Kinder rechtlich anerkennen

Was moderne Familien beachten müssen

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In klassischen Familien sind Mutter, Vater und Kind rechtlich klar miteinander verbunden: Die Mutter ist automatisch rechtliche Mutter, der Vater wird durch Ehe mit der Mutter oder durch eine anerkannte Vaterschaft rechtlicher Vater (§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Dieses gesetzliche Verwandtschaftsverhältnis begründet Rechte und Pflichten – etwa bei Erbschaft, Unterhalt, Pflege oder Versicherung. 

Doch längst leben viele Kinder in anderen Familienformen: in Patchwork-, Regenbogen- oder Pflegefamilien, in Wahlverwandtschaften oder bei Alleinerziehenden. Hier ist die rechtliche Anerkennung des Kindes entscheidend, um familiäre Verantwortung auch juristisch und finanziell abzusichern. 

Zwei Beispiele:  

1. Lukas ist das leibliche, aber rechtlich nicht anerkannte Kind seines Vaters. Die Vaterschaft wurde nie beurkundet, es gibt auch kein Testament. Stirbt der Vater, gilt Lukas nicht als sein gesetzliches Kind (§ 1924 BGB) und hat damit keinen automatischen Erbanspruch. Das gesamte Erbe fällt an andere gesetzliche Erbinnen und Erben – zum Beispiel die Ehepartnerin oder Geschwister des oder der Verstorbenen. Selbst eine enge soziale Beziehung ist ohne rechtliche Anerkennung gegenstandslos.

2. Emma lebt seit ihrer Geburt bei der Lebenspartnerin ihrer leiblichen Mutter. Die Partnerin hat das Kind nie adoptiert. In der privaten Krankenversicherung, der Lebensversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge gilt Emma daher nicht als ihr „Kind“ im versicherungsrechtlichen Sinne, da kein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Sie hat weder Anspruch auf Mitversicherung noch auf Leistungen aus einer Lebensversicherung im Todesfall. 

  • Gut zu wissen: Nach deutschem Recht kann ein Kind maximal zwei rechtliche Elternteile haben. Eine rechtliche „Mehrelternschaft“ ist bislang nicht vorgesehen, auch wenn es durchaus Kinder gibt, die etwa in Patchworkfamilien mit mehr als zwei Sorgepersonen aufwachsen. 

Patchworkfamilien: Wer gehört zu wem?

In Patchworkfamilien wächst ein Kind auch mit Erwachsenen auf, die keine leiblichen Eltern sind. Das emotionale Band ist oft stark, doch rechtlich gilt: Der neue Partner oder die neue Partnerin eines Elternteils hat keine Elternrechte oder -pflichten. Ohne Adoption oder Sorgerechtsübertragung kann das zu Problemen führen – etwa beim Erb- oder Versicherungsrecht. 

Die Stiefkind-Adoption schafft hier Klarheit. Mit ihr wird der Bonus-Elternteil vollwertig rechtlicher Elternteil. Die Adoption muss beim Familiengericht beantragt und vom Jugendamt begleitet werden. Nach § 1754 BGB hat das Kind danach die gleiche Stellung wie ein leibliches Kind. 

Alleinerziehende: Unterhalt sichern

Bei alleinerziehenden Müttern ist es für das Kind wichtig, dass die Vaterschaft anerkannt oder rechtlich geklärt ist. Dies geschieht durch eine öffentliche Beurkundung beim Standesamt, Jugendamt oder einer Notarin beziehungsweise einem Notar und schafft das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis – mit allen Rechten und Pflichten wie Unterhalt, Sorgerecht oder Erbrecht (§§ 1594 ff. BGB). Fehlt sie, kann kein Unterhalt geltend gemacht werden und das Kind ist im Erbfall nicht abgesichert. 

Wenn es Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsanerkennung gibt, kann eine Beistandschaft beim Jugendamt helfen, die Anerkennung zu begleiten und Unterhalt zu sichern. Diese kann beim jeweiligen Jugendamt vor Ort beantragt werden.  

Entsteht eine neue Beziehung und der neue Partner/die neue Partnerin möchte rechtliche Verantwortung für das Kind übernehmen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten: die Stiefkind-Adoption (bei vorherigem alleinigem Sorgerecht) oder die Sorgerechtsübertragung.   

Regenbogenfamilien: Adoptionsmodalitäten prüfen

In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kann das Eltern-Kind-Verhältnis rechtlich komplizierter sein. Zwar dürfen verheiratete Paare seit 2017 gemeinsam adoptieren, aber die Mit-Mutter- oder Mit-Vater-Rechte bestehen nicht automatisch. Eine Stiefkind-Adoption oder eine gerichtliche Feststellung der Elternschaft ist nötig, damit beide Partnerinnen oder Partner rechtliche Eltern werden. 

  • Übrigens: Bei Kindern, die in heterosexuellen Ehen geboren werden, gilt der Ehemann automatisch als Vater – egal, ob er der tatsächliche biologische Vater ist. Bei lesbischen Ehepaaren ist das nicht so – hier muss die nicht-leibliche Mutter das gemeinsame Kind formal adoptieren, um das Sorgerecht zu erhalten.   

So sorgen Eltern für rechtliche Sicherheit

  1. Rechtzeitig anerkennen oder adoptieren: Frühzeitige Vaterschaftsanerkennung oder Stiefkind-Adoption vermeiden spätere Unsicherheiten. 
  2. Beistandschaft und Sorgeerklärung nutzen: Das Jugendamt bietet kostenfreie Unterstützung. 
  3. Beurkundung nicht vergessen: Nur öffentliche Urkunden schaffen Rechtssicherheit. 
  4. Finanzielle Absicherung planen: Testament, Vorsorgevertrag und Bezugsrechte in Versicherungen prüfen. 
  5. Beratung einholen: Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht oder Adoptionsstellen helfen individuell weiter. 

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