Sparprodukte - Information für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Name und Anschrift der Bank:
-
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
Deutschland - Telefon:
- 069 / 50 50 90 69
Liebe Kundin, lieber Kunde!
Mit dieser Information erfüllen wir eine Anforderung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ziel ist es, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Sparprodukte leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
Teil 1 enthält Informationen und Erläuterungen zu unseren Sparprodukten.
In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten für eine Beschwerde Sie haben, wenn Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind.
In Teil 3 erläutern wir, wie wir unsere Dienstleistung barrierefrei anbieten und die Anforderungen des BFSG erfüllen.
In Teil 4 informieren wir Sie über die zuständige Marktüberwachungsbehörde, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Erläuterung zu unseren Sparprodukten
Zu Teil 1: Erläuterung zu unseren Sparprodukten
- 1.1.1 Allgemeine Produktinformationen
- 1.1.2 Kontoeröffnung
- 1.1.3 Kontoführung
- 1.1.4 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
- 1.2.1 Allgemeine Produktinformationen
- 1.2.2 Kontoeröffnung
- 1.2.3 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
- 1.3.1 Allgemeine Produktinformationen
- 1.3.2 Kontoeröffnung
- 1.3.3 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
- 1.4.1 Allgemeine Produktinformationen
- 1.4.2 Kontoeröffnung
- 1.4.3 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
1.5 Sind die Sparanlagen durch die Einlagensicherung geschützt?
Teil 2
Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Teil 3
Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
Teil 4
Marktüberwachungsbehörde
Teil 1: Erläuterung zu unseren Sparprodukten
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Sparprodukte. Sie erfahren, welche Sparprodukte wir anbieten und wie diese funktionieren. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis unserer Dienstleistung wichtig sind.
Aktuell bietet die ING die nachfolgenden Sparprodukte an:
1.1 Extra-Konto
Das Extra-Konto ist das kostenlose Tagesgeldkonto der ING.
1.1.1 Allgemeine Produktinformationen
Auf dem Extra-Konto können Sie Geld ansparen. Auf Guthaben auf dem Extra-Konto bekommen Sie Zinsen. Der Zinssatz ist variabel, er kann sich also ändern. Sie können Ihren aktuellen Zinssatz jederzeit unter www.ing.de/konditionen oder in der ING App abrufen, wenn Sie Ihr Extra-Konto auswählen und auf „Zinsen“ klicken.
Das Extra-Konto hat keine feste Laufzeit und keinen Mindestanlagebetrag. Sie können Ihr Geld jederzeit abheben oder neues Geld auf das Konto einzahlen. Auszahlungen vom Extra-Konto sind nur auf das hinterlegte Referenzkonto möglich, also zum Beispiel Ihr Girokonto.
1.1.2 Kontoeröffnung
Ein Extra-Konto können sowohl ING-Bestandskundinnen und -kunden abschließen als auch Neukundinnen und -kunden. Neukunden können das Extra-Konto auf unserer Webseite www.ing.de eröffnen. Bestandskunden können das Extra-Konto direkt im geschützten Bereich im Online-Banking eröffnen.
1.1.3 Kontoführung
Das Extra-Konto wird grundsätzlich im Online-Banking oder über die ING App geführt.
Verfügungen von Ihrem Extra-Konto auf Ihr Referenzkonto oder sonstige Weisungen können im Online-Banking oder über die ING App erteilt werden. Kontoauszüge und sonstige Mitteilungen werden elektronisch in Ihre ING Post-Box eingestellt.
Alternativ ist die Kontoführung auch im Telebanking, telefonisch mit Authentifizierung über einen Anruf aus der ING App heraus oder schriftlich möglich.
1.1.4 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
Das Extra-Konto unterliegt keiner Mindestlaufzeit. Sie können das Extra-Konto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
1.2 Sparbrief
Der Sparbrief ist ein Sparprodukt für ING-Kundinnen und -Kunden mit einer einmaligen Einzahlung am Anfang der Laufzeit.
1.2.1 Allgemeine Produktinformationen
Während der Laufzeit des Sparbriefs können Sie nicht auf Ihr Geld zugreifen.
Die Mindestanlage beträgt 2.500 Euro, der Maximalbetrag 500.000 Euro.
Der angelegte Sparbetrag wird während der Laufzeit mit einem festen Zinssatz verzinst. Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. ausgeschüttet und dem Sparbrief-Konto gutgeschrieben.
1.2.2 Kontoeröffnung
Um einen Sparbrief zu eröffnen, müssen Sie bereits Kundin oder Kunde der ING sein. Das heißt, Sie haben zum Beispiel schon ein Extra-Konto oder Girokonto bei der ING.
Dann können Sie Ihr Sparbrief-Konto im Online-Banking unter www.ing.de oder in der ING App eröffnen.
