Krankenkasse: Rund um den Zusatzbeitrag

Was Sie tun können, um Geld zu sparen

Familie 4 min Lesedauer 14.02.2023
Krankenkasse Zusatzbeitrag

Ob Lebensmittel, Gas oder Strom – die gestiegenen Preise belasten viele Haushalte in Deutschland. Nun wird auch noch die Gesundheitsversorgung teurer, um das 17 Milliarden Euro schwere Finanzloch der Krankenkassen zu stopfen. Zum Jahresanfang haben die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Beitragssatz erhöht.

Meist höherer Zusatzbeitrag fällig

Nach einer Auswertung von Stiftung Warentest haben 54 der 71 Krankenkassen den individuellen Zusatzbeitrag aufgestockt – das sind zwei von drei Krankenkassen. Der Anstieg liegt zwischen 0,06 und 0,7 Prozentpunkte.

Die Mehrheit der Versicherten muss also künftig mehr zahlen – 46,8 Millionen der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Ein Beispiel: Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin verdient durchschnittlich 4.100 Euro brutto im Monat. Wenn eine Kasse den Beitrag um 0,3 Prozentpunkte erhöht, müsste sie zusätzlich monatlich 12,30 Euro zahlen. Im Jahr summiert sich der Betrag auf 147,6 Euro. Insgesamt sind im Schnitt bei einem Zusatzbeitrag von 1,5% monatlich 61,5 Euro und jährlich 738 Euro mehr fällig.

Bundesweit einheitlicher Beitragssatz

Für alle Versicherten gleich ist der allgemeine Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen – er beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens. Zusammen mit dem Zusatzbeitrag ergibt sich der Gesamtbetrag, den Versicherte pro Monat für ihre Krankenversicherung zahlen. Die Hälfte übernimmt der Arbeitgebende, die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmende. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag alleine.

Kassenindividueller Zusatzbeitrag

Der Deutsche Bundestag hatte im Herbst 2022 beschlossen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2023 von 1,3% auf 1,6% steigt. Für die Krankenkassen ist dies allerdings nicht bindend. Jede Kasse kann ihren Zusatzbeitrag selbst festlegen – er ist also variabel.

Entsprechend weit klaffen die Zusatzbeiträge auseinander, wie eine laufend aktualisierte Liste des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zeigt.

Beitragserhöhung: Keine Information per Brief

Viele Versicherte dürften von den neuen Zusatzbeiträgen gar nichts mitbekommen haben. Im aktuellen Fall müssen die Krankenkassen zwar über ihre Beitragsänderungen informieren, brauchen dies aber bis Ende Juni 2023 nicht mehr per Brief zu tun – was sonst üblich war. Dies legt das Finanzstabilisierungsgesetz fest, das der Bundestag im Herbst 2022 beschlossen hat. Laut offizieller Begründung können die Kassen so Portokosten sparen. Diese müssen allerdings die Änderung „auf andere geeignete Weise“ kommunizieren, zum Beispiel auf ihrer Internetseite oder im Mitgliedermagazin.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats, in dem der Beitrag aufgestockt wird. Das gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen Sie sich nur bei der neuen Kasse anmelden, die sich dann um die Kündigung bei Ihrer alten Versicherung kümmert. Gültig wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats.

Haben Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst? Falls Sie mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert waren, können Sie trotzdem wechseln. Es ist dann möglich, das normale Kündigungsrecht zu nutzen – mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Achtung: Bis zum Wechsel müssen Sie den erhöhten Beitrag zahlen.

Bei Wechsel der Krankenversicherung viel sparen

Als Mitglied einer neuen Krankenkasse lassen sich im Jahr mehrere Hundert Euro sparen. Der genaue Betrag hängt neben den Beitragssätzen auch von der Höhe Ihres Einkommens ab. Was Sie exakt sparen, können Sie online mit Hilfe eines Beitragsrechners bestimmen.

Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass dieser Betrag nicht in exakt dieser Höhe auf Ihrem Konto eingeht. Grund: Krankenkassenbeiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wer zum Beispiel 126 Euro im Jahr durch den Wechsel spart, hat bei Steuerklasse I am Ende 87 Euro.

Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt nicht nur vom Beitragssatz ab. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 90% gleich, doch Faktoren wie Service und Zusatzleistungen spielen ebenfalls eine Rolle. Wenn Sie solche Extras – ob Osteopathie oder Behandlung bei Kinderwunsch – genau vergleichen, können Sie möglicherweise zusätzlich Geld sparen.

Jetzt wirds Zeit für ein Gemeinschaftskonto

Zusammen macht alles noch mehr Spaß. Auch beim Banking: mit dem Gemeinschaftskonto der ING.

Gemeinschaftskonto