Ihre Finanzen im September
Was Sie jetzt wissen sollten
Mehr Flexibilität für Steuerberatung, neue EU-Labels für mehr Transparenz, Aus für Greenwashing-Labels: Das ist in neu.
Steuerberatung wird modernisiert
Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie verspricht die Änderung des Steuerberatergesetzes, die die Bundesregierung 2026 beschlossen hat. Die Maßnahme umfasst mehrere Neuerungen, die nach und nach in Kraft treten – die meisten von ihnen am 1. September. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Lohnsteuerhilfevereine bekommen mehr Befugnisse
Dadurch sollen mehr Steuerpflichtige ihre Angebote in Anspruch nehmen können. - Die beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt
So sollen in Zukunft zum Beispiel auch Energieberaterinnen und -berater über steuerliche Aspekte ihres Fachgebietes informieren dürfen. - Die unentgeltliche Hilfeleistung wird erweitert
Nicht mehr nur nahe Angehörige, sondern auch Freunde und Bekannte sollen nun bei der Steuererklärung helfen dürfen. Ebenso wird das Betreiben von sogenannten „Tax Law Clinics“ zur unentgeltlichen Steuerberatung an Hochschulen erlaubt. - Leitungserfordernis für Steuerberaterinnen und -berater fällt weg
Zukünftig können Steuerberaterinnen und -berater eine zusätzliche Beratungsstelle unterhalten. Darüber hinaus dürfen Vollmachten nun zentral elektronisch verwaltet werden.
Heiße Phase bei den Wahlen
Im September wird gleich in drei Bundesländern gewählt. Den Anfang macht Sachsen-Anhalt am 6. September – dort stimmen die Bürgerinnen und Bürger über einen neuen Landtag ab. Eine Woche später werden in Niedersachsen neue Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte, Ortsräte und die Regionsversammlung in Hannover gewählt. Am 20. September geht es dann in der Hauptstadt an die Urne bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen.
Bundesweiter Warntag am 10. September
Gegen Augenwischerei bei Klimalabels
„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder nachhaltig – was als Werbeversprechen schön vollmundig klingt und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern Vertrauen erwecken soll, muss ab dem 27. September eindeutig belegbar sein. Das schreibt eine neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing vor. Demnach müssen solche Behauptungen dann messbar, überprüfbar und nachvollziehbar sein. Siegel ohne eindeutige Kriterien und unabhängige Zertifizierung sind nicht mehr erlaubt. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, orientiert sich an den anerkannten Kennzeichnungen wie dem Blauen Engel oder dem EU Ecolabel.
Neue Kennzeichnungen für Gewährleistung und Garantie
Gerade gekauft, jetzt schon kaputt – oder erst nach knapp zwei Jahren? Ob und wie lange Verbraucherinnen und Verbraucher gekaufte Waren reklamieren können, ist gesetzlich festgelegt – und wird ab dem 27. September mit einem neuen EU-Label auch klarerer erkennbar. Ab dann informiert ein standardisierter EU-Hinweis über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Findet man auf der Ware zusätzlich das GARAN-Label, gibt es darüber hinaus vom Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren.