Von Steuer bis Sorgerecht

Welche Rechte und Pflichten haben Verheiratete?

Familie 5 min Lesedauer 07.03.2023
Rechte und Pflichten in der Ehe

Sie wollen heiraten oder sind schon ein Ehepaar? Glückwunsch! Laut Statistischem Bundesamt haben sich 2019 über 400.000 Deutsche das Ja-Wort gegeben. Bei all der Romantik vergisst man schnell, sich dem nüchternen Thema der Rechte und Pflichten zu widmen – dabei ist das durchaus sinnvoll.

Steuerklasse – welche ist die beste?

Eine Ehe kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. Es gibt drei mögliche Steuerkombinationen: IV/IV, III und V sowie IV mit Faktor. Grundsätzlich rutschen nach einer Heirat beide Eheleute in Steuerklasse IV. Dies ist auch der Fall, wenn eine Person nicht erwerbstätig ist. Die zweite Kombination der Steuerklassen III und V lohnt sich dann, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere. Es gilt die Faustregel: Der- oder diejenige, mit 60 bis 75% der Gesamteinkünfte, sollte Steuerklasse III wählen; die Person mit geringeren Einkünften die Klasse V. In dieser Kombination ist ein höheres Nettoeinkommen möglich, allerdings sind im Gegenzug auch höhere Steuernachzahlungen nicht auszuschließen.

Eine andere Variante ist die Kombination aus Steuerklasse IV mit Faktor: „Mit den voraussichtlichen Löhnen und Freibeträgen wird ein Faktor berechnet, bei dem die Steuer ziemlich genau abgeschätzt werden kann“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. „Eine automatische Zusammenveranlagung gibt es übrigens nicht. Voraussetzung ist die Abgabe der Steuererklärung und der Antrag auf Zusammenveranlagung.“

Adoption und Sorgerecht

Laut Statistischem Bundesamt wurden 2021 in Deutschland insgesamt 3.843 Kinder und Jugendliche adoptiert. Wichtigste Voraussetzung dafür: Einer der Ehepartner muss mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter gibt es nicht. Das gilt auch für diejenigen, die ein Kind aus der Verwandtschaft oder das Kind des Ehepartners adoptieren möchten. Eine Inlandsadoption ist Aufgabe der Jugendhilfe und als solche gebührenfrei; eine Auslandsadoption kostet 1.200 Euro, zuzüglich 1.300 Euro für die Überprüfung durch das Jugendamt. Hinzu kommen in beiden Fällen Gebühren für beispielsweise Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare.

Lassen sich die Eheleute scheiden, gilt in Bezug auf ihre gemeinsamen Kinder folgendes: „Das Sorgerecht bleibt bei beiden Eltern gemeinsam. Nur wenn sie sich insgesamt oder in einzelnen Punkten nicht einigen können, wird das gesamte oder Teilbereiche des Sorgerechts auf einen Elternteil übertragen“, erklärt Ulrike Köllner, Fachanwältin für Familienrecht aus München. „Das ganze Sorgerecht wird nur dann auf einen Elternteil übertragen, wenn es zwischen den Eltern völlig unüberbrückbare Differenzen gibt, die sich zulasten des Kindes auswirken, wenn nicht ein Elternteil alleine entscheiden kann.“

Unterhaltspflicht – wer muss zahlen?

Egal, ob es um den Unterhalt des Kindes oder die getrennten Eheleute geht – entweder wählen Sie den außergerichtlichen Weg oder es wird eine Einigung über ein Gerichtsverfahren erzielt. „Der Kindesunterhalt bemisst sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle errechnet“, sagt Anwältin Köllner. Beim Ehegattenunterhalt seien die Gerichte verpflichtet, in jedem Einzelfall eine Ermessensentscheidung zu treffen. „Ganz grundsätzlich soll es nach der Trennung und zumindest für eine befristete Zeit nach der Scheidung so sein, dass nach Abzug aller Belastungen und der Kindesunterhaltszahlungen derjenige, der mehr Nettoeinkommen übrig hat, an den anderen so viel Unterhalt zahlen muss, dass beide Eheleute ein etwa gleich hohes Einkommen zur Verfügung haben.“

Schulden bleiben beim Verursachenden

Eines der häufigsten Streitthemen bei Scheidungen sind Schulden. Laut Gesetz gilt: Die Person, die Schulden durch Kreditverträge oder Unterhaltsansprüche vor oder während der Ehe verursacht hat, muss für diese aufkommen. Es tritt keine gemeinsame automatische Haftung ein. Das gilt auch im Falle einer vertraglich festgelegten Gütertrennung. Es sei denn, Sie haben ausdrücklich für das Mittragen der Schulden unterschrieben. Eine Ausnahme bildet das gemeinsame Girokonto: Im Falle einer Trennung haften beide Eheleute für etwaige Schulden.

Und wie verhält es sich bei unverheirateten Paaren? „Ohne eine Bürgschaft oder Mitunterzeichnung eines Kreditvertrags entsteht keine Haftung für die Schulden des anderen Partners“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler aus München. „Es sollte daher genau durchdacht werden, welchen Umfang die jeweils abgegebene Erklärung hat.“

Todesfall und Krankenpflege

Für der Pflege eines schwer erkrankten Gatten oder Gattin, kann die pflegende Person Sonderurlaub nach § 616 BGB einreichen. Als Ehepaar ist es in jedem Fall sinnvoll, frühzeitig eine Patientenverfügung festzulegen. Denn sollte einer oder eine nicht mehr in der Lage sein, eigene Entscheidungen zu treffen, sind dem oder der anderen ohne eine entsprechende Vollmacht die Hände gebunden. Seit 2023 können sich Eheleute und eingetragene Lebensgemeinschaften in einer medizinischen Notsituation zeitlich befristet rechtlich gegenseitig vertreten.

Sollte eine Person sterben, so kümmert sich laut den Bestattungsgesetzen der Bundesländer zunächst der Ehepartner oder die -partnerin (bzw. der eingetragene Lebensgefährte oder -gefährtin), dann die Kinder, die Eltern, die Geschwister und schließlich die Enkelkinder um die Beerdigung. Wenn Sie nicht verheiratet sind und Ihr Partner oder Partnerin stirbt, haben Sie keinerlei Rechte – ausgenommen, es gibt ein Testament.
Besonders wenn die Person mit dem Hauptverdienst stirbt, kann deren Tod ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Um für den Fall der Fälle vorzusorgen – besonders auch wenn Kreditverpflichtungen bestehen – kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Diese zahlt im Versicherungsfall die abgesicherte Summe an die Hinterbliebenen aus.

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