Bei Eröffnung des Sparbriefs legen Sie einen Anlagebetrag fest. Dieser Betrag muss bei Kontoeröffnung auf dem von Ihnen angegebenen Verrechnungskonto vorhanden sein. Ihr Verrechnungskonto ist Ihr Girokonto oder Ihr Extra-Konto. Der gewünschte Anlagebetrag wird bei der Eröffnung des Festgeld-Kontos automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht.
1.2.3 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
Der Sparbrief hat eine feste Laufzeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Änderungen der vereinbarten Laufzeit und Änderungen des Sparbetrags sind nicht möglich. Die Auflösung des Sparbriefs vor Ablauf der Laufzeit ist nicht möglich.
Die Auszahlung des Anlagebetrags und der angesparten Zinsen erfolgt am Ende der Laufzeit.
1.3 Festgeld
Das Festgeld ist eine Spareinlage mit fest vereinbarter Laufzeit und festem Zinssatz für INGKundinnen und -Kunden.
1.3.1 Allgemeine Produktinformationen
Während der Laufzeit des Festgeldes können Sie nicht auf Ihr Geld zugreifen.
Die Mindestanlage beträgt 10.000 Euro, der Maximalbetrag 1 Mio. Euro.
Die Zinsen werden zum Laufzeitende dem Anlagebetrag gutgeschrieben.
1.3.2 Kontoeröffnung
Um ein Festgeld-Konto zu eröffnen, müssen Sie bereits Kundin oder Kunde der ING sein. Dann können Sie Ihr Festgeld-Konto im Online-Banking unter www.ing.de eröffnen.
Bei Eröffnung des Festgeld-Kontos legen Sie einen Anlagebetrag fest. Dieses Geld muss auf Ihrem Verrechnungskonto vorhanden sein. Ihr Verrechnungskonto ist Ihr Girokonto oder Ihr Extra-Konto.
Der gewünschte Anlagebetrag wird bei der Eröffnung des Festgeld-Kontos automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht.
1.3.3 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
Aktuell sind Laufzeiten von 3 oder 6 Monaten möglich. Wir informieren Sie 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit.
Wenn Sie das Festgeld nicht beenden wollen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Laufzeit verlängert sich dann automatisch um dieselbe Dauer noch einmal. Sie bekommen die Zinsen, die dann aktuell sind.
Wenn Sie Ihr Geld ausgezahlt bekommen wollen, müssen Sie Ihr Festgeld im Online-Banking kündigen.
1.4 VL-Sparen
VL steht für Vermögenswirksame Leistungen. VL-Sparen ist eine Sparanlage von vermögenswirksamen Leistungen ohne staatliche Förderung.
1.4.1 Allgemeine Produktinformationen
Als Arbeitnehmer dürfen Sie bis zu 480 Euro im Jahr vermögenswirksam anlegen. Das sind 40 Euro pro Monat, die Ihr Arbeitgeber im Idealfall komplett übernimmt. Fragen Sie einfach Ihren Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen (VL). Wenn er nicht den vollen Betrag zahlt, können Sie selbst auf 40 Euro aufstocken.
Das VL-Sparen wird mit dem vereinbarten Zinssatz für die gesamte Laufzeit verzinst. Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. berechnet und dem VL-Sparen Konto gutgeschrieben
1.4.2 Kontoeröffnung
Das VL-Sparen kann von Bestandskunden direkt im Online-Banking oder von Neukunden auf unserer Webseite www.ing.de abgeschlossen werden.
Die Eröffnungsbestätigung inklusive des Antrags zur VL-Überweisung für Ihren Arbeitgeber wird per E-Mail verschickt und in Ihre Post-Box eingestellt.
1.4.3 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
Die Gesamtlaufzeit des VL-Sparens beträgt 7 Jahre. 6 Jahre lang zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf Ihr VL-Sparen-Konto.
Danach kommt eine Ruhezeit bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Diese Ruhezeit dauert höchstens ein Jahr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Einzahlungen auf das Konto mehr erfolgen. Sie bekommen auf Ihr Geld aber weiterhin Zinsen.
In diesem Jahr schicken wir ein Angebot für ein neues VL-Sparen-Konto.
1.5 Sind die Sparanlagen durch die Einlagensicherung geschützt?
Ja, die angelegten Sparbeträge sind durch eine zweifache Einlagensicherung geschützt, da die ING der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt und darüber hinaus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen ist.
1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?
Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung für alle Sparprodukte innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: info@ing.de
Weitere Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht werden wir Ihnen vor Vertragsschluss mitteilen.
Teil 2: Ihre Beschwerdemöglichkeiten
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die ING wenden unter ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder über unser Kontaktformular.
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?
Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde. Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Bank. Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des OmbudsmannVerfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. einsehen: unter www.bankenverband.de.
