Girokonto - Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Name und Anschrift der Bank:
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ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
Deutschland - Telefon:
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Liebe Kundin, lieber Kunde!
Mit dieser Information erfüllen wir eine Anforderung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ziel ist es, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unser Girokonto leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
- Teil 1 enthält Informationen und Erläuterungen zu unserem Girokonto.
- In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten für eine Beschwerde Sie haben, wenn Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind.
- In Teil 3 erläutern wir, wie wir unsere Dienstleistung barrierefrei anbieten und die Anforderungen des BFSG erfüllen.
- In Teil 4 informieren wir Sie über die zuständige Marktüberwachungsbehörde, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Erläuterung zu unserem Girokonto
Zu Teil 1: Erläuterung zu unserem Girokonto
- 1.1 Was ist ein Girokonto?
- 1.2 Welche Dienstleistungen sind Bestandteil des Girokontos?
- 1.3 Wie funktioniert die Kontoführung?
- 1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Einzahlung?
- 1.5 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung?
- 1.6 Wie funktioniert eine Überweisung?
- 1.7 Wie funktioniert eine SEPA-Basislastschrift?
- 1.8 Welche Funktionen haben die VISA Card [Debitkarte] und die girocard [Debitkarte]?
- 1.9 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte]?
- 1.10 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] am Geldautomaten?
- 1.11 Gibt es die Möglichkeit, das Girokonto zu überziehen?
- 1.12 Welche Kosten entstehen Ihnen für das Girokonto und die Zahlungsdienste?
- 1.13 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
- 1.14 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen?
- 1.15 Kann das Girokonto vor Pfändungen geschützt werden?
- 1.16 Was ist ein Basiskonto?
- 1.17 Was ist das Girokonto Junior?
Teil 2
Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Teil 3
Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
Teil 4
Marktüberwachungsbehörde
Teil 1: Erläuterung zu unserem Girokonto
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unser Girokonto und die damit verbundenen Dienstleistungen. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unseres Girokontos wichtig sind.
1.1 Was ist ein Girokonto?
Ein Girokonto (auch: Zahlungskonto) ist ein Konto, über das Sie verschiedene Zahlungen (Zahlungsvorgänge) durchführen können. Die folgenden Zahlungsvorgänge sind zum Beispiel möglich:
- Sie können das Girokonto für Geldeingänge nutzen, zum Beispiel Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Ihren Unterhalt.
- Sie können das Girokonto für Bargeld-Einzahlungen und Bargeld-Auszahlungen nutzen.
- Und Sie können das Girokonto für bargeldlose Zahlungsvorgänge nutzen (zum Beispiel für Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungen mit einer VISA Card [Debitkarte] oder girocard [Debitkarte]).
1.2 Welche Dienstleistungen sind Bestandteil des Girokontos?
Wir erbringen verschiedene Dienstleistungen in Verbindung mit ihrem Girokonto. Im Einzelnen umfasst der Girokonto Vertrag folgende Dienstleistungen:
- Kontoführung
- Verwahrung der Einlagen (auch: Guthaben auf Konten)
- Bargeldein- und -auszahlungen
- Überweisungen
- Daueraufträge
- Lastschriften (ausgeschlossen sind Lastschrifteinzüge im Kundenauftrag)
- Scheckeinreichungen/-inkasso
- Eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit]
- Ausgabe einer VISA Card [Debitkarte]
1.3 Wie funktioniert die Kontoführung?
Wenn Sie Interesse an einem Girokonto (Zahlungskonto) haben, müssen Sie mit uns einen Girokontovertrag abschließen. Wir richten dann ein Girokonto für Sie ein.
Über Ihr Girokonto können Sie uns Aufträge über Zahlungsdienste erteilen (zum Beispiel Bargeld-Einzahlungen, Bargeld-Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge).
