Elternzeit: So gibts Extra-Rentenpunkte

So viel Geld steht Eltern zu

Vater mit Kind und Laptop

Wickeln, Stillen und Staunen, was der Nachwuchs jeden Tag dazu lernt: Während der Elternzeit ist man mit den Gedanken oft ganz woanders als bei der Rente. Verständlich! Doch Mütter und Väter müssen sich keine Sorgen machen. Trotz Verdienstausfall in der „Babypause“ und Elterngeld erhalten sie Rentenpunkte.

Elternzeit und Rente: So gibt’s keine Nachteile

Oft sind es immer noch die Mütter, die in den ersten Jahren mit den Kindern zu Hause bleiben. Das zeigen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach waren 2024 knapp ein Viertel aller Mütter, deren jüngstes Kind unter 6 Jahre alt war, in Elternzeit; bei Vätern lag der Anteil bei 1,8 %. Damit Eltern dadurch später keinen Nachteil bei der Rente haben, gibt es die sogenannte Kindererziehungszeit. Die gute Nachricht ist: Die Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt in dieser Zeit der Bund – und das unabhängig davon, ob man Elterngeld bezieht oder erwerbstätig ist.

Erziehungszeiten: So viele Rentenpunkte erhalten Eltern

Doch wie funktioniert die Kindererziehungszeit? Das Prinzip ist einfach: Wer sich um die Erziehung der Kinder kümmert, erhält Rentenpunkte gutgeschrieben – und zwar so, als hätte man normal weitergearbeitet.

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es pro Kind bis zu 2,5 Jahre Erziehungszeit.
  • Für Kinder, die später geboren wurden, werden pro Kind Rentenbeiträge für 3 Jahre angerechnet.

„Während dieser Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als ob der durchschnittliche Verdienst aller Versicherten erzielt wird”, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht derzeit 40,79 € monatlicher Bruttorente je Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2025)

Wie viel Geld gibt es für die Kindererziehung?

Pro Jahr Kindererziehungszeit wird etwa 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Bei einem Rentenwert von 40,79 € (seit 1. Juli 2025) ergeben sich pro Kind ca. 122,37 € monatlich (3 Jahre für Geburten ab 1992) bzw. ca. 101,98 € monatlich (2,5 Jahre für Geburten bis 1991).

Wer bekommt Erziehungszeit?

Anspruch auf Kindererziehungszeit haben fast alle Erziehenden. Dazu gehören die biologischen Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, die sich in den ersten Jahren um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Aber: Nur ein Elternteil erhält Rentenbeiträge gutgeschrieben. „Die Kindererziehungszeit erhält der Elternteil, welcher das Kind überwiegend in Deutschland erzieht”, sagt Braubach. Falls beide Eltern das Kind gleichermaßen erziehen, bekäme die Mutter die Kindererziehungszeit anerkannt. Soll die Erziehungszeit ganz oder teilweise trotzdem dem anderen Elternteil angerechnet werden, muss das der Rentenkasse mitgeteilt werden. „Diese Erklärung wirkt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend“, warnt die Expertin.

Keinen Anspruch auf Kindererziehungszeit haben in der Regel:

  • Eltern, die ihre Kinder im Ausland erziehen. Welche Ausnahmen gelten, erklärt die Rentenversicherung in dieser Broschüre.
  • Eltern, die bereits eine reguläre Altersvollrente erhalten.

Erhält man Rentenpunkte auch während einer Erwerbstätigkeit?

Nicht nur Eltern, die Elterngeld in Anspruch nehmen, können von Extra-Rentenpunkten profitieren. „Auch neben einer Beschäftigung, sei es in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob, können Kindererziehungszeiten für die spätere Rente berücksichtigt werden”, erklärt Braubach. Dabei werde die Kindererziehungszeit den Rentenansprüchen aus dem eigenen Verdienst hinzu gerechnet. Aber Achtung: Das gilt nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Diese Höchstgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und liegt 2026 bei 8.450 € monatlich bzw. 101.400 € jährlich. Wird diese Grenze erreicht/überschritten, werden Kindererziehungszeiten nur bis zur Höchstgrenze berücksichtigt.

Extra-Rentenpunkte in der Elternzeit: So geht’s

Rentenpunkte für die Erziehungszeit gibt es nicht automatisch: Sie müssen bei der Rentenversicherung beantragt werden. Das Formular heißt V0800 und kann hier heruntergeladen werden. Theoretisch eilt der Antrag nicht, Eltern haben bis zur Rente dafür Zeit. Fachliche Hinweise sprechen dafür, den Antrag frühzeitig zu stellen, um die eigene Altersvorsorge korrekt einschätzen zu können.

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