Erwerbsminderungsrente – was ist das?
Wer längerfristig arbeitsunfähig ist, kann Unterstützung durch die Deutsche Rentenversicherung bekommen.
Erwerbsminderungsrente – was ist das?
Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit
Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt und der Arbeitsalltag zur Herausforderung wird, kann die Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten. Sie richtet sich an Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Höhe der Rente berechnet wird und welche Schritte notwendig sind, um einen Antrag zu stellen.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen insbesondere zwei Hauptkriterien erfüllt sein:
- Gesundheitliche Einschränkungen: Es muss festgestellt werden, dass die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung erheblich gemindert ist. Bei einer vollen Erwerbsminderung kann die betroffene Person weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung liegt die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich. Bevor die Erwerbsminderung anerkannt werden kann, muss eine entsprechende Reha absolviert worden sein.
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Die betroffene Person muss mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein (allgemeine Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Häufige Ursachen für Erwerbsminderung
Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderung. Laut der Deutschen Rentenversicherung entfielen im Jahr 2023 41,8% der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Leiden wie Depressionen oder Angststörungen – 1996 waren es erst 20,1%. Darauf folgen Krebserkrankungen mit 14,5%, Erkrankungen des Bewegungsapparates und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Berechnung der Rentenhöhe
Wer 2023 einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente hatte, bekam im Schnitt 1.059 Euro ausgezahlt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Entgeltpunkte: Diese spiegeln die Höhe des bisherigen Einkommens im Vergleich zum Durchschnittseinkommen wider.
- Zugangsfaktor: Dieser berücksichtigt, ob die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird.
- Rentenfaktor: Für die volle Erwerbsminderungsrente beträgt dieser 1,0; für die teilweise Erwerbsminderungsrente 0,5.
- Aktueller Rentenwert: Dieser wird jährlich angepasst und beträgt ab dem 1. Juli 2025 voraussichtlich 40,79 Euro.
Wie hoch der eigene Anspruch zum aktuellen Zeitpunkt ist, verrät ein Blick auf Ihre aktuelle Renteninformation, die Sie einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt bekommen.
- Gut zu wissen: Wer vorsorgen möchte, kann zusätzlich prüfen, ob sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt. Diese kommt häufig auch in Fällen auf, in denen die Erwerbsminderungsrente nicht greift.
So stellen Sie den Antrag
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel ab dem siebten Monat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. In den ersten sechs Monaten erhalten Sie in der Regel Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie sich in einer Rehamaßnahme befinden.
Da die Bearbeitung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, rät die Deutsche Rentenversicherung dazu, den Antrag möglichst früh zu stellen – idealerweise innerhalb von drei Monaten, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Bearbeitung benötigt die Deutsche Rentenversicherung unter anderem folgende Informationen:
- Namen und Kontaktdaten aller behandelnden Ärztinnen und Ärzte,
- Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre,
- eine genaue Beschreibung der gesundheitlichen Einschränkungen,
- eine chronologische Übersicht der bisherigen beruflichen Stationen – inklusive Angaben zu Lohn- oder Gehaltsgruppen.
Eine vollständige Liste aller benötigten Unterlagen gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
- Gut zu wissen: Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags erhalten Sie kostenfrei in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie beim Versicherungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch ehrenamtlich tätige Versichertenälteste stehen helfend zur Seite. Zusätzlich bieten Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) ihren Mitgliedern individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.
Dauer und Hinzuverdienst
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel zunächst befristet für maximal drei Jahre gewährt. Eine unbefristete Rente ist möglich, wenn keine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf in einem gewissen Rahmen hinzuverdienen:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 19.661,25 Euro pro Jahr.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 39.322,50 Euro pro Jahr.
Wichtig: „Die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist“, erläutert die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.