Wir erfüllen unsere vertragliche Pflicht, indem wir die entsprechenden Gutschriften (auch: Geldeingänge) und Belastungen (auch: Geldausgänge) auf Ihrem Girokonto verbuchen. Sie können einen Kontoauszug abrufen, also eine Mitteilung über Ihre Zahlungsvorgänge und Ihren Kontostand. Auf dem Kontoauszug finden Sie alle Buchungen, die wir aufgrund Ihrer Zahlungsvorgänge durchgeführt haben. Zudem steht hier das aktuelle Ergebnis aus diesen Buchungen, also Ihr Kontostand.
Wir führen das Girokonto in laufender Rechnung. Man bezeichnet das Konto deshalb als Kontokorrent-Konto oder Kontokorrent. Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode miteinander verrechnet. Das Ergebnis (Saldo) wird Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt.
Das Girokonto wird per Online-Banking inklusive Post-Box geführt. Verfügungen und Weisungen können per Online-Banking oder per ING App erteilt werden. Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse und sonstige Mitteilungen werden grundsätzlich elektronisch in die Online-Banking Post-Box eingestellt.
Weiterhin bietet das Girokonto die Möglichkeit zur telefonischen Abwicklung von Bankgeschäften über das Telebanking.
1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Einzahlung?
Wenn Sie Bargeld auf Ihr Girokonto einzahlen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten für die Einzahlung:
- Nutzung des ING Bargeld Service.
- Nutzung unserer ING Geldautomaten mit Einzahlfunktion mit der girocard [Debitkarte].
- Einzahlung in Filialen der ReiseBank AG.
Mit unserem ING Bargeld Service können Sie, mit einem über die ING App erstellten Barcode, Bargeld an der Ladenkasse bei mehr als 12.500 Filialen im Einzelhandel ein- und auszahlen. Hierfür müssen Sie lediglich die Funktion ING Bargeld in der ING App unter Ihrem ING Girokonto freischalten und schon kann es losgehen.
1.5 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung?
Wenn Sie Bargeld von Ihrem Girokonto abheben wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Auszahlung im teilnehmenden Einzelhandel mit unserem ING Bargeld Service, sowie mit der VISA Card [Debitkarte] oder der girocard [Debitkarte] in teilnehmenden Geschäften.
- Abhebung mit der VISA Card oder der girocard an Geldautomaten.
1.6 Wie funktioniert eine Überweisung?
Überweisung heißt: Ein Geldbetrag wird zulasten Ihres Kontos einem anderen Konto gutgeschrieben, das Sie ausgewählt haben. Das heißt: Sie erteilen uns den Auftrag, einen bestimmten Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu überweisen. Dann wird Ihr Girokonto mit diesem Geldbetrag belastet. Und der Geldbetrag wird auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
Sie können uns eine Überweisung als Zahlungsauftrag über verschiedene Wege erteilen. Sie können für Überweisungsaufträge
- das Online-Banking oder
- die ING App nutzen.
Bei einem Überweisungsauftrag müssen Sie insbesondere die folgenden Angaben machen:
- Name des Zahlungsempfängers
- IBAN (Internationale Bank-Konto-Nummer)
- eventuell BIC (Bankidentifizierungscode) für andere Länder
- Geldbetrag in Euro oder in einer anderen Währung
Wir führen Ihren Überweisungsauftrag aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Überweisungsauftrag ist bei uns angekommen.
- Ihr Überweisungsauftrag ist autorisiert (auch: genehmigt), zum Beispiel durch Ihre Freigabe in der ING App.
- Sie haben alle nötigen Angaben gemacht.
- Ihr Girokonto weist ausreichend Guthaben auf oder verfügt über eine nicht ausgenutzte/ausgeschöpfte Kreditlinie (sog. eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung).
Alle wichtigen Regelungen zur Überweisung finden Sie in den Bedingungen für den Überweisungsverkehr (PDF, 476 KB).
