Ihre Finanzen 2026

Was das neue Jahr bringt

Steuern und Finanzen, Arbeit, Soziales und Familie – das ändert sich im neuen Jahr.

Steuern/Finanzen

Spitzensteuersatz: Im Jahr 2026 greift der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 69.879 Euro (2025: 68.481 Euro). Der Spitzensteuersatz liegt bei 42%.

Grundfreibetrag: Im Jahr 2026 soll der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro steigen (2025 lag er bei 12.096 Euro). Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag: 24.696 Euro für 2026 (2025: 24.192 Euro). Weitere Infos bei der VLH Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

CO₂-Steuer: Heizen mit Öl und Gas wird 2026 teurer werden, weil sich der CO₂-Preis für die fossilen Brennstoffe erhöht. Er wird innerhalb eines Korridors von 55 bis maximal 65 Euro liegen. Derzeit sind es 55 Euro pro Tonne. Details gibt es bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer soll von 30 Cent auf 38 Cent steigen. Das hat der Bundestag beschlossen.

Steuerbescheid: Elektronische Bescheide werden mit Jahresbeginn zur Regel, ein Steuerbescheid per Papier ist die Ausnahme.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab Januar 2026 dauerhaft von 19% auf 7% sinken. Das hat der Bundestag beschlossen – das Votum des Bundesrates steht noch aus. Die Unternehmen in der Gastronomie sollen selbst entscheiden können, ob sie die Senkung an die Gäste weitergeben oder das Geld in Investitionen fließt.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro steigen. Konkret heißt das: Der Verdienst bis zu der jeweiligen Grenze ist steuerfrei. Diese vom Bundestag beschlossene Änderung muss ebenfalls noch den Bundesrat passieren.

Sportvereine: Die Höhe der Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Sportvereinen, die steuerfrei bleiben, steigt von bislang 45.000 Euro auf künftig 50.000 Euro. Der Bundesrat muss am 19. Dezember noch zustimmen.

Finanzen

Schufa: Alle, die einen Kredit benötigen, können voraussichtlich ab Ende März ihren Schufa-Score digital und kostenlos einsehen. Das ist entweder in der Schufa-App oder online möglich. Damit gibt es mehr Transparenz, wie der Score berechnet wird. Auch Laien haben damit die Möglichkeit, den Score ohne großen Aufwand nachzurechnen: Für zwölf Kriterien gibt es Punkte von 100 bis 999. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit der Verbraucherin oder des Verbrauchers.

Arbeit

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2027, ist eine weitere Steigerung um 70 Cent auf dann 14,60 Euro geplant. Mehr Infos gibt es auf der Website der Bundesregierung.

Mini-Jobs: Weil der gesetzliche Mindestlohn steigt, gilt ab 2026 eine höhere Verdienstgrenze für Minijobberinnen und Minijobber: Sie können nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland nunmehr bis zu 603 Euro pro Monat hinzuverdienen, bislang waren es 556 Euro. Die Minijob-Grenze liegt ab 2027 bei 633 Euro.

Mindestausbildungsvergütung: Die Mindestvergütung für Auszubildende steigt.

  • Sie klettert nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 2026 im ersten Ausbildungsjahr von 682 Euro auf 724 Euro brutto, im zweiten von 805 Euro auf 854 Euro, im dritten von 921 Euro auf 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr von 955 auf 1.014 Euro brutto.

Entgelttransparenzgesetz: Angaben zum Gehalt müssen künftig bereits im Bewerbungsprozess erfolgen. Arbeitgeber sind verpflichtet, jährliche Informationen zu Entgeltkriterien zu geben. Die am 6. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgewandelt haben. Das Entgelttransparenzgesetz gilt für den individuellen Auskunftsanspruch bei Betrieben ab 200 Beschäftigten.

Soziales

Beitragsbemessungsgrenze: In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen ab 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenzen.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt laut Bundesregierung auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat (2025: 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat).
  • Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung klettert auf 77.400 Euro im Jahr oder 6.450 Euro im Monat (2025: 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro).
  • In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze bei 8.450 Euro im Monat liegen (2025: 8.050 Euro im Monat).
  • Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr herangezogen wird, beträgt für 2026 vorläufig 51.944 Euro (2025: 50.493 Euro).
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 10.400 Euro im Monat (bislang 9.900 Euro). Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau.

