Mann und Baby schlafen im Bett

Altersvorsorge für jede Lebenslage

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei Jobwechsel, Elternzeit, Auslandsaufenthalt oder einer  beruflichen Auszeit? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Flexibilität und Vorsorge in verschiedenen Lebensphasen.

Auf einen Blick: Das Wichtigste zu Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Ruhestand im Ausland

  • Arbeitslosigkeit hat zunächst keine Auswirkungen auf Ihr Altersvorsorgedepot. Der Vertrag bleibt bestehen und das bereits angesparte Vermögen bleibt investiert.
  • Sie können Beiträge flexibel anpassen. Einzahlungen lassen sich weiterführen, reduzieren oder vorübergehend aussetzen.
  • Bereits erhaltene Zulagen gehen bei einer Beitragspause nicht verloren.
  • Bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bleibt das Vermögen im Altersvorsorgedepot erhalten. Eine vorzeitige Auszahlung kann jedoch zur Rückzahlung von Förderungen führen.
  • Das Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich vererbt werden. Welche Regelungen gelten, hängt vom Zeitpunkt des Todes und der gewählten Auszahlungsform ab.
  • Ehegatten*innen und eingetragene Lebenspartner*innen können unter bestimmten Voraussetzungen das geförderte Vermögen übernehmen, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht.
  • Ein Ruhestand im EU-Ausland ist grundsätzlich möglich, ohne allein deshalb die Förderung zu verlieren.
Zwei Männer springen ins Meer

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Altersvorsorgedepot bei Arbeitslosigkeit, Scheidung & Co

Wie flexibel ist das Altersvorsorgedepot bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Todesfall oder Ruhestand im Ausland? 

Taschenrechner und Kaffee auf Tisch

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei Scheidung oder im Todesfall? Die wichtigsten Antworten

Kann ich mein Altersvorsorgedepot vererben?

Ja, grundsätzlich kann Vermögen aus dem Altersvorsorgedepot vererbt werden. Wie genau das funktioniert, hängt davon ab, wie die Auszahlungsphase gestaltet ist. Das hängt auch vom Anbieter ab. 

  • Bei einem Auszahlungsplan kann das noch vorhandene Restkapital generell vererbt werden.
  • Eine lebenslange Rente endet dagegen grundsätzlich mit dem Tod.
  • Wurde eine Rentengarantiezeit von z.B. zehn oder zwanzig Jahren vereinbart, werden die Zahlungen für die verbleibende Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Wichtig: Werden Leistungen an Erben oder Erbinnen ausgezahlt, müssen die auf das geförderte Vermögen entfallenden Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.  Für Ehepartner*innen und eingetragene Lebenspartner*innen ist eine förderunschädliche Übertragung möglich. Das bedeutet: Dann bleibt die staatliche Förderung erhalten. 

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung wird das Altersvorsorgedepot grundsätzlich im Rahmen des gesetzlichen Versorgungsausgleichs berücksichtigt.

Dabei wird der Teil des Guthabens betrachtet, der während der Ehe aufgebaut wurde. Die ausgleichsberechtigte Person erhält in der Regel ein eigenes Anrecht auf diesen Anteil.

Kurz gesagt: Das während der Ehe erworbene Altersvorsorgevermögen wird bei einer Scheidung zwischen den Partner*innen aufgeteilt.

Muss ich bis zur Rente in das Altersvorsorgedepot einzahlen?

Nein. Sie müssen nicht bis zur Rente durchgehend einzahlen.

Das Altersvorsorgedepot kann vor Beginn der Auszahlungsphase ruhen. Das bedeutet: Sie können die Sparrate reduzieren, die Einzahlungen zeitweise aussetzen oder später wieder aufnehmen. Das bereits angesparte Vermögen bleibt dabei investiert und bereits erhaltene Zulagen gehen durch eine Beitragspause nicht verloren.

Gut zu wissen: Bereits erhaltene Zulagen gehen durch eine Beitragspause nicht verloren. Für neue Zulagen müssen jedoch grundsätzlich mindestens 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Mindestlaufzeit?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit. Jeder Anbieter kann aber individuell eine Mindestlaufzeit vorgeben. Für die Anlage am Kapitalmarkt ist ein längerer Zeitraum von Vorteil. Die Auszahlung beginnt in der Regel frühestens mit dem 65. Geburtstag oder mit dem früheren Bezug einer gesetzlichen Altersrente. 

Muss ich bei dem Altersvorsorgedepot jeden Monat den gleichen Betrag einzahlen?

Nein. Sie können Ihre Einzahlungen grundsätzlich flexibel gestalten. Das Gesetz schreibt keine gleichbleibende monatliche Sparrate vor.

Für die staatliche Förderung ist entscheidend, wie viel Sie innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt einzahlen. Ob monatlich, quartalsweise oder durch zusätzliche Einzahlungen, hängt von Ihrem ausgewählten Vertrag ab.

Das kann besonders hilfreich sein, wenn Ihr Einkommen schwankt oder Sie beispielsweise Bonuszahlungen für Ihre Altersvorsorge nutzen möchten.

Gibt es eine Altersgrenze für das Altersvorsorgedepot?

Nein. Eine gesetzliche Höchstaltersgrenze für den Abschluss eines Altersvorsorgedepots gibt es nicht. Allerdings muss die Auszahlungsphase spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen. Wer kurz vor diesem Alter einsteigt, hat daher nur noch wenig Zeit zum Vermögensaufbau. Außerdem können Anbieter eigene Höchstaltersgrenzen  festlegen.