1.7 Wie funktioniert eine SEPA-Basislastschrift?
Eine SEPA-Basislastschrift ist ein Standard für die Durchführung von Lastschriften innerhalb der Europäischen Union und in anderen SEPA-Ländern (zum Beispiel Großbritannien und Schweiz). Eine Lastschrift ist ein Geldbetrag, der einem Konto belastet wird. Der Unterschied zur Überweisung ist: Der Zahlungsvorgang wird durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungsempfänger beauftragt seine Bank, einen bestimmten Geldbetrag zulasten Ihres Kontos einzuziehen. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger eine Erlaubnis, ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Das Mandat hat zwei Funktionen: Das Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger, den Geldbetrag einzuziehen. Und das Mandat erlaubt es uns als Bank, Ihr Girokonto mit dem Geldbetrag zu belasten. Für die Einlösung einer SEPA-Basislastschrift ist es erforderlich, dass das Girokonto ausreichend Guthaben aufweist oder über eine nicht ausgenutzte/ausgeschöpfte Kreditlinie verfügt (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung). Ansonsten wird die Lastschrift nicht ausgeführt.
Sie können einer SEPA-Basislastschrift innerhalb von 8 Wochen widersprechen. Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb von 13 Monaten widersprechen. Die Frist beginnt jeweils, wenn Ihr Konto mit dem Lastschriftbetrag belastet wird. Wenn Sie einer Lastschrift widersprechen, schreiben wir den Geldbetrag Ihrem Girokonto wieder gut.
Alle wichtigen Regelungen zur SEPA-Basislastschrift finden Sie in den Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren (PDF, 476 KB).
1.8 Welche Funktionen haben die VISA Card [Debitkarte] und die girocard [Debitkarte]?
Mit Ihrem Girokontovertrag erhalten Sie automatisch eine VISA Card [Debitkarte] und auf ausdrücklichen Wunsch auch eine girocard [Debitkarte] (gegen Entgelt).
Die Debitkarte ist eine Zahlungskarte, die direkt mit dem Girokonto verbunden ist. Wenn Sie mit einer Debitkarte bezahlen oder Geld abheben, wird der Betrag – im Gegensatz zu einer Kreditkarte - zeitnah von Ihrem Konto abgebucht.
Die VISA Card kann eingesetzt werden
- zum Bezahlen bei VISA Vertragsunternehmen vor Ort an automatisierten Kassen oder online und
- zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten sowie an Kassen im teilnehmenden Einzelhandel (Bargeldservice).
Die girocard kann eingesetzt werden
- zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen und
- zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten sowie an Kassen im teilnehmenden Einzelhandel (Bargeldservice).
Zum Schutz der VISA Card und der girocard bekommen Sie von uns jeweils eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt. Sie müssen dafür sorgen, dass keine andere Person die PIN kennt.
1.9 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte]?
Für bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie können Ihre VISA Card oder Ihre girocard in das Kassenterminal einführen. Dann müssen Sie Ihre PIN eingeben.
- Sie können auch die Nahfeld-Kommunikation (Near Field Communication = NFC) nutzen. Dann müssen Sie Ihre VISA Card oder Ihre girocard an das Kassenterminal halten. Manchmal müssen Sie auch Ihre PIN eingeben, zum Beispiel bei größeren Geldbeträgen.
- Ihre VISA Card können Sie auch zur Bezahlung im Internet nutzen. Wir teilen Ihnen mit, welche Möglichkeit zur Freigabe des Auftrages (auch: Authentifizierungsmethoden) und Sicherheitsfunktionen wir Ihnen dazu anbieten.
- Und Sie können Ihre VISA Card als digitale Karte nutzen. Das heißt, Sie können mit Ihrem digitalen Endgerät bezahlen, zum Beispiel mit Ihrem Smartphone. Ihre Zahlung wird dann meistens durch Ihren Fingerabdruck oder durch Gesichtserkennung freigegeben.
Wir garantieren einem Handelsunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen den Zahlungsbetrag gewöhnlich nur, wenn Ihr Zahlungskonto ausreichend Guthaben oder eine Kreditlinie (auch: Dispokredit) aufweist. Der Zahlungsbetrag wird dann zeitnah Ihrem Girokonto belastet.
Alle wichtigen Regelungen zur VISA Card finden Sie in den Bedingungen für die VISA Card [Debitkarte] (PDF, 476 KB)und zur girocard in den Bedingungen für die girocard [Debitkarte].
1.10 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] am Geldautomaten?
Sie können mit Ihrer VISA Card und Ihrer girocard Bargeld von Ihrem Girokonto an einem Geldautomaten abheben. Voraussetzung ist, dass Ihr Konto ausreichend Guthaben oder eine nicht ausgenutzte/ausgeschöpfte Kreditlinie aufweist. Am Geldautomaten müssen Sie Ihre PIN eingeben. Der Geldbetrag der Bargeld-Auszahlung wird Ihrem Girokonto zeitnah belastet. Für die Abhebungen gibt es einen Mindestbetrag.
Die Bargeld-Auszahlung mit der VISA Card ist innerhalb der Euro-Länder kostenlos an Automaten mit VISA-Zeichen. Mit der girocard können Sie an ING-Geldautomaten in Deutschland kostenlos Geld abheben.
Mit der VISA Card können Sie auch im Ausland Geld abheben. Es fällt ein Auslandseinsatzentgelt für die Währungsumrechnung an. Einige ausländische Geldautomatenbetreiber verlangen darüber hinaus ein Entgelt für die Bargeldabhebung.
1.11 Gibt es die Möglichkeit, das Girokonto zu überziehen?
Sie können mit uns vereinbaren, dass Sie Ihr Girokonto überziehen dürfen. Das heißt: Sie dürfen Ihr Konto belasten, obwohl Ihr Konto nicht ausreichend Guthaben aufweist. Man kann auch sagen: Wir räumen Ihnen eine Überziehungsmöglichkeit ein. Daher spricht man auch von einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (auch: Dispokredit).
In dem Vertrag zur eingeräumten Überziehung legen wir mit Ihnen fest, bis zu welcher Höhe Sie Ihr Girokonto überziehen dürfen und welche Zinsen wir Ihnen dafür berechnen. Die Voraussetzung für eine eingeräumte Kontoüberziehung ist Ihre Kreditwürdigkeit (auch: Bonität). Die Höhe der Überziehungsmöglichkeit orientiert sich meist an den regelmäßigen Zahlungen, die auf Ihrem Konto eingehen, zum Beispiel an der Höhe Ihres Gehalts.
Sollten Sie die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit überschreiten bzw. nicht ausreichend Guthaben bei fehlendem Dispokredit haben, können wir einen Zahlungsauftrag trotzdem ausführen. Meist können wir einschätzen, ob eine Überziehung Ihres Zahlungskontos in Ordnung ist. Man spricht dann von einer geduldeten Kontoüberziehung. Grundsätzlich haben Sie aber keinen Anspruch auf eine geduldete Kontoüberziehung. Das gilt auch, wenn wir mit Ihnen keine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit vereinbart haben.
Die Einzelheiten zur geduldeten Überziehung Ihres Girokontos sind im Girokontovertrag und in den Vereinbarungen zum Girokonto und zu eingeräumten/geduldeten Kontoüberziehungen (PDF, 476 KB) geregelt.
1.12 Welche Kosten entstehen Ihnen für das Girokonto und die Zahlungsdienste?
Für das Girokonto (inklusive VISA Card [Debitkarte]), die Zahlungsdienste und gegebenenfalls die Bereitstellung der girocard [Debitkarte] fallen jeweils bestimmte Kosten an. Die einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (PDF, 121 KB).
Die Zinsen für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten und geduldete Kontoüberziehungen richten sich nach den Regelungen, die wir mit Ihnen in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten haben. Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über die Höhe der Zinsen.
Alle fälligen Kosten und Zinsen werden Ihrem Girokonto zum jeweiligen Rechnungsabschluss belastet. Diesen erstellen wir jeweils zum Ende eines Kalenderquartals.
1.13 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
Wir schließen mit Ihnen den Girokontovertrag und damit verbundene Verträge zu Zahlungsdiensten für unbestimmte Zeit ab. Sie können den jeweiligen Vertrag jederzeit kündigen. Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten. Nur wir als Bank müssen eine Kündigungsfrist einhalten, wenn wir den jeweiligen Vertrag mit Ihnen kündigen wollen. Diese beträgt mindestens zwei Monate.
Allerdings gilt: Bei einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) gibt es grundsätzlich keine Kündigungsfrist, weder für Sie noch für uns als Bank. Die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund sind: Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher kann nicht zugemutet werden, dass Sie am Vertrag festhalten. Oder uns als Bank kann nicht zugemutet werden, dass wir am Vertrag festhalten.
1.14 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen?
Regelungen zu unseren Dienstleistungen in Verbindung mit dem Girokonto beziehungsweise zu unseren Zahlungsdiensten finden Sie im Girokontovertrag und in den einzelnen Verträgen zu den Zahlungsdiensten. Zudem finden Sie weitere Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (PDF, 476 KB).
1.15 Kann das Girokonto vor Pfändungen geschützt werden?
Sie können von uns verlangen, dass wir Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen. Das gilt auch, wenn Ihr Girokonto einen negativen Saldo aufweist. Bei einem negativen Saldo müssen Sie Ihr Girokonto aber zukünftig auf Guthaben-Basis führen. Das heißt, dass Sie Ihr Konto zukünftig nicht mehr überziehen dürfen.
Bei einem Pfändungsschutzkonto besteht für Ihr Guthaben ein begrenzter Pfändungsschutz. Das heißt: Der Pfändungsschutz gilt nur für einen bestimmten GuthabenBetrag, und zwar in Höhe eines pauschalen Freibetrags. Dieser sogenannte Sockelfreibetrag wird jährlich neu bestimmt. Sie können sich aber auch weitere pauschale Freibeträge bescheinigen lassen, die sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen richten. Dazu gehört zum Beispiel die Anzahl der Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen müssen. Wenn Sie von einer Pfändung betro en sind, können Sie das Guthaben Ihres Zahlungskontos in Höhe des Freibetrags noch nutzen.
Sie dürfen in Deutschland nur ein Pfändungsschutzkonto haben.
1.16 Was ist ein Basiskonto?
Das Basiskonto soll allen Verbrauchern und Verbraucherinnen in Deutschland den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen: Keiner soll ohne Konto sein. Für ein Basiskonto gelten die folgenden Besonderheiten:
- Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen einen Basiskontovertrag abschließen, wenn Sie zu den folgenden Personengruppen gehören: Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten; Personen ohne festen Wohnsitz; asylsuchende Personen; geduldete Personen (Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können). Die Personen dürfen kein anderes Girokonto in Deutschland haben.
- Verbraucherinnen und Verbraucher können über ihr Basiskonto Aufträge über die oben erläuterten Zahlungsdienste erteilen (Bargeld-Einzahlungen, BargeldAuszahlungen, Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften, Zahlungsvorgänge mit der girocard [Debitkarte]). Sie bekommen aber keine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit. Das heißt: Sie können nicht mehr Geld abheben oder überweisen, als Guthaben auf ihrem Girokonto (Basiskonto) ist.
- Verbraucherinnen oder Verbraucher können den Basiskontovertrag jederzeit kündigen. Banken können den Basiskontovertrag nur kündigen, wenn das Zahlungskontengesetz dies erlaubt.
Ansonsten gilt wie bei einem normalen Girokonto: Verbraucherinnen und Verbraucher können jederzeit verlangen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
1.17 Was ist das Girokonto Junior?
Das Girokonto Junior ist ein spezielles Konto für Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren. Die Eröffnung des Kontos darf ausschließlich durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Sowohl der minderjährige Kontoinhaber als auch die Sorgeberechtigten haben eigene Zugangsdaten für das Online-Banking. Damit können beide Seiten die Kontobewegungen einsehen und zum Beispiel Überweisungen durchführen.
Zum Konto gehört eine VISA Card [Debitkarte], die nur dem minderjährigen Kontoinhaber zur Verfügung steht. Ab dem Alter von 16 Jahren kann diese Karte auch als digitale Karte genutzt werden, etwa für Zahlungen mit dem Smartphone.
Eine girocard [Debitkarte] kann nicht bestellt werden. Für das Girokonto Junior gibt es keine eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit], und Bargeldeinzahlungen sind nicht möglich. Außerdem kann der Zusatz Girokonto Future nicht abgeschlossen werden.
Teil 2: Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die ING wenden unter ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder über unser Kontaktformular.
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?
Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde. Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Bank. Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des OmbudsmannVerfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. einsehen: unter www.bankenverband.de.
Sie können Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail:
- Adresse:
-
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin - Fax:
- 030 / 1663 3169
- E-Mail:
- schlichtung@bdb.de
Teil 3: Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen in Verbindung mit einem Girokonto:
So eröffnen Sie ein Girokonto:
- Sie können das Girokonto online über unsere Webseite eröffnen. Wenn Sie schon Kunde oder Kundin bei uns sind, geht das auch in unserem Online-Banking. Am Ende der Eröffnung müssen Sie sich mit einem offiziellen Dokument legitimieren, zum Beispiel ihrem Ausweis. Das geht online barrierefrei über die eID-Funktion Ihres Ausweises.
- Sie können das Girokonto auch in unserer App eröffnen. In der ING App ist die Legitimierung über eID aktuell nicht möglich. Stattdessen legitimieren Sie sich online per VideoIdent. Oder Sie gehen in eine Postfiliale.
So zahlen Sie Bargeld aus oder ein:
- Sie können Bargeld an allen unseren Geldautomaten abheben. An einigen ING Geldautomaten können Sie auch Geld einzahlen. Dafür benötigen Sie die ING girocard oder die VISA Card. Unsere Geldautomaten haben verschiedene Zugangsmöglichkeiten: Die Informationen sehen Sie auf dem Bildschirm und/oder hören sie über Kopfhöreranschluss. Bei der Darstellung auf dem Bildschirm können Sie zwischen verschiedenen Optionen wählen, zum Beispiel mit hellem Hintergrund, mit dunklem Hintergrund oder mit stärkerem Kontrast. Bei der Ausgabe mit Kopfhörern können Sie Lautstärke und Sprechgeschwindigkeit stufenweise regeln. Die Bedienelemente sind auch für Menschen im Rollstuhl gut erreichbar und sind bei einigen Automaten mit Braille-Schrift gekennzeichnet. Dies gilt unter Umständen nicht für Geldautomaten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 betrieben wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
- Sie können sich auch Bargeld über die ING App im Einzelhandel an der Ladenkasse auszahlen lassen oder Geld einzahlen. Dafür benötigen Sie keine Karte, sondern nur die ING App.
So überweisen Sie Geld: Sie können Überweisungsaufträge elektronisch erteilen, zum Beispiel über das Online-Banking auf unserer Webseite oder in der ING App.
Informationen über Kontostand und Umsätze:
- Sie können Informationen über Ihr Girokonto wie den Kontostand und Umsätze, zum Beispiel Überweisungen und Lastschriften, elektronisch abrufen. Das geht über das ING Online-Banking und die ING App.
