Steuern sparen mit der NV-Bescheinigung
Für wen sie ein echter Vorteil ist.
Viele Menschen in Deutschland sind es gewohnt, dass sich die Bank um die Steuern auf ihre Kapitalerträge kümmert. Die Abgeltungsteuer wird in der Regel automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Doch was passiert, wenn die eigenen Einkünfte so gering sind, dass eigentlich gar keine Einkommensteuer anfallen würde? Genau hier kommt ein wichtiges Dokument ins Spiel: die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie befreit Anlegerinnen und Anleger vom automatischen Steuerabzug.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist im Grunde eine Bestätigung des Finanzamts, dass man voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Das bedeutet, dass die gesamten Einkünfte inklusive Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus Wertpapiergeschäften – also den Kapitalerträgen – unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen. Für das Jahr 2025 beträgt dieser Grundfreibetrag für ledige Personen 12.096 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner 24.192 Euro. Wer diese Schwelle voraussichtlich nicht überschreitet, kann den Antrag stellen und sich die einbehaltene Abgeltungsteuer sparen.
Wann lohnt sich eine NV-Bescheinigung?
Die NV-Bescheinigung ist besonders für bestimmte Personengruppen interessant. Dazu gehören in erster Linie Studierende mit geringem Einkommen aus Nebenjobs, Rentnerinnen und Rentner mit einer kleinen Rente, aber auch Minderjährige, deren Einkünfte noch überschaubar sind.
Der große Vorteil liegt auf der Hand: Liegt der Bank eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vor, behält sie keine Abgeltungsteuer, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer auf die Kapitalerträge ein. Das erspart den Betroffenen den Umweg über die jährliche Steuererklärung, bei der man sich die zu viel gezahlten Steuern mühsam zurückholen müsste. Stattdessen steht das volle Einkommen aus Kapitalanlagen sofort zur Verfügung.
„Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten, es sei denn, es liegt eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vor. Die Einreichung dieses Dokuments ist daher der einzige Weg für Geringverdienerinnen und Geringverdiener, eine direkte Steuerbefreiung bei ihrer Bank zu erwirken“, erklärt der Steuerberater Prof. Dr. Thomas Küffner aus München.
Der Antrag bei der Bundesfinanzverwaltung
Der Weg zur Nichtveranlagungsbescheinigung führt direkt zum zuständigen Finanzamt. Dort muss ein offizieller Antrag gestellt werden. Das entsprechende Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung“ kann man auf den Webseiten der Bundesfinanzverwaltung oder der jeweiligen Landesfinanzämter herunterladen.
Im Antrag müssen alle voraussichtlichen Einkünfte detailliert angegeben werden. Dazu gehören das Gehalt, die Rente, Mieteinnahmen und natürlich auch die erwarteten Kapitalerträge. Das Finanzamt prüft diese Angaben und stellt bei Erfüllung der Voraussetzungen die Bescheinigung aus.
- Gut zu wissen: Die Bescheinigung wird unter der Annahme ausgestellt, dass das Einkommen auch in Zukunft unter dem Grundfreibetrag bleibt. Sollte sich die Einkommenssituation innerhalb der Gültigkeitsdauer ändern und der Freibetrag doch überschritten werden, muss man die NV-Bescheinigung umgehend beim Finanzamt zurückgeben.
Wie lange ist das Dokument gültig?
In der Regel wird die NV-Bescheinigung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ausgestellt. Danach muss der Antrag erneuert werden, um weiterhin von der Steuerbefreiung zu profitieren.
Die Steuerexpertin Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der korrekten Planung: „Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein Instrument für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es setzt jedoch eine vorausschauende Einschätzung der eigenen finanziellen Situation voraus, da sie für mehrere Jahre im Voraus beantragt wird.“
- Wichtig: Die NV-Bescheinigung hat Vorrang vor einem eingerichteten Freistellungsauftrag. Man muss sich also nicht um eine doppelte Regelung kümmern. Zudem gilt die Bescheinigung für alle Konten und Depots, die bei der ING geführt werden. Sie ist jedoch an die jeweilige Person gebunden und nicht übertragbar.
Fazit: NV-Bescheinigung lohnt sich
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein sinnvolles Instrument für alle, deren gesamtes Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt. Sie sorgt für eine sofortige Steuerersparnis bei Kapitalerträgen und minimiert den bürokratischen Aufwand, da eine Steuererklärung in diesem Punkt entfallen kann.