Zollfreigrenze: Portale im Visier

Worum es beim Aktionsplan geht

Zollfreigrenze

Die neue Hose von Temu aus China, das trendige Top von Shein aus Singapur. Viele Kaufwillige bestellen bei großen Shoppingportalen aus Asien, da diese mit günstigen Preisen locken. Laut einer Schätzung der Europäischen Kommission sind 2024 etwa vier Milliarden Pakete über E-Commerce-Plattformen in die Union gelangt; allein in Deutschland landen nach einer Statistik der SPD-Fraktion täglich 400.000 Sendungen von chinesischen Online-Unternehmen.

Versandhandel: Oft keine Zollgebühren beim Import

Anbietenden aus Nicht-EU-Ländern wird vorgeworfen, zahlreiche Sendungen falsch zu deklarieren, um die Zollfreigrenze zu unterwandern. Onlineplattformen wie Temu und Shein nutzen hauptsächlich Luftfracht. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen Unternehmen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keinen Zoll zahlen, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass schon 2023 bis zu 65 Prozent der als zollfrei in die Europäische Union eingeführten Waren mit einem zu niedrigen Wert angemeldet wurden, um Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen. Das Kontrollsystem ist durch die Paketflut überlastet, die Zollkontrollen erfolgen nur stichprobenartig.

EU und Deutschland mit Aktionen gegen Onlineplattformen

Die Kommission möchte nun eine neue Zollbehörde einrichten und für einen besseren Informationsaustausch sorgen. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen bei Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitsstandards sowie geistigem Eigentum. Denn Marktüberwachungs- und Zollbehör­den haben bei bestellten Produkten festgestellt, dass Unternehmen EU-Vorgaben dazu nicht selten missachten. Am 5. Februar 2025 kündigte die Kommission deshalb Maßnahmen für sichere und nachhaltige E-Commerce-Importe an.

Auch Deutschland will härter gegen die Regelbrüche von Shopping-Anbietenden vorgehen: Das Kabinett hat dazu am 29. Januar 2025 den Aktionsplan E-Commerce verabschiedet. Damit sollen die Rechte gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern – sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten – besser durchgesetzt werden können. Der Plan sieht drei Säulen vor:

  1. Marktüberwachungs- und Zollbehörden in der EU stärken und besser vernetzen,
  2. Pflichten von Onlinehandelsplattformen konsequenter durchsetzen,
  3. Verantwortung der Plattformen gegenüber Umwelt und Verbrauchenden stärken.

Die Bundesregierung unterstützt die Aufhebung der 150-Euro-Zollfreigrenze. Eine erste Version hatte das Wirtschaftsministerium im Sommer 2024 erarbeitet. Laut dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) setze man damit ein starkes Zeichen für fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren und gefährlichen Produkten. Niemand dürfe einen Vorteil dadurch erlangen, dass er geltendes Recht missachte. „Unsere hohen europäischen Standards müssen für alle gleichermaßen gelten“, sagte Habeck.

Zollgebühren: Gemischte Reaktionen von Verbänden

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Pläne durchweg positiv. „Unsere Botschaft ist angekommen, die ständigen Regelbrüche von Temu und Shein müssen ein Ende haben“, erklärt HDE-Präsident Alexander von Preen. „Auf die Kampfansage müssen jetzt aber auch Taten folgen“, mahnt er. „Zwar sind die Forderungen des HDE zu großen Teilen eingeflossen, doch die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet: Was genau haben die Unternehmen zu befürchten, die den fairen Wettbewerb in Europa mit Füßen treten?“ Kritisch sieht der HDE auch, „dass durch die Ressortabstimmung zahlreiche Punkte aus anderen Ministerien in den Aktionsplan aufgenommen wurden, die für alle Handelsunternehmen neue Regulierung und Bürokratie schaffen.“

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bveh) hält es zudem für falsch, wegen einzelner Anbietenden den gesamten E-Commerce in Misskredit zu bringen. Stattdessen solle man sich darauf konzentrieren, die Chancen des Onlinehandels zu nutzen, um Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu fördern, schlägt Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales, vor.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt am Plan zwar, dass er das Problem in seiner Vielschichtigkeit zeige und wichtige Maßnahmen enthalte. Aber nun sollten „insbesondere die ergänzenden Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen Priorität haben“, fordert vzbv-Referentin Stefanie Grunert. „Zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen wir mehr als Prüfaufträge und Absichtserklärungen.“

Onlinehändler plant stärkere Zusammenarbeit

Die chinesische Handelsplattform Shein erklärte, man begrüße Bemühungen, die das Vertrauen und die Sicherheit der Verbrauchenden beim Onlineshopping stärkten. Dazu wolle man eng mit dem EU-Netzwerk für Verbraucherschutz (CPC) und der EU-Kommission zusammenarbeiten, um alle Bedenken auszuräumen.

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