- Ihre Kontoauszüge erhalten Sie als PDF in Ihr digitales Postfach im Online-Banking (Post-Box). Diese Dokumente sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir versenden keine Kontoauszüge per Post.
- Sie können Ihren Kontostand und Ihre Umsätze auch telefonisch über unser Telebanking abfragen.
Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen: Sie können Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen barrierefrei nutzen.
- Das betrifft die Eingabe von Zugangsdaten beim Einloggen in das iNG Online-Banking im Web und die Freigabe des Log-ins und der Transaktionen mit der ING App.
- Das betrifft das Einloggen in die App und die Freigabe von Transaktionen in der App durch Eingabe der mobilePIN oder mit Gesichtserkennung oder Fingerabdruck.
ING Online-Banking: Das ING Online-Banking kann über verschiedene sensorische Kanäle genutzt werden. Sie können dafür eine Maus, eine Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden. Bei der Darstellung achten wir auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben. Individuelle Einstellungen im Browser übernehmen wir.
Banking-Apps: Die ING App verfügt über verschiedene sensorische Kanäle. Sie können für die Bedienung der App Gesten, eine externe Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden. Bei der Darstellung achten wir auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben. Individuelle Einstellungen, wie zum Beispiel eine größere Schrift oder den "Dark Mode", übernehmen wir. Sie können die ING App im Hoch- oder im Querformat nutzen.
Karten: Die ING girocard und die ING VISA Card haben an einer der kurzen Seiten eine Einkerbung. So können Sie fühlen, wie die Karte in Lesegeräte eingeführt wird. Dies gilt unter Umständen nicht für Debit-Zahlungskarten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 ausgegeben wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsbestimmungen.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
Wir stellen Ihnen diese Information über ein barrierefreie Internetseite zur Verfügung. Den Link zu dieser Seite finden Sie auf der Seite www.ing.de/barrierefreiheit. Diese erreichen Sie
- über den Link "Barrierefreiheit" im unteren Bereich (Footer) auf jeder Seite der ING Webseite und des ING Online-Bankings und
- über den Link "Barrierefreiheit" in den App-Einstellungen im Service-Bereich der ING Apps.
Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung. Es verwendet eine gut lesbare Schriftart. Die Inhalte sind klar gegliedert, übergeordnete Überschriften sind durch eine größere Schrift gekennzeichnet und wichtige Begriffe sind hervorgehoben. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den verschiedenen Bereichen gelangen. Links im Text sind unterstrichen.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:
- Auf unserer Webseite www.ing.de veröffentlichte Dokumente und Formulare sind im PDF/UA-Format. Das bedeutet, dass der Inhalt der Dokumente mit Tags gekennzeichnet ist. So wissen Screenreader zum Beispiel, ob ein Text eine Headline ist oder eine Liste.
- Die Inhalte sind auch visuell klar gegliedert mit Headlines verschiedener Größen und durch Tabellen und Listen.
- Einige Dokumente enthalten Eingabefelder, die digital ausgefüllt werden. Dies kann mit der Maus, per Spracheingabe und mit der Tastatur oder einem Screenreader gemacht werden.
- PDF-Dokumente, die Kundendaten enthalten und aus unseren Systemen dynamisch erstellt werden (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Briefe, Verträge und mehr), sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies umzusetzen.
Teil 4: Marktüberwachungsbehörde
Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht barrierefrei ist und daher den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht entspricht? Dann können Sie sich gerne zunächst an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und wählen als Thema "Barrierefreiheit".
Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden. Diese heißt: "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen". Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob Unternehmen die Vorschriften des BFSG beachten.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Diese wird dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen uns einleiten. In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir unsere Dienstleistung nicht barrierefrei anbieten und damit gegen das BFSG verstoßen.
Die Adresse der Marktüberwachungsbehörde lautet:
- Postanschrift:
-
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg - Telefon:
- +49 391 / 56 76 97 0
- E-Mail:
- kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de
Letzte Aktualisierung: 26.01.2026