Ihre Finanzen im März
Was Sie jetzt wissen sollten
Steuer 2025 ohne Stress: Welche Belege nötig sind, welche Fristen gelten – plus Hundekosten, Pfändungsrechner, DRV-Tipp.
- Steuererklärung steht an? So sieht eine gute Vorbereitung aus
- Welche Kosten für einen Hund steuerlich relevant sein können
- Pfändungsrechner ermittelt: Dieser Geldbetrag bleibt geschützt
- Jahresmeldung an die Rentenversicherung genau prüfen
- ING Podcast: Urlaub ohne Kostenfallen
- Carsten’s Corner: Europa zwischen Höhenflug und Höhenangst
Steuererklärung steht an? So sieht eine gute Vorbereitung aus
Viele drücken sich vor der jährlichen Steuererklärung – sie gilt als lästig und zeitaufwändig. Doch wer die erforderlichen Unterlagen frühzeitig sammelt, kommt mit der Erklärung schneller zum Ziel. Ein simpler Tipp: Legen Sie sich entweder analog oder digital einen zentralen Sammelordner mit dem Titel „Steuer 2025“ an. Dort lassen sich sämtliche Belege, die für die Steuererklärung relevant sind, abheften und sortieren. Um später nicht suchen zu müssen, sollten Sie Unterordner anlegen, etwa für die Bereiche
- Vorsorge, Nachweise zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Spenden
- Beruf – etwa gekaufte Arbeitsmittel wie Laptop oder Software
- Betreuungs- und Kitakosten
- Vermietete Immobilien, Grundsteuerbescheide, Mietübersichten, Makler-, Notar- und Reparaturrechnungen, Darlehenszinsen oder Bauunterlagen für die Abschreibung
Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2025 ist für pflichtveranlagte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ohne steuerliche Beratung der 31. Juli 2026. Alle, die sich bei der Erstellung ihrer Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin unterstützen lassen, haben für die Abgabe bis zum 1. März 2027 Zeit. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat sogar vier Jahre bis zum 31. Dezember 2029 Zeit.
Weitere Tipps in Sachen „Steuererklärung 2025“ finden Sie auch an dieser Stelle.
Welche Kosten für einen Hund steuerlich relevant sein können
Wer einen Hund hat, kann manche – aber längst nicht alle – Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin. Demnach lassen sich die Anschaffungskosten des Hundes sowie die Kosten für Futter und die Hundesteuer nicht absetzen. Gleiches gilt für die Kosten für Tierarztbesuche und eine Krankenversicherung für den Vierbeiner.
Steuerlich absetzbar sind dagegen die Kosten für eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung – vorausgesetzt, der oder die Steuerpflichtige hat den Höchstbetrag für abziehbare Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro pro Jahr noch nicht voll ausgeschöpft. Aber: Alleine die Aufwendungen für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung liegen schnell darüber, etwa ab einem Jahresgehalt von 18.000 Euro. Steuerlich geltend machen kann man zudem Kosten im Bereich von haushaltsnahen Dienstleistungen wie
- für eine professionelle Hundefriseurin oder einen professionellen Hundefriseur, die oder der den Dienst in der Wohnung von Herrchen oder Frauchen verrichtet
- für eine professionelle Hundebetreuung im eigenen Haushalt
- für einen Gassi-Service.
Pfändungsrechner ermittelt: Dieser Geldbetrag bleibt geschützt
Wer Schulden hat und sie zeitnah nicht begleichen kann, muss damit rechnen, dass ein Teil vom Lohn oder Gehalt gepfändet wird. Dieser abziehbare Teil heißt pfändbares Einkommen. Aber wie hoch ist dieser Anteil, der einem vom Gehalt abgezogen wird? Das lässt sich leicht und schnell mit einem kostenlos nutzbaren Pfändungsrechner der Verbraucherzentrale Hamburg herausfinden. Dafür das monatliche Nettogehalt eingeben – und schon wird berechnet, wie viel davon pfändbar ist. Grundsätzlich ist ein Einkommen unter 1.559,99 Euro vor Pfändung geschützt. Alle, die Versorgungspflichten haben, haben eine höhere Schutzgrenze.
Wichtig zu wissen: Das Tool der Verbraucherzentrale kann in manchen Fällen die individuellen Grenzen nur ungefähr ermitteln. Denn einige Einkommensquellen bleiben unberücksichtigt – etwa Sonderzahlungen, Überstunden, Spesen und andere unregelmäßige Einkommensbestandteile.
Jahresmeldung an die Rentenversicherung genau prüfen
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung sowie die 2025 an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung erhalten? Vor allem die Jahresmeldung sollten Beschäftigte sorgfältig prüfen und aufbewahren, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). In der Jahresmeldung sind unter anderem Angaben zur Beschäftigungsdauer sowie zur Höhe des Verdienstes aufgelistet. Dass diese Daten korrekt sind, ist wichtig, da sie die spätere Rentenhöhe beeinflussen. Arbeitnehmende sollten daher unbedingt kontrollieren, ob Angaben wie Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und der Bruttoverdienst korrekt und in vollem Umfang richtig erfasst sind.
Finden sich in der Jahresmeldung Fehler, sollten Betroffene ihren Arbeitgeber um Korrektur bitten.
Wichtig: Bewahren Sie die Jahresmeldungen bis zum Renteneintritt auf. So können Sie später nachweisen, in welcher Höhe Rentenbeiträge eingezahlt worden. Weitere Infos finden sich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
ING Podcast: Urlaub ohne Kostenfallen
Versteckte Gebühren beim Fliegen, teure Geldwechsel, unnötige Ausgaben vor Ort. Auf Reisen begegnen einem so manche Kostenfallen. In der neuen Folge unseres ING Podcasts geben Katrin und Andreas hilfreiche Tipps und teilen so manche Urlaubsstory.
Carsten’s Corner: Europa zwischen Höhenflug und Höhenangst
Je höher man fliegt, desto dünner wird die Luft – und desto größer wird das Potenzial, nervös zu werden. Genau das beobachten wir seit einigen Wochen an den Kapitalmärkten. Unser Chefvolkswirt Carsten Brzeski diskutiert im Gespräch mit Franziska Biehl die Gründe hinter der neuen Dynamik. Und stellt klar – das Zucken ist noch lange keine Panik. Außerdem sprechen unsere Ökonomen über den EU-Wettbewerbsgipfel. Sollten die EU-Spitzen sich nur schwer auf mögliche Wege hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit einigen können – hier gibt es ein paar sehr gute Ansätze.