Schadenfreiheitsklasse übertragen
Sparen bei der Kfz-Versicherung
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) belohnt unfallfreies Fahren. Und: Sie ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags. Die Einstufung spiegelt wider, wie lange Sie ohne Schaden gefahren sind. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt Ihre SF-Klasse, und damit sinkt zugleich Ihr Versicherungsbeitrag. Die regulären Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Regel von SF 1/2 bis SF 50.
Während Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Klasse 0 oder 1/2 starten und fast den vollen Beitrag zahlen müssen, können erfahrene Fahrerinnen und Fahrer nach vielen unfallfreien Jahren mehr als 80% Rabatt erhalten. „Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Aspekt von mehreren, aus dem sich die Kosten für die Pkw-Versicherung zusammensetzen. Weitere Faktoren sind die gefahrenen Kilometer, die zugelassenen Fahrer oder die Typklasse“, heißt es auf der Website der Württembergische Versicherung AG.
Exkurs: Rückstufung bei Unfall
Verursachen Sie einen Unfall und Ihre Versicherung übernimmt den Schaden, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dies geschieht ausschließlich bei Unfällen oder Schäden, für die Sie selbst verantwortlich sind und bei denen Ihre Kfz-Versicherung in der Haftpflicht oder Vollkasko einspringt. Fremdverschuldete Schäden haben keinen Einfluss auf Ihre Einstufung. Wie tief Sie bei einem Unfall zurückfallen, hängt von Ihrer bisherigen Einstufung, Ihrer Versicherung und der Anzahl der regulierten Schadensfälle ab.
- Gut zu wissen: Die SF-Klasse gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung, nicht jedoch für die Teilkaskoversicherung. Der Grund: Bei der Teilkasko werden nur fremdverschuldete Schäden abgedeckt, die nicht mit Ihrem eigenen Fahrverhalten zusammenhängen.
Wer kann eine Schadenfreiheitsklasse übertragen?
Eine Übertragung ist grundsätzlich innerhalb der Familie möglich. Die meisten Versicherungen erlauben die Übertragung der SF-Klasse auf:
- Kinder,
- Enkelinnen und Enkel,
- Ehepartnerinnen und Ehepartner,
- eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie
- in vielen Fällen auch nichteheliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Wichtig: Die genauen Regeln variieren je nach Anbieter. Einige Versicherungen erlauben die Übertragung nur zwischen Eheleuten und Kindern, während andere dies auch zwischen Geschwistern oder entfernteren Verwandten akzeptieren. Es lohnt sich daher, direkt beim jeweiligen Versicherer nachzufragen.
Voraussetzungen für die Übertragung einer SF-Klasse
Damit die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse erfolgreich ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Sie können nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Sie selbst seit Führerscheinerwerb theoretisch hätten sammeln können. Besitzen Sie den Führerschein erst seit vier Jahren, können Sie maximal die SF-Klasse für vier Jahre übernehmen.
- Die Person, die die SF-Klasse überträgt, muss eine unwiderrufliche Verzichtserklärung unterschreiben und verliert damit dauerhaft ihren Anspruch auf den Rabatt. Eine spätere Rückübertragung ist dann nicht mehr möglich. Die Übertragung sollte daher gut überlegt sein.
- Viele Versicherungen verlangen, dass Sie das Fahrzeug, dessen SF-Klasse Sie übernehmen möchten, in der Vergangenheit regelmäßig genutzt hast. Manchmal müssen Sie sogar als Zweitfahrer oder Zweitfahrerin im Versicherungsvertrag eingetragen gewesen sein.
Gut zu wissen: Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass nur die SF-Klasse beziehungsweise die Anzahl der schadenfreien Jahre und nicht der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann. Dieser konkrete Rabatt, beispielsweise 10%, orientiert sich zwar an der SF-Klasse, fällt aber oft unterschiedlich aus, weil jede Versicherung die Abstufungen selbst festlegen kann.
Wann lohnt sich die Übertragung der SF-Klasse?
Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse erweist sich in verschiedenen Situationen als vorteilhaft: Für junge Menschen mit einigen Jahren Fahrpraxis, die nun ihr erstes eigenes Fahrzeug anmelden möchten, kann sie erhebliche Einsparungen bei den Versicherungsprämien bedeuten. Ebenso sinnvoll ist eine Übertragung, wenn ein älteres Familienmitglied aus Altersgründen nicht mehr Auto fahren will oder kann – in diesem Fall würde die über Jahre angesammelte SF-Klasse sonst einfach verfallen. Auch bei der Anschaffung eines Zweitwagens bietet sich die Übertragung an, damit die damit verbundene Schadenfreiheitsklasse weiterhin genutzt werden kann und nicht verloren geht.
So beantragen Sie die Übertragung der SF-Klasse
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist in der Regel unkompliziert:
- Fordern Sie bei Ihrer Versicherung ein Formular zur Rabattübertragung an. Viele Versicherungen stellen dieses auch online zum Download bereit.
- Füllen Sie das Formular gemeinsam mit der Person aus, die ihre SF-Klasse übertragen möchte. Beide müssen das Dokument unterschreiben.
- Reichen Sie zusätzlich eine Kopie Ihres Führerscheins ein, damit die Versicherung prüfen kann, wie viele Jahre Sie übernehmen dürfen.
- Die Versicherung prüft den Antrag und bestätigt die Übertragung.
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse kann auch beim Wechsel zu einer neuen Versicherung erfolgen. In diesem Fall fragen Sie am besten vorab, ob der neue Anbieter die Übertragung akzeptiert.