Schweigegeld: legal oder nicht?
Ein Fall aus den USA und was hierzulande gilt
Es ist der erste Strafprozess gegen einen Ex-Präsidenten in der US-Geschichte: Donald Trump musste sich vor Gericht – und zwar vor dem State Supreme Court in New York – im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an die Schauspielerin aus der Erwachsenenunterhaltungsbranche Stormy Daniels verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf dem mächtigsten Mann der Welt vor, Geschäftsunterlagen gefälscht zu haben, um die Zahlungen zu vertuschen. Trump soll im Jahr 2016 unmittelbar vor seiner Wahl zum US-Präsidenten 130.000 US-Dollar Schweigegeld an Daniels gezahlt haben.
Schweigegeldzahlungen an sich sind in den USA keine Straftat. Anders sieht es jedoch aus, wenn solche Zahlungen vertuscht werden.
Jemanden mit Geld zum Schweigen bringen – wie sieht es in Deutschland aus?
„Auch in Deutschland ist die Zahlung von Schweigegeld grundsätzlich nicht strafbar“, sagt der Berliner Strafverteidiger Dirk Lammer. Strafbar kann die Zahlung eines Schweigegelds aber sein, wenn damit Zeuginnen oder Zeugen zu einer gesetzeswidrigen Aussageverweigerung motiviert werden und so die Aufklärung einer Straftat behindert wird. „Dies könnte unter Umständen eine Strafvereitelung darstellen“, so Lammer. Die mögliche strafrechtliche Konsequenz einer Schweigegeldzahlung prüft die Staatsanwaltschaft.
- Andererseits: Zulässig ist laut Lammer in Deutschland, dass Angeklagte Zeuginnen oder Zeugen eine Geldzahlung dafür anbieten, von dem ihnen zustehenden Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen.
Vereinbarung zu Schweigegeld kann im Einzelfall auch sittenwidrig sein
„Im Einzelfall kann eine Schweigegeldvereinbarung auch sittenwidrig und damit nichtig sein“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist das der Fall, wenn eine Partei die andere „in gewinnsüchtiger Weise ausnutzt“, indem sie sie zum Beispiel stark unter Druck setzt.
Schweigegeldzahlungen – eher unüblich
„Mir ist kein Bereich bekannt, in dem private Schweigegeldzahlungen besonders gebräuchlich sind“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. „Schweigegeld“ im weitesten Sinne lasse sich vermehrt höchstens in der Justiz finden. Bei außergerichtlichen Einigungen oder gerichtlichen Vergleichen kann sich eine Seite verpflichten, bestimmte Aussagen nicht (mehr) zu tätigen und im Gegenzug zumindest die Erstattung der finanziellen Nachteile verlangen. „Das kommt vor allem zur Anwendung, wenn die Rechtswidrigkeit einer Aussage nicht ohne weiteres Prozessieren zweifelsfrei belegt werden kann“, so Solmecke.