Verhinderungspflege – was ist das?

Entlastung für pflegende Angehörige

verhinderungspflege

Wenn Sie Angehörige pflegen, wissen Sie, wie viel Zeit, Energie und Hingabe diese Aufgabe erfordert. Pflege kann sowohl körperlich als auch emotional sehr belastend sein. Deshalb ist es unerlässlich, dass sich pflegende Angehörige hin und wieder eine Auszeit gönnen können, die pflegebedürftige Person aber dennoch versorgt bleibt.

Hier kommt die Verhinderungspflege, die in § 39 SGB XI festgeschrieben ist, ins Spiel. Sie dient dazu, Pflegekosten für eine Vertretung zu übernehmen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. „Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“, erläutert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website.

Mehr Flexibilität und weniger bürokratische Hürden

Seit Juli 2025 gelten durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) neue, vereinfachte Regelungen für die Verhinderungspflege. So ist die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson mindestens sechs Monate gepflegt haben muss, ersatzlos entfallen. Das bedeutet, dass Sie die Verhinderungspflege sofort ab Feststellung des Pflegegrades nutzen können. Die Verhinderungspflege kann nun auch bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden – zuvor lag die Grenze bei sechs Wochen.

Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Privatpersonen übernommen werden. Das Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person weiterhin die benötigte Unterstützung erhält.

  • Gut zu wissen: Verhinderungspflege kann flexibel gestaltet werden – stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen am Stück.

Wieviel Unterstützung gibt es?

Mit der jüngsten Pflegereform wurde die finanzielle Unterstützung für Verhinderungspflege deutlich verbessert. Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zusammengelegt. Seit Juli 2025 steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung, das nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums flexibel für Verhinderungspflege oder für Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann.

  • Ein Beispiel: Wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird, können Sie die Mittel der Kurzzeitpflege für diese Zeit nutzen.

Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, wer die Pflegevertretung übernimmt. Sind das nahe Angehörige – also Eltern, Kinder, oder im selben Haushalt lebende Personen –, ist die Erstattung auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Wird die Pflegevertretung hingegen durch Bekannte oder professionelle Pflegedienste übernommen, kann der gesamte Betrag genutzt werden.

Wie beantragt man Verhinderungspflege?

Der Antrag auf Verhinderungspflege ist unkompliziert. Sie haben die Möglichkeit, diesen vorab zu stellen, bevor die Verhinderungspflege stattfindet, oder auch rückwirkend – bis zu vier Jahre nach der erbrachten Pflegevertretung. Es empfiehlt sich, alle Belege und Nachweise über entstandene Kosten sorgfältig aufzubewahren und mit dem Antrag einzureichen.

Wenden Sie sich an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, die in der Regel bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Dort erhalten Sie die notwendigen Unterlagen oder können den Antrag oft direkt online stellen. Viele Pflegekassen wie die AOK bieten auf ihren Internetseiten spezielle Antragsformulare an, die direkt ausgefüllt und digital oder ausgedruckt und per Post eingereicht werden können.

Alternativ reicht auch ein formloser Antrag, der alle wichtigen Angaben enthält: Name und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person, Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege, Angaben zur Ersatzpflegeperson und eine Bankverbindung für die Erstattung.

Wie erfolgt die Erstattung?

Nach der Antragstellung prüft die Pflegekasse die Unterlagen und erstattet die Kosten bis zum Höchstbetrag des Budgets. Bei professionellen Pflegediensten erfolgt die Abrechnung oft direkt mit der Pflegekasse, während bei privaten Pflegevertretungen die Erstattung an die pflegebedürftige Person oder deren Bevollmächtigte erfolgt.

Kombination von Leistungen

Die Kombination von Verhinderungspflege und Pflegegeld ist ein wichtiger Baustein, um die Pflege zu Hause langfristig zu sichern. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege – je nach Dauer und Umfang – weitergezahlt und kann so die Pflegekosten zusätzlich abfedern. Wer die Verhinderungspflege stundenweise nutzt, profitiert davon, dass das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Auch der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann zusätzlich für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote eingesetzt werden. Die Kombination der Leistungen ermöglicht es, die Pflege zu Hause flexibel und individuell zu organisieren.

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