Familie sitzt auf Bank

Das Wichtigste zu Steuern und Auszahlung

Wann komme ich an mein Geld? Muss ich die Auszahlung versteuern? Welche Steuervorteile gibt es und was bedeutet nachgelagerte Besteuerung? Hier finden Sie verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Steuern und Auszahlung beim Altersvorsorgedepot.

Auf einen Blick: Steuervorteile und Auszahlung beim Altersvorsorgedepot

  • Während der Ansparphase bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne im Altersvorsorgedepot steuerfrei.
  • Es fallen während der Ansparphase weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an.
  • Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst, wenn Geld aus dem Altersvorsorgedepot ausgezahlt wird.
  • Geförderte Beiträge, staatliche Zulagen und die darauf erzielten Erträge werden in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Sie können Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr plus Zulagen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich das für Sie lohnt (Günstigerprüfung).
  • Die Auszahlungsphase kann in der Regel ab dem 65. Geburtstag beginnen und muss spätestens mit 70 starten.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase können einmalig bis zu 30% des angesparten Kapitals auf einmal entnommen werden.
  • Das restliche Vermögen wird je nach Anbieter als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt.

 

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Altersvorsorgedepot & Steuervorteile

Erfahren Sie, welche Steuervorteile das Altersvorsorgedepot bietet, wann Sie auf Ihr Geld zugreifen können und was im Ruhestand für Sie übrig bleibt.

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Altersvorsorgedepot: Wann fallen Steuern an und wie funktioniert die Auszahlung?

Muss ich die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot versteuern?

Ja, Auszahlungen sind steuerpflichtig. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt davon ab, ob das Geld aus geförderten oder ungeförderten Beiträgen stammt. Bei ungeförderten Beiträgen wird in der Regel nicht die gesamte Auszahlung besteuert, sondern nur der Ertragsanteil. 

Sind Erträge und Kapitalerträge im Altersvorsorgedepot steuerfrei?

Während der Ansparphase werden Erträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nicht besteuert. Es fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Ebenfalls nicht besteuert werden Kursgewinne, die durch gesetzlich vorgeschriebene Umschichtungen in der Ansparphase erzielt werden. Die Besteuerung erfolgt erst während der Auszahlungsphase. 

Wann fallen Steuern beim Altersvorsorgedepot an?

Die Besteuerung erfolgt, wenn Anleger und Anlegerinnen Geld aus dem Altersvorsorgedepot erhalten. Das ist grundsätzlich erst in der Auszahlphase der Fall. Die Steuer wird dann jeweils für das Kalenderjahr fällig, in dem die Auszahlungen geflossen sind.

Bei einer vorzeitigen Entnahme („förderschädliche Verwendung“) müssen alle erzielten Erträge rückwirkend als Einkommen versteuert werden. Zudem müssen sämtliche staatliche Zulagen sowie die gewährten Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden.

Eine Ausnahme bildet die vorzeitige Entnahme für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Sie können Ihr Guthaben voraussichtlich auch künftig für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie einsetzen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren. Neu ist: Diese Option muss nicht mehr in jedem Altersvorsorgedepot enthalten sein. Die ING wird keine Wohnförderung im Altersvorsorgedepot anbieten. 

 

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?

Während der Ansparphase profitieren Sie von staatlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen. Zudem bleiben Erträge und Wertsteigerungen steuerfrei. Erst wenn das Geld im Ruhestand ausgezahlt wird, erfolgt die Besteuerung.

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge und Wertsteigerungen anfallen. Zudem werden die Einzahlungen staatlich gefördert und können steuerlich berücksichtigt werden. Die Besteuerung erfolgt erst später in der Auszahlungsphase. Kurz gesagt: Zuerst fördern, später besteuern.

 

Muss ich Kapitalerträge versteuern?

Nein, nicht während der Ansparphase. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bleiben im Altersvorsorgedepot steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst bei der späteren Auszahlung.

Während der Ansparphase werden Erträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nicht besteuert. Es fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Auch bei Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots realisierte Kursgewinne werden in dieser Phase nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst während der Auszahlungsphase.

 

Werden Ehepaare und eingetragene Lebenspartner*innen unterschiedlich behandelt?

Nein. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner*innen werden bei der Förderung und Besteuerung grundsätzlich gleichbehandelt.

Wann komme ich an mein Geld aus dem Altersvorsorgedepot?

Das Geld dient der Altersvorsorge und steht Ihnen daher grundsätzlich erst mit Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung. Diese kann regulär ab dem 65. Geburtstag beginnen – oder früher, wenn bereits eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen wird. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie einmalig bis zu 30% des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen.

Sind Teilentnahmen möglich?

Teilentnahmen sind nur eingeschränkt möglich. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie einmalig bis zu 30% des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen. Das verbleibende Kapital können Sie sich ab dem 65. Geburtstag auszahlen lassen - je nach Anbieter über einen Auszahlungsplan oder als lebenslange Rente. 

Kann ich vorzeitig auf das Geld zugreifen?

Grundsätzlich bleibt das Geld bis zur Auszahlungsphase für die Altersvorsorge gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung ist zwar möglich, führt aber in der Regel dazu, dass die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen („schädliche Verwendung“). 

Ab welchem Alter kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Die Auszahlung kann ab dem 65. Geburtstag beginnen – oder früher, wenn schon eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen wird. Spätestens ab dem 70. Geburtstag muss die erste Auszahlung erfolgen.

Wie funktioniert die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgedepot?

Wenn die Auszahlungsphase beginnt, können Sie sich einmalig bis zu 30 % Ihres bis dahin angesparten Kapitals auszahlen lassen. Das restliche Vermögen wird anschließend entweder als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt – je nach Anbieter. Die ING wird einen Auszahlungsplan für das Altersvorsorgedepot anbieten. Dieser muss generell mindestens bis zu Ihrem 85. Geburtstag laufen.

Entscheiden Sie sich für einen Auszahlungsplan, bleibt das noch nicht ausgezahlte Kapital weiterhin investiert. Es kann also auch während der Auszahlungsphase weiter Erträge erwirtschaften.

Die Auszahlungsphase kann regulär ab dem 65. Lebensjahr beginnen. Sie kann auch früher starten, wenn Sie bereits Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehen. Spätestens ab dem 70. Geburtstag muss die erste Auszahlung erfolgen.

Was passiert bei einer Kündigung des Altersvorsorgedepots?

Eine Kündigung kann finanzielle Nachteile haben. Denn staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile müssen häufig zurückgezahlt werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, zunächst Alternativen wie eine Beitragsfreistellung oder die Übertragung des Guthabens auf einen anderen Altersvorsorgevertrag mit Ihrem Anbieter zu prüfen. So bleibt das bereits aufgebaute Vorsorgevermögen weiterhin für Ihre Altersvorsorge erhalten.

Kündigen Sie Ihr Altersvorsorgedepot vor Beginn der Auszahlungsphase, gilt dies als „schädliche Verwendung“. Das bedeutet: Sie müssen die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Dabei kann insbesondere nach längerer Vertragsdauer eine hohe Summe zusammenkommen.

Folgen einer Kündigung

  • Staatliche Förderung entfällt: Bei einer Kündigung müssen Sie erhaltene Zulagen zurückzahlen.
  • Steuervorteile werden rückgängig gemacht
    Wurden in der Ansparphase steuerliche Vorteile genutzt, können diese nachträglich zurückgefordert werden.
  • Auszahlung des verbleibenden Guthabens
    Sie erhalten das nach Abzug von Förderungen, Steuervorteilen und gegebenenfalls anfallenden Kosten verbleibende Guthaben ausgezahlt.

Oft die bessere Alternative

  • Vertrag ruhen lassen (beitragsfrei stellen)
    Wenn Sie vorübergehend nicht weiter sparen möchten, können Sie den Vertrag in vielen Fällen ruhen lassen, ohne ihn zu kündigen.
  • Guthaben übertragen (Anbieterwechsel)
    Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Anbieter kann Ihr angespartes Vermögen auf einen anderen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die staatliche Förderung bleibt dabei grundsätzlich erhalten.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Rentenalter?

Wenn der Ruhestand beginnt, können Sie Ihr angespartes Vermögen nutzen. Die Auszahlungsphase kann ab dem 65. Geburtstag starten – oder früher, wenn Sie bereits Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehen.

Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich einmalig bis zu 30% Ihres angesparten Kapitals auszahlen lassen. Das verbleibende Vermögen wird, je nach Anbieter, anschließend entweder als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan an Sie ausgezahlt. Ein Auszahlungsplan muss mindestens bis zum 85. Geburtstag laufen. Die ING wird einen Auszahlungsplan anbieten.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für einen Auszahlungsplan, bleibt das noch nicht ausgezahlte Vermögen weiterhin angelegt. So kann Ihr Geld auch während der Auszahlungsphase weiterhin Erträge erwirtschaften.

Wie wirkt sich das Altersvorsorgedepot auf meinen Steuersatz im Alter aus?

Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dadurch erhöhen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im Ruhestand. Je nach Höhe Ihrer gesamten Einkünfte kann sich dadurch auch Ihr persönlicher Steuersatz verändern. Wie stark sich das auswirkt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Entscheidend sind alle steuerpflichtigen Einkünfte im Alter – zum Beispiel aus der gesetzlichen Rente, einer Betriebsrente, Vermietung oder Kapitalanlagen.

Gut zu wissen: Die tatsächliche Steuerbelastung hängt immer von Ihren gesamten Einkünften im Ruhestand ab und lässt sich daher nicht pauschal vorhersagen.