Steuertipp: Einkommensteuerbescheid prüfen | 28.05.2019

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Zahlendreher, eine falsche Steuertabelle oder die Angabe zur Kinderzahl – nicht selten ist der Einkommensteuerbescheid falsch. Deshalb ist es ratsam, den Bescheid auf Fehler zu checken. Denn ein rechtzeitiger Einspruch lohnt sich, um die gezahlte Einkommensteuer zurückzubekommen.
Einkommensteuerbescheid prüfen: Worauf ist zu achten?
Die Sachbearbeiter der Finanzämter müssen in einer Anlage begründen, warum der Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht. Allerdings sind die Begründungen in den Unterlagen nicht immer vollständig. Checken Sie deshalb den Einkommensteuerbescheid auf folgende Punkte:
- Das Finanzamt berücksichtigt Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. BAföG) richtig?
- Erkennt die Finanzverwaltung alles an? Sind die Erläuterungen verständlich?
- Der Bruttoarbeitslohn ist im Einkommensteuerbescheid und in der Lohnsteuerbescheinigung identisch?
- Berücksichtigt der Steuerbescheid Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag mit den richtigen Beträgen?
- Das Finanzamt gibt die Sozialversicherungsbeiträge im Steuerbescheid richtig an?
Einkommensteuerbescheid verstehen und rechtzeitig Einspruch erheben
Der Steuerzahler muss innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, wenn der Einkommensteuerbescheid von der Steuererklärung abweicht. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Datum auf dem Poststempel oder dem Steuerbescheid plus drei Tage. Der Steuerpflichtige kann im Zuge eines Einspruchs auch schon eine Kopie von fehlenden Belegen für Aufwendungen oder vergessene Steuer-Angaben nachreichen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Korrektur nur in wenigen Fällen möglich.
Es empfiehlt sich, den Einspruch in schriftlicher Form einzureichen – wahlweise per Brief, E-Mail oder Fax – oder ihn mündlich bei der Finanzverwaltung protokollieren zu lassen. Wichtig ist es, zu verdeutlichen, dass Sie mit dem Einkommensteuerbescheid nicht einverstanden sind und das zu begründen. Daher ist es ratsam, Worte wie "Einspruch", "Widerspruch" oder "Einwand" zu verwenden. Der Steuerpflichtige kann die Begründung dazu nachreichen. Allerdings gilt: Ob Einspruch oder nicht, die Einkommensteuer ist grundsätzlich pünktlich zu bezahlen.
Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war. Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Steuertipps, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Aktualisiert am: 28.05.2019
Autor: ING