Baufi auszahlen?
Mach ich selbst!
Im Internetbanking zahlen Sie Geld aus Ihrer Baufinanzierung in vielen Fällen selber aus. Das geht mit wenigen Klicks rund um die Uhr – auch am Wochenende.
Kurz checken - und dann Geld selbst auszahlen
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um Ihre Baufinanzierung selbst auszahlen zu können? Das können Sie mit folgender Checkliste prüfen:
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Vertrag und Legitimation fertig?
Sie haben unser Vertragsangebot angenommen, sind schon legitimiert und haben Zugriff aufs Internetbanking.
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Für Ihre Finanzierung möglich?
Bei Neubau, Modernisierung und Kapitalbeschaffung zahlen Sie selber aus. Nur bei Kauf und Umschuldung geht es anders.
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Voraussetzungen erfüllt?
Die im Vertrag genannten Auszahlungsvoraussetzungen sind alle erfüllt.
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Dokumente für Upload bereit?
Rechnungen bzw. Bautenstandsbericht sind gescannt oder abfotografiert. Fehlende Rechnungen können Sie noch bei der nächsten Auszahlung hochladen.
Auszahlung aus der Baufinanzierung im Internetbanking
Nur 4 Schritte zu Ihrem Geld
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1
Log-in
Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
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2
Auszahlung auswählen
Klicken Sie im jeweiligen Darlehenskonto auf „Auszahlung“.
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3
Betrag eingeben
Geben Sie den gewünschten Betrag ein. Laden Sie bei Neubau oder Modernisierung Rechnungen bzw. den aktuellen Bautenstandsbericht hoch.
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4
Freigeben
Geben Sie Ihre Auszahlung frei.
Auszahlen im Internetbanking
Dokumente richtig hochladen
Auszahlungstermin für die Baufinanzierung ändern im Online-Banking
Fragen? Antworten!
Welche Auszahlungsformen gibt es bei der ING?
Bei der ING gibt es 3 Auszahlungsformen:
- Im Internetbanking auszahlen: Das ist für Sie die schnellste und flexibelste Auszahlungsform.
- Per Formular Auszahlung beauftragen – nur in Sonderfällen möglich, wenn Sie von uns ein Formular für die Auszahlung zugeschickt bekommen.
- Kaufpreiszahlungen durch die ING: Als Teil der Auszahlung, die wir im Kreditvertrag vereinbart haben, kümmern wir uns um die Zahlung des Kaufpreises für Ihre neue Immobilie.
Kann ich mir auch Geld für z.B. eine Küche auszahlen?
Nein. Küche, Möbel und sonstiges Inventar können Sie nicht mit unserer Baufinanzierung bezahlen. Nebenkosten wie Grundbuch- und Notariatskosten oder Grunderwerbsteuer auch nicht.
Das bezahlen Sie bitte von Ihrem Eigenkapital.
Was ist der sofort auszahlbare bzw. verfügbare Betrag?
Der sofort auszahlbare Betrag ist das Geld, das Sie direkt auszahlen können.
Wenn Sie Geld auszahlen, reduziert sich dadurch der sofort auszahlbare Betrag.
Sobald Sie Rechnungen einreichen, erhöht sich der sofort auszahlbare Betrag wieder, wenn noch ausreichend Darlehensmittel zur Verfügung stehen.
Wie kommt der sofort auszahlbare, verfügbare Betrag zustande – und wie kann ich ihn beeinflussen?
Der sofort auszahlbare Betrag kommt nach vorgegebenen Regeln zustande. Mit diesen Regeln wird automatisch berechnet, wie viel Geld aus dem Darlehen zum jeweiligen Zeitpunkt ausgezahlt werden kann.
Der sofort auszahlbare bzw. verfügbare Betrag ist abhängig von diesen 3 Punkten:
- Bereits ausgezahlter Betrag und Höhe der Nachweise (Rechnungen, Bautenstandsberichte)
- Verwendungszweck der Finanzierung
- Bonitätsabhängige Aspekte
Beeinflussen können Sie den sofort auszahlbaren Betrag, indem Sie Rechnungen bzw. Bautenstandsberichte einreichen. Nur dann kann sich der sofort auszahlbare Betrag wieder erhöhen.
Wichtig: Bautenstandsberichte benötigen eine Wertangabe, einen Stempel und eine Unterschrift der Architektin, des Architekten oder der Bauleitung.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können den sofort auszahlbaren Betrag nicht beeinflussen.
In welchen Fällen bildet sich ein sofort auszahlbarer Betrag?
Grundsätzlich gilt, nur wenn Ihre Finanzierung freie Darlehensteile hat, kann sich ein sofort auszahlbarer Betrag bilden:
- Freie Darlehensteile sind vorgesehen, um Rechnungen von z.B. Handwerksbetrieben oder für Baumaterial zu bezahlen.
- Das kommt nur vor bei Neubau, Modernisierung und Kapitalbeschaffung.
- Nicht dazu gehören Zahlungen an Dritte, z.B. gemäß Makler- und Bauträgerverordnung.
Alle Auszahlungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich ein sofort auszahlbarer Betrag bilden kann.
Die für Sie persönlich geltenden Informationen dazu finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag.
In Ausnahmefällen können SIe auch über einen sofort auszahlbaren Betrag verfügen, obwohl keine freien Darlehensanteile vorhanden sind - und zwar bei:
- Finanzierungsbestätigung
- Bürgschaft
- Zahlung gemäß Freistellungserklärung
- Bürgschaft gem. §7 MaBV
- Abtretung Auszahlungsansprüche / Sicherungsabrede, wenn für das Datenfeld „Kauf in Raten“ die Auswahl „Ja“ getroffen wurde
Warum habe ich keinen sofort auszahlbaren Betrag (mehr)?
Wenn Sie keinen sofort auszahlbaren Betrag (mehr) haben, kann das diese Gründe haben:
- Uns fehlen noch Nachweise über bereits ausgezahlte Beträge (Rechnungen, Bautenstandsbericht).
- Es stehen keine freien Darlehensteile mehr zur Verfügung.
- Einige Darlehensteile sind gebunden, z.B. für einen Kauf oder eine Umschuldung.
- Vereinzelt gibt es andere, interne Gründe.
Unser Tipp: Auch wenn der sofort auszahlbare Betrag nicht ausreicht, können Sie die gewünschte Auszahlung anstoßen. In diesem Fall müssen Sie die zugehörige Rechnung bitte sofort hochladen. Dann prüfen wir Ihren Auszahlungswunsch und zahlen innerhalb weniger Tage aus. Ob die Auszahlung ausgeführt wurde, sehen Sie in Ihren Kontoumsätzen. Zusätzlich erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrer Post-Box.
Kann ich auch – statt selbst auszuzahlen – eine Auszahlungsanweisung einreichen?
Nur in Sonderfällen können Sie mit dem Formular „Auszahlungsanweisung“ eine Auszahlung veranlassen:
- Erst klären wir gemeinsam den Sachverhalt.
Dazu rufen Sie uns bitte an: 069 / 50 500 109 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 15 Uhr) - Dann schicken wir Ihnen ein Formular für die Auszahlung zu.
Im Normalfall zahlen Sie bitte im Internetbanking das Geld aus. So geht es am schnellsten. Sie haben rund um die Uhr alles im Griff – und unsere Prozesse bleiben schlank und günstig.
Auszahlungsanweisungen für Darlehensteile, die Sie selbst im Internetbanking auszahlen können, bearbeiten wir nicht.
Wenn ich eine Immobilie kaufe – wie geht das mit der Zahlung des Kaufpreises?
Wir zahlen den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder die Verkäuferin Ihrer Immobilie. Das machen wir automatisch, sobald folgende Punkte erledigt sind:
- Sie haben den Auftrag zur Auszahlung im Kreditvertrag unterschrieben und uns damit bevollmächtigt, die Kaufpreiszahlung vorzunehmen.
- Die Fälligkeitsmitteilung inlusiver aller Anlagen - wie z.B. einem Treuhandauftrag (sofern vorhanden) liegt uns vor.
- Alle Auszahlungsvoraussetzungen sind erfüllt.
Wenn ich umschulde – wie funktioniert die Auszahlung?
Sie erteilen uns bitte einfach eine „Vollmacht zur Umschuldung“ mit den Unterschriften von allen Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern sowie allen Eigentümerinnen und Eigentümern:
- Das Formular „Vollmacht zur Umschuldung“ erhalten Sie mit Ihrem Darlehensvertrag von uns.
- Wenn alle Unterlagen bei uns sind, setzen wir uns mit Ihrer bisherigen Bank in Verbindung.
- Wir klären alle Details mit Ihrer bisherigen Bank und zahlen das Darlehen aus.