Pfandpflicht in Deutschland
Ob Einweg oder Mehrweg - Bei diesen Behältern zahlen Sie Pfand
Wofür zahlen wir eigentlich Pfand? Lange Zeit richtete sich die Pfandpflicht nach dem Inhalt und war nicht gerade übersichtlich. Seit 2022 treten immer wieder Gesetze in Kraft, die die Pfandpflicht erweitern. Durch die Erweiterung landen weniger Einweg-Getränkebehälter in der Umwelt, das Recycling wird gestärkt und die Sammelmengen werden erhöht.
Neuerungen im Verpackungsgesetz
Das Pfandsystem kann verwirrend sein: Verbraucherinnen und Verbraucher stehen vor dem Rückgabeautomaten und fragen sich, warum die eine Flasche von der Maschine geschluckt und die andere verschmäht wird. Orientierung sollen die Kennzeichnungen auf den Flaschen geben. Auf Einwegflaschen, sowie Getränkedosen aus Metall gibt es 25 Cent. Sie sind in der Regel leicht durch das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem GmbH zu erkennen. Bei Mehrwegflaschen unterscheidet sich die Pfandhöhe zwischen 8 und 15 Cent. Auf den Behältern finden sich häufig Bezeichnungen wie „Mehrweg“ oder „Pfandflasche“.
Seit Januar 2022 sind alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Gleiches gilt ausnahmslos für alle Getränkedosen.
Ab 2023 sind Lieferdienste, Caterer und Restaurants dazu verpflichtet Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegcontainern für Bestellungen und die Mitnahme von Essen bzw. Getränken anzubieten. Die einzige Ausnahme gilt für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese Geschäfte können Getränke und Speisen auch in mitgebrachte Behälter ihrer Kundschaft abfüllen.
Für Einwegflaschen, die Milch oder Milcherzeugnisse enthalten, gilt seit dem 01. Januar 2024 ebenfalls eine neue Regelung. Dies betrifft, laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)zufolge, insbesondere Milch, Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und andere Milchprodukte. Das schließt neben normaler Milch auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir und trinkbaren Joghurt ein.
Discounter halten sich nicht an Mehrweg-Quote
Seit Januar 2019 müssen Einzelhändler, also auch Discounter wie Aldi & Co., mindestens 70% Mehrwegflaschen anbieten.
Das gesetzliche Ziel von 70 Prozent Mehrweganteil wurde laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bislang allerdings nicht erreicht.
Die Rückgabe von Pfandflaschen
Einwegverpackungen mit Pfandpflicht können in jeder Verkaufstelle zurückgegeben werden, die selbst Behälter aus diesem Material verkauft. Dafür ausschlaggebend ist lediglich das Material und nicht der Inhalt, die Marke oder die Form. Wenn Händlerinnen und Händler nur Einweg-Plastikflaschen verkaufen, müssen sie nur diese auch annehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen. Selbst wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft wurden.
Das gilt in der Regel auch für die Rückgabe von Mehrwegpfand. Läden, die solche Mehrwegflaschen im Sortiment haben, müssen auch das Pfand zurücknehmen und die 8 oder 15 Cent ausbezahlen.
Sonderausnahmen gelten für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmeter, wie zum Beispiel Kioske oder kleinere Tankstellen. Sie müssen nur das Leergut von Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Angebot haben.
Übrigens: Pfandbons sind, genauso wie Gutscheine, rechtlich drei Jahre ab dem Ende des Druckjahres gültig.
Das verwirrende Pfandsystem funktioniert
Das aktuelle deutsche Pfandsystem scheint aber zu funktionieren: Einwegpfandflaschen werden zu fast 99% zurückgegeben, heißt es in einer Studie der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe.
Das Einwegpfand hat der Gesetzgeber 2003 eingeführt. Es heißt Einweg, weil die Flasche nicht zurück in den Handel kommt. PET-Einwegflaschen oder Getränkedosen werden nach der Rückgabe geschreddert, recycelt und neu verarbeitet. Mehrwegflaschen gehen zurück an den Getränkehersteller. Dort werden sie gereinigt und erneut befüllt, teilweise bis zu 50 Mal.
Die Mehrwegflasche sei der Einwegflasche ökonomisch und ökologisch überlegen, heißt es auch in der PwC-Studie. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt deshalb zwar die aktuelle erweiterte Pfandpflicht, setzt sich jedoch weiterhin dafür ein, dass die Mehrwegquote erreicht wird.