Rente: Ab Juli 2026 steigen sehr wahrscheinlich die Renten. Die Erhöhung schätzen Fachleute auf 3,7 Prozent. In welcher Höhe die Steigerung für die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner konkret ausfällt, steht erst im Frühjahr fest, wenn alle Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Im Jahr 2025 waren die Renten um 3,74 Prozent gestiegen.

Aktivrente: Wer in Rente ist und sich noch etwas dazuverdienen möchte, soll von steuerlichen Vorteilen profitieren. Mit der sogenannten Aktivrente haben Beschäftigte im Rentenalter die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuzuverdienen. Das vom Bundestag gebilligte Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Ausgenommen von den steuerlichen Vorteilen sind Selbstständige, Minijobberinnen und -jobber, Beamtinnen und Beamte, Land- und Forstwirtinnen und –wirte sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Bürgergeld: Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld in Grundsicherung umzubenennen. Diejenigen, die Termine im Jobcenter ohne einen zwingenden Grund versäumen oder eine Arbeitsaufnahme verweigern, müssen mit härteren Sanktionen rechnen. Bricht jemand zum Beispiel eine Weiterbildung ab oder verschickt keine Bewerbungen, droht eine 30-prozentige Kürzung des Geldes. Alle, die Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen, müssen ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30% hinnehmen und ab dem dritten Termin eine komplette Streichung des Geldes. Die Änderungen sind allerdings noch nicht final beschlossen.

Familie

Kindergeld: Zum 1. Januar steigt das Kindergeld um vier Euro auf 259 Euro pro Monat.

Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag soll 2026 auf 3.414 Euro, bei verheirateten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf 6.828 Euro, steigen. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Er liegt bei verheirateten Paaren bei 2.928 Euro, bei einem einzelnen Arbeitnehmenden bei 1.464 Euro.

Auto und Verkehr

Kfz-Steuer: Ab 2026 ist es nicht mehr möglich, die Kfz-Steuer in Raten zu zahlen – der Steuerbetrag ist nunmehr vollständig im Voraus zu bezahlen.

Steuerbefreiung für E-Autos: Elektroautos bleiben von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundestag verlängerte die Subvention bis 2030. Wer nun umsteigt, soll bis zu zehn Jahre vom Steuerrabatt profitieren.

Kfz-Policen: Für rund jeden vierten Versicherten ändert sich zum Jahresbeginn in der Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse und damit unter Umständen auch der jeweils fällige Beitrag. Auf rund 5 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer kommt eine höhere Einstufung zu, knapp 5,3 Millionen können mit günstigeren Beiträgen rechnen. Für die Mehrheit dürfte sich wohl nichts ändern. Maßstab ist, wie oft es zu Unfällen im eigenen Zulassungsbezirk kam und welche Kosten sie verursacht haben. In Regionen mit vielen Schäden wird’s teurer.

Gebrauchtwagen: Wer ab 2026 einen Gebrauchtwagen verkaufen will, muss einen gültigen TÜV-Nachweis – oder alternativ das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen – vorweisen können. Ausnahmen gelten für Verkäufe an Familienangehörige oder Freunde.

Deutschlandticket: Ab Januar wird das Deutschlandticket um fünf Euro pro Monat teurer – der Preis steigt von 58 auf 63 Euro.

Sonstiges

Bulgarien: Bulgarien ersetzt ab Januar den Lew durch den Euro. Das vereinfacht für Reisende den Aufenthalt in dem Land: Es gibt keinen Geldwechsel und keine zusätzlichen Gebühren mehr. Zudem lassen sich Preise leichter vergleichen. Der feste Umrechnungskurs liegt bei 1,95583 Lew pro Euro.

Wahljahr: In fünf Bundesländern stehen Landtagswahlen an, und zwar

  • Baden-Württemberg: 08. März
  • Rheinland-Pfalz: 22. März
  • Sachsen-Anhalt: 06. September
  • Berlin: 20. September
  • Mecklenburg-Vorpommern: 20. September

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