Beantragung von Kindergeld: Abzocke bei Ausfüllhilfe vermeiden

Welche Hilfe beim Kindergeldantrag kommerzielle Anbieter versprechen und warum Fachleute davor warnen

Familie 4 min Lesedauer 19.12.2023
Kindergeld Abzocke

Wer kennt das nicht: Im Alltag ist die Zeit oft knapp. Beruf, Kinder, Partnerschaft, Haushalt – und manchmal drängt sich auch noch lästiger Papierkram auf. Wenn zum Beispiel ein Antrag auf Kindergeld ausgefüllt werden muss. Wer dafür Hilfe im Internet sucht, sollte wachsam sein – es besteht die Gefahr, Kriminellen auf den Leim zu gehen. Deren Angebote ploppen recht schnell im Netz auf, sobald Suchbegriffe wie „Kindergeld online beantragen“ eingegeben werden. Sie werben damit, für Familien sämtliche Formalitäten rund um die Beantragung von Kindergeld zu übernehmen, etwa gegen ein Entgelt von knapp 30 Euro.

Rechtlich ist das nicht möglich

Der Preis klingt für viele vertretbar. Kindergeldberechtigte sollen ein „einfaches Formular“ online ausfüllen und per Computermaus unterschreiben. Den eigentlichen Antrag will der Anbieter dann mit allem, was dazu gehört, erstellen und bei der für Kindergeld zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (FamKa BA) einreichen. Aber Achtung: Rechtlich ist das nicht möglich. Weil Kindergeldberechtigte den eigentlichen Antrag erst handschriftlich unterschreiben müssen.

Eigenhändige Unterschrift ist ein Muss

„Ohne eine eigenhändige Unterschrift der Mutter, des Vaters beziehungsweise von beiden Elternteilen ist der Antrag auf Kindergeld per se formunwirksam“, sagt Marco Lemme, Fachbereichsleiter Kindergeld bei der Familienkasse in der BA-Zentrale in Nürnberg.

  • In der Konsequenz heißt das: Wer das Internet-Angebot annimmt, zahlt Geld, bekommt aber im Gegenzug nicht die gewünschte Dienstleistung. Die so Geprellten erfahren davon oftmals erst durch einen Anruf bei der Familienkasse, wenn sie sich nach dem Bearbeitungsstand ihres Antrags erkundigen. Wer sich daraufhin beim Kundenservice des Anbieters beschweren will, erreicht ihn zumeist nicht – und das vorab überwiesene Geld ist verloren.

Laut Familienkasse gibt es vermutlich vier kommerzielle Internetanbieter, die Kindergeldberechtigten gegen ein Entgelt anbieten, den Antrag abzuwickeln. Ihren Schätzungen zufolge gehen zehntausende Mütter und Väter darauf ein. Oft, aber nicht immer, träfen die von den Anbietern erstellten Anträge bei der FamKa auch ein. Aber: Sie können nicht bewilligt werden.

Warum die Angebote der Anbieter problematisch sind

Die fehlende eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin ist ein Problem, es gibt aber noch weitere:

  • Formulare/Info-Material: „Oft entsprechen die von Anbietern benutzten Formulare nicht mehr dem aktuellen Stand oder sie leiten veraltete Infos weiter“, sagt Lemme.
  • Datensicherheit: Diejenigen, die auf das Angebot der Anbieter eingehen, vertrauen ihnen unbekannterweise sehr persönliche Daten an. Es besteht die Gefahr, dass diese Daten irgendwann missbräuchlich verwendet werden. Zwar gibt es auf den jeweiligen Websites Hinweise, dass die Daten gelöscht würden. „Aber garantiert ist das nicht“, so Lemme. 

Worauf Sie achten sollten

Wer online Kindergeld beantragen will, sollte „unbedingt wachsam sein, sich vergewissern, dass man tatsächlich auf der richtigen Website ist“, sagt Lemme.

Die richtigen Websites sind:

Vorsicht: Einige der kommerziellen Anbieter haben sich laut Lemme bei dem Muster auf ihrer Website an dem der Agentur für Arbeit orientiert. Sie legen es also darauf an, potenzielle Kunden in die Irre zu führen.

Den Kindergeldantrag können Sie entweder

  • als Formular herunterladen,
  • sich zuschicken lassen oder
  • bei der Familienkasse vor Ort abholen.

Sie kommen mit dem Antrag nicht zurecht oder haben Fragen?

  • Die kostenlose Servicenummer der Familienkasse für Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag können Sie montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr anrufen: 0800-4555530.
  • Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse gibt es hier.

Was Verbraucherschutz-Fachleute sagen

Auch Verbraucherschützer*innen ist das Vorgehen der kommerziellen Anbieter ein Dorn im Auge. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, sagt, ihr sei „diese Abzock-Masche durch Warnungen der Familienkasse bekannt, tatsächlich wenden sich deshalb aber bisher kaum Verbraucher an uns“.

„Wir gehen davon aus, dass sich Betroffene direkt an die Familienkasse wenden und danach selbst versuchen, ihr Geld zurückzubekommen – in der Regel leider erfolglos“, so Oelmann. Ihre Tipps:

  • Schauen Sie sich potenzielle neue Vertragspartner immer genau an und werfen Sie auf deren Website beispielsweise einen Blick ins Impressum. Ist der dort angegebene Firmenname plausibel, passt dieser zu der Sache, um die es geht?
  • Informieren Sie sich auf vertrauenswürdigen Bewertungsportalen über ein Unternehmen, das Ihnen eine Dienstleistung anbietet.
  • Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Verbraucherzentrale.

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