Sie können Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail:
- Adresse:
-
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin - Fax:
- 030 / 1663 3169
- E-Mail:
- schlichtung@bdb.de
Teil 3: Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung in Verbindung mit einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag:
So schließen Sie unsere Sparprodukte ab:
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Ein Extra-Konto und das VL-Sparen können Sie jederzeit online über unsere Webseite eröffnen. Wenn Sie schon Kunde oder Kundin bei uns sind, geht das auch in unserem Online-Banking. Für das VLSparen benötigen Sie einige Dokumente von Ihrem Arbeitgeber.
- Einen Sparbrief oder ein Festgeld-Konto können Sie nur eröffnen, wenn Sie schon Kundin oder Kunde bei uns sind. Deshalb können Sie einen Sparbrief oder ein Festgeld-Konto nur in unserem Online-Banking eröffnen.
- Am Ende der ersten Produkt-Eröffnung müssen Sie sich mit einem offiziellen Dokument legitimieren, zum Beispiel ihrem Ausweis. Das geht barrierefrei online über die eID-Funktion Ihres Ausweises.
So nutzen Sie unsere Sparprodukte:
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Sie können alle Informationen über Ihre ExtraKonten, Ihre Sparbriefe, Ihre Festgeld-Konten und Ihr VLSparen elektronisch abrufen, zum Beispiel über das ING Online-Banking oder die ING App.
- Wenn bei dem gewählten Produkt Ein- und Auszahlungen möglich sind, können Sie diese jederzeit elektronisch über das ING Online-Banking oder die ING App ausführen. Dort können Sie auch Sparpläne anlegen und diese jederzeit ändern. Wie das genau geht, erklären wir ausführlich auf unseren Internetseiten.
- Wichtige Informationen, wie zum Beispiel Ihre Kontoauszüge, erhalten Sie als PDF in Ihr digitales Postfach im Online-Banking. Diese Dokumente noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir holen dies aber schnellstmöglich nach.
Barrierefreiheit dieser Dienstleistung:
- Die ING Webseite, und das ING OnlineBanking können über verschiedene sensorische Kanäle genutzt werden. Sie können dafür eine Maus, eine Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden.
- Bei der Darstellung der Inhalte achten wir zum Beispiel auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben.
- Individuelle Einstellungen im Internetbrowser oder in den Systemeinstellungen des Smartphones oder Tablets, zum Beispiel eine größere Schrift oder den "Dark Mode", übernehmen wir.
- PDF-Dokumente, die Sie im Rahmen der Kontoeröffnung von uns erhalten, sind weitestgehend barrierefrei.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
Wir stellen Ihnen diese Information über ein barrierefreie Internetseite zur Verfügung. Den Link zu dieser Seite finden Sie auf der Seite www.ing.de/barrierefreiheit. Diese erreichen Sie
- über den Link "Barrierefreiheit" im unteren Bereich (Footer) auf jeder Seite der ING Webseite und des ING Online-Bankings und
- über den Link "Barrierefreiheit" in den App-Einstellungen im Service-Bereich der ING Apps.
Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung. Es verwendet eine gut lesbare Schriftart. Die Inhalte sind klar gegliedert, übergeordnete Überschriften sind durch eine größere Schrift gekennzeichnet und wichtige Begriffe sind hervorgehoben. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den verschiedenen Bereichen gelangen. Links im Text sind unterstrichen.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:
- Auf unserer Webseite www.ing.de veröffentlichte Dokumente und Formulare sind im PDF/UA-Format. Das bedeutet, dass der Inhalt der Dokumente mit Tags gekennzeichnet ist. So wissen Screenreader zum Beispiel, ob ein Text eine Headline ist oder eine Liste.
- Die Inhalte sind auch visuell klar gegliedert mit Headlines verschiedener Größen und durch Tabellen und Listen.
- Einige Dokumente enthalten Eingabefelder, die digital ausgefüllt werden. Dies kann mit der Maus, per Spracheingabe und mit der Tastatur oder einem Screenreader gemacht werden.
- PDF-Dokumente, die Kundendaten enthalten und aus unseren Systemen dynamisch erstellt werden (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Briefe, Verträge und mehr), sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies umzusetzen.
Teil 4: Marktüberwachungsbehörde
Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht barrierefrei ist und daher den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht entspricht? Dann können Sie sich gerne zunächst an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und wählen als Thema "Barrierefreiheit".
Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden. Diese heißt: "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen". Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob Unternehmen die Vorschriften des BFSG beachten.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Diese wird dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen uns einleiten. In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir unsere Dienstleistung nicht barrierefrei anbieten und damit gegen das BFSG verstoßen.
Die Adresse der Marktüberwachungsbehörde lautet:
- Postanschrift:
-
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg - Telefon:
- +49 391 / 56 76 97 0
- E-Mail:
- kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de
Letzte Aktualisierung: 26.01.2026