommen alkoholischer Mischgetränke und ein genereller Trend zu gesünderer und bewussterer Ernährung zeichnen sich in der langfristigen Entwicklung ab.

Ein anderer Trend sorgte bis zur Pandemie zumindest bei der Anzahl der Braustätten für einen Anstieg. Im Zuge des Craft-Beer-Booms eröffneten viele kleine Brauereien; seit Mitte der 2000er Jahre wuchs die Zahl der Braustätten nahezu jedes Jahr. Doch auch diese Entwicklung drehte sich 2020. Ein schrumpfender Markt ist auf Dauer kein günstiges Umfeld für neue Marktteilnehmer.

Wir hoffen, dass Sie gestern anlässlich des 510. Jubiläums des Reinheitsgebots einen schönen Tag des Deutschen Bieres begehen konnten. Falls Ihnen dieser Feiertag doch irgendwie durchgerutscht sein sollte, bietet sich am bevorstehenden Wochenende ja vielleicht nachträglich Gelegenheit, dem Abwärtstrend der letzten Jahrzehnte entgegenzuwirken – ein alkoholfreies Bier geht zwar in eine andere Statistik ein, ist aber natürlich auch erlaubt. Prost!

Autor: Sebastian Franke