Wie viel Haus kann ich mir wirklich leisten?

Achtung: Diese Nebenkosten können anfallen

Bauen-Wohnen 4 min Lesedauer 09.01.2024
Hausnebenkosten

Auch wenn Zins und Tilgung bezahlt werden können – eine Immobilie verschlingt nach dem Kauf jede Menge Geld. Und das monatlich. Auf diese Kosten müssen Sie achten:

Mit Nebenkosten von vier Euro pro Monat und Quadratmeter rechnen

Wer Hauseigentümer*in ist, muss keine Miete mehr zahlen, hat für das Alter vorgesorgt, und kann unbeschwert das Leben genießen. Soweit die Theorie. Doch in der Praxis kommen zu den meist vierstelligen monatlichen Aufwendungen für Zins und Tilgung nicht zu vernachlässigende Nebenkosten hinzu. Angehende Immobilienbesitzer*innen sollten diese von Anfang an mit in ihre Finanzplanung einkalkulieren. "Für ein Haus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche, das von zwei Personen bewohnt wird, sollte mit durchschnittlich etwa vier Euro je Quadratmeter und Monat gerechnet werden", sagt Stefan Wagner, Baufinanzierungsexperte bei Dr. Klein, einem bundesweit tätigen Finanzdienstleister. Bei diesem Beispiel wären das 600 Euro monatlich und 7.200 Euro pro Jahr.

Großer Kostenfaktor: Heizung und Strom

Grundsätzlich lässt sich zwischen den Kosten der öffentlichen Hand und privaten Aufwendungen unterscheiden. Zu ersteren gehören die Grundsteuer, Müll- und Straßenreinigungsgebühren sowie Entgelte für Wasser, Abwasser und in manchen Fällen Regenwasserentsorgung. Bei der zweiten Gattung seien die Nebenkosten eines Hauses etwa für Heizung und Strom ein großer Kostenfaktor, sagt Wagner. Vor allem bei älteren, nicht energetisch sanierten Häusern schlägen diese besonders zu Buche. Hinzu kommen Ausgaben für Schornsteinfeger*in, Telefon und Internet. Nicht vergessen sollten Immobilienbesitzer*innen Ausgaben für wichtige Versicherungen: "Gebäude-, Hausrat- und gegebenenfalls eine Elementarschadenversicherung sollten auf alle Fälle abgeschlossen werden", rät Wagner. Auch eine Haftpflichtversicherung sei ratsam, da diese die Folgekosten übernimmt, sollte eine Passantin oder ein Passant beispielsweise durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt werden. Wer sein Haus vermietet, benötigt zudem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Instandhaltungsrückstellungen nicht vergessen

Größter Posten auf der Nebenkostenliste dürfte meist ein Punkt sein, den Hausbesitzer*innen mitunter komplett vergessen: Rücklagen für Reparaturen und Instandhaltung. "Hierfür sollten ein Euro je Quadratmeter und Monat gespart werden", sagt der Finanzexperte. Bei dem eingangs genannten Beispielshaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche sind das 150 Euro monatlich oder 1.800 Euro im Jahr. Angehende Hausbesitzer*innen sollten bei ihrer Finanzplanung außerdem darauf achten, ob beispielsweise Straßenausbaugebühren in der Zukunft fällig werden könnten, oder ein Anschluss an die Kanalisation ansteht. Wer sich jetzt wundert: Vor allem in ländlichen Gebieten sind Klärgruben im eigenen Garten auch heute keine Seltenheit.

Wenn Bäume zur Kostenfalle werden

Soweit zu den offensichtlichen Kosten. Zwei Kostenarten, die nicht alle im Blick haben liegen in den Pflichten einer Hausbesitzerin oder eines Hausbesitzers begründet. Das ist zum einem deren Verantwortung, dass vom Grundstück keine Gefahren ausgehen dürfen. Zum anderen besteht oftmals die Pflicht, Gehwege von rutschigem Laub oder Eis und Schnee freizuhalten. Mitunter müssen dafür Dienstleister beauftragt werden. Wagner: "Auch mit diesen Themen müssen sich Hausbesitzer*innen auseinandersetzen." Denn aufgrund der Rechtsprechung muss eine Eigentümerin oder ein Eigentümer regelmäßig die Bäume des Grundstückes auf morsche Äste und grundsätzlich die Standfestigkeit prüfen. Und das bei Laubbäumen zweimal im Jahr – einmal begrünt und einmal laubfrei. Da nicht alle Hausbesitzer*innen über das nötige Know-how verfügen, kommen sie um eine Baumgutachterin oder einen Baumgutachter nicht herum – und der kostet.

Schneeräumpflicht kann teuer werden

Wer ein Haus besitzt, hat nicht nur die Pflicht dafür zu sorgen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für andere ausgeht, er wird von der Kommune meist auch in die Pflicht genommen bei Schnee und Eis den Gehweg zu räumen oder zu streuen. Und zwar zwischen 7 Uhr morgens und 22 Uhr am Abend. Bei starkem Schneefall muss sogar mehrmals am Tag geräumt werden. Wer berufstätig oder verreist ist, muss daher tagsüber einen Dienstleister mit der Beseitigung des Schnees beauftragen – oder auf Nachbarschaftshilfe hoffen.

Absurde Kosten

Grundsätzlich sind Kommunen immer wieder sehr einfallsreich, Geld von Immobilienbesitzer*innen zu kassieren. Ein Beispiel aus Absurdistan: Die Stadtverwaltung bittet eine Grundstücksbesitzerin oder einen Grundstücksbesitzer einen Baum auf eigene Kosten fällen zu lassen, da die Wurzeln die Platten auf dem Bürgersteig hochdrücken, wodurch eine Stolperfalle entsteht. Die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer ist einverstanden. Aber: Die Stadt verlangt, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer die Fällung des Baums zunächst bei der Kommune beantragt, da das Gehölz unter die Baumschutzsatzung fällt und eigentlich nicht gefällt werden darf. Kostenpunkt: 50 